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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Das Gedenken an LGBTIQ+-Opfer und andere Opfer stärken

Förderprogramm

Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

Call Nummer

CERV-2026-CITIZENS-REM-GENCRIME-2

Termine

Öffnung
21.10.2026

Deadline
24.02.2027 17:00

Budget des Calls

€ 2.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

mind. 50.000,00 €, max. 500.000,00 €

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das 20. Jahrhundert in Europa war geprägt von schrecklichen Verbrechen, Völkermorden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Verbrechen, die unter autoritären und totalitären Regimes begangen wurden, darunter auch kommunistische und faschistische Diktaturen. Das Gedenken an diese schwersten Verbrechen, die auf europäischem Boden begangen wurden, spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung dieser Werte. Trotz zunehmender Bemühungen, das Andenken an die Opfer dieser Verbrechen zu bewahren, werden die Erfahrungen vieler Gruppen im öffentlichen Gedächtnis nach wie vor übersehen, an den Rand gedrängt oder nicht ausreichend gewürdigt. Dazu gehören unter anderem LGBTIQ+-Personen und andere Gemeinschaften, die aufgrund ihrer Identität, ihrer Weltanschauung oder ihres vermeintlichen sozialen Status ins Visier genommen wurden.

Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten sich nicht mit der Erinnerung an Roma-Opfer befassen (Projekte, die sich auf die Erinnerung an Roma-Opfer konzentrieren, sollten im Rahmen von Priorität 1 eingereicht werden).

Call-Ziele

Im Laufe der Geschichte waren LGBTIQ+-Personen unter den unterschiedlichsten politischen und gesellschaftlichen Regimen systemischer Verfolgung ausgesetzt, die oft von den vorherrschenden religiösen, kulturellen und rechtlichen Normen geprägt war. Unter dem Nazi-Regime wurden schätzungsweise 50.000 schwule und bisexuelle Männer „harten Haftstrafen unter brutalen Bedingungen“ ausgesetzt, wobei etwa 10.000 bis 15.000 in Konzentrationslager deportiert wurden. Lesbische Frauen, Transgender-Personen und andere, deren Identitäten nicht den nationalsozialistischen Idealen von Geschlecht und Sexualität entsprachen, waren ebenfalls Überwachung, Diskriminierung, Gewalt und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt, wobei ihre Erfahrungen jahrzehntelang weitgehend unberücksichtigt blieben.

Infolgedessen ist die Geschichte der LGBTIQ+-Personen in Europa sowohl von Kampf als auch von Widerstandskraft geprägt. Die Bewahrung und Anerkennung der LGBTIQ+-Geschichte und des Gedenkens sind unerlässlich für den Aufbau einer inklusiven europäischen Identität, die auf Würde, Vielfalt und Menschenrechten basiert. Das Gedenken an diese Gräueltaten und ihre Anerkennung sind unerlässlich, um Gerechtigkeit wiederherzustellen, wie in der LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategie 2026–2030 betont wird.

Ein stärkeres Bewusstsein für all diese Geschichten trägt zu einem umfassenderen Verständnis der Ursachen, Mechanismen und Folgen von Massengräueln bei und leistet nicht nur einen Beitrag zur Verhinderung ihrer Wiederholung, sondern auch zur Stärkung der demokratischen Widerstandsfähigkeit, zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zum Aufbau einer gemeinsamen europäischen Erinnerungskultur.

Projekte zu diesem Thema könnten sich auf Folgendes konzentrieren:

  • Der Untersuchung, wie Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit organisiert wurden, welche Akteure daran beteiligt waren und wie sie begangen wurden, sowie der Rolle von Kollaborateur*innen, Täter*innen und Zuschauer*innen.
  • Die Suche nach neuen Wegen des Gedenkens, der Aufklärung und der Vermittlung dieser Verbrechen, um die Gesellschaft vor wiederauflebenden Bedrohungen durch Hass zu schützen. Dazu können künstlerische Arbeiten im Rahmen von Erinnerungsprojekten sowie die Förderung von Erinnerungsaktivismus gehören. Diese neuen Methoden sollten inklusiv und, soweit möglich, partizipativ sein und ein förderliches Lernumfeld schaffen.
  • Förderung von Sensibilisierungs-, gegenseitigen Lern- oder Schulungsmaßnahmen, die die Verfolgung von LGBTIQ+-Personen und anderen Minderheiten im Laufe der Geschichte genau widerspiegeln.
  • Bekämpfung von Geschichtsfälschung und Erinnerungskonflikten im Zusammenhang mit der Verfolgung von LGBTIQ+-Personen, Völkermorden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere unter Europäer*innen, die eine gemeinsame Geschichte teilen, aber unterschiedliche Ansichten über ihre gemeinsame Vergangenheit haben.
  • Förderung von Sensibilisierungs-, gegenseitigen Lern- oder Schulungsmaßnahmen, die die Verfolgung von LGBTIQ+-Personen und anderen Minderheiten unter dem Nazi-Regime genau widerspiegeln, bei gleichzeitiger Bekämpfung von Leugnung, Verzerrung, Verharmlosung und insbesondere falschen Vergleichen.
  • Auf regionaler Ebene die unterschiedlichen und gegensätzlichen nationalen Geschichtsdarstellungen dieser dunkelsten Stunden der europäischen Geschichte und anderer negativer gemeinsamer historischer Ereignisse thematisieren.
  • Digitalisierung von historischem Material und Zeugenaussagen für Bildungs- und Schulungszwecke.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Beitrag zur Umsetzung der durch die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten politischen Initiativen.
  • Einbindung von Europäern unterschiedlicher Herkunft – darunter junge Menschen und Multiplikatoren (Beamt*innen, Strafverfolgungsbeamt*innen, Angehörige der Justiz, politische Entscheidungsträger*innen, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Lehrer*innen, Pädagog*innen usw.) – in die Förderung, Stärkung und Unterstützung demokratischer Institutionen und Strukturen auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit.
  • Förderung der Entwicklung einer gemeinsamen historischen Erzählung und einer europäischen Erinnerungskultur, auch im Hinblick auf die negative Geschichte Europas.
  • Bessere Anerkennung des Beitrags und der Erfahrungen von Gemeinschaften und Minderheiten, die in der europäischen Geschichte und in den heutigen Gesellschaften von Rassismus betroffen sind.
  • Digitalisierung von historischem Material und Augenzeugenberichten für Bildungs- und Ausbildungszwecke.
  • Einbeziehung einer europäischen Dimension in relevante nationale und internationale Debatten über wichtige historische Ereignisse und Momente der jüngeren europäischen Geschichte.
  • Förderung der Debatte über divergierende und gegensätzliche nationale Geschichtsdeutungen, insbesondere über gemeinsame negative Geschichte, auf regionaler und europäischer Ebene, um so eine gemeinsame, geteilte Geschichte zu schaffen.
  • Ermittlung, Sicherung und Bereitstellung – insbesondere online – von Archivmaterial, Zeitzeugenberichten und authentischen Stätten für Bildungszwecke, Gedenkfeiern und Forschung.
  • Einbindung der Europäer*innen in die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischem Hass, LGBTIQ-Phobie und allen Formen von Intoleranz.
  • Zunahme der Zahl transnationaler Bündnisse zum Thema europäisches Gedenken.
  • Verstärkte Bekämpfung von Geschichtsverfälschung, Revisionismus und Negationismus, einschließlich der Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust sowie der Umkehrung der Opferrollen.
  • Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag von Minderheiten wie Jüdinnen und Juden, Roma, Muslima und Muslimen, LGBTIQ+-Personen und anderen ethnischen und rassischen Minderheiten zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas.
  • Verbessertes Wissen über die Geschichte des Antisemitismus und des jüdischen Lebens in Europa.
  • Verbessertes Wissen über die Geschichte des Antiziganismus und der Kultur der Roma in Europa.
  • Gewährleistung des Gedenkens an die Opfer von Antiziganismus, Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte.
  • Vertiefung des Wissens über die Geschichte der LGBTIQ-Phobie und der LGBTIQ+-Kultur in Europa.
  • Gewährleistung des Gedenkens an die Opfer von LGBTIQ-Phobie sowie der damit verbundenen Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte.
  • Vertiefte Kenntnisse über die Geschichte und das Erbe des Kolonialismus, der Versklavung und des Sklavenhandels sowie über die allgemeinen historischen Wurzeln des Rassismus; Anerkennung der Geschichte von Menschen afrikanischer Herkunft (PADs) in Europa.

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Erwartete Ergebnisse

Von den Projekten wird erwartet, dass sie:

  • verschiedene Arten von Organisationen miteinander zu vernetzen, um Synergien zu schaffen (zwischen gemeinnützigen Organisationen, Basisinitiativen, lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungsstellen, Hochschulen, Museen, Gedenkstätten, Lernorten und Bildungseinrichtungen).
  • verschiedene Arten von Aktivitäten zu entwickeln (Schulungsmaßnahmen, Ausstellungen, öffentliche Debatten, nichtformale Bildung, Sensibilisierung, Forschung, Sammlung und Digitalisierung von Zeitzeugenberichten, Publikationen, Online-Tools, innovative und kreative Maßnahmen usw.);
  • Schulungen für Menschenrechtsverteidiger*innen, Beamt*innen, Angehörige der Justiz, Strafverfolgungsbeamt*innen, Journalist*innen und politische Entscheidungsträger*innen zu konzipieren und durchzuführen, unter anderem zu den Themen struktureller Rassismus, unbewusste Vorurteile, inklusive Kommunikation, Antirassismus-Bildung sowie zur Prävention von rassistischer Diskriminierung und Hassrede.
  • Förderung inklusiver, partizipativer und zukunftsorientierter Ansätze der Erinnerungsarbeit mit Schwerpunkt auf Bildung, generationsübergreifendem Dialog und der Einbindung vielfältiger Zielgruppen.
  • Bildungsmaßnahmen einrichten und durchführen. Zu den Zielgruppen können Schüler*innen, Studierende, junge Menschen, Lehrkräfte und andere Bildungsfachkräfte gehören.
  • Schaffung von Möglichkeiten für den generationsübergreifenden Austausch zwischen Zeitzeug*innen und künftigen Generationen.
  • Gedenkaktivisten und lokale Basisorganisationen unterstützen und stärken. Lokale und gemeindebasierte Gedenkinitiativen fördern, die zu Antirassismusmaßnahmen auf lokaler Ebene beitragen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Rassismus betroffenen Gemeinschaften stärken.
  • Einbeziehung von Menschen aus verschiedenen Zielgruppen und unterschiedlichen Geschlechtern, darunter, soweit möglich, Menschen, die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, LGBTIQ-Phobie oder anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz ausgesetzt sind, sowie Neuankömmlinge und Migranten.
  • Förderung von Medienkompetenz, kritischem Denken und Gegennarrativen, um Stereotypen, Vorurteile, Rassismus und historische Verzerrungen, auch im Online-Bereich, zu hinterfragen.
  • Die Projekte sollten eine europäische Dimension aufweisen und vorzugsweise auf transnationaler Ebene umgesetzt werden (einschließlich der Schaffung und des Betriebs transnationaler Partnerschaften und Netzwerke).
  • Von der Umsetzung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung fördern. Dazu gehört eine Gender-Analyse, bei der relevante geschlechtsspezifische Unterschiede im Kontext der europäischen Gedenkkultur erfasst werden. Zu diesem Zweck werden die Antragstellenden dazu ermutigt, sich die Aufzeichnung des Online-Workshops der GD JUST zum Thema „Gender Mainstreaming in Projektvorschlägen“ anzusehen. Antragstellende werden außerdem dazu ermutigt, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Leitfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf eines der beiden Geschlechter sollten vermieden werden („Do no harm“-Ansatz). Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen auf nichtdiskriminierende und geschlechtersensible Weise konzipieren und umsetzen. Gleiches gilt für die Konzeption und Durchführung von Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen. Von den Antragstellenden wird außerdem erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen eine geschlechtsspezifische Perspektive in ihre Kommunikations-, Verbreitungs- und Überwachungsmaßnahmen integrieren.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Förderempfänger und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • für federführende Antragstellende (d. h. den „Koordinator“): gemeinnützige juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein;
  • für Mitantragstellende: Es muss sich um gemeinnützige oder gewinnorientierte juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) handeln. Gewinnorientierte Organisationen dürfen sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten gemeinnützigen Organisationen oder internationalen Organisationen bewerben;
  • in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: Länder, die dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen geführt werden und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung des Fördervertrags in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
  • Der beantragte Mindestzuschuss darf nicht unter 50.000 EUR liegen
  • Projekte können entweder national oder transnational sein.
  • An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragstellende beteiligt sein (Hauptantragstellende und mindestens ein Mitantragstellender, der keine angegliederte Einrichtung oder assoziierter Partner ist).

Sonderfälle und Begriffsbestimmungen

Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, deren Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen – Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen – EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Programm-Anlaufstellen – Sind im Rahmen dieser Ausschreibung als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, sofern sie über Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss gedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:

  • die Verwendung einer analytischen Buchführung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenverrechnungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht, SOWIE die Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuordnung zu einer der beiden Förderungen)
  • Erfassung aller tatsächlich angefallenen Kosten für die Aktivitäten, die durch die beiden Fördermittel abgedeckt sind (einschließlich der indirekten Kosten)
  • Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.

Verbände und Interessengruppen – Aus Mitgliedern bestehende Einrichtungen können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.

Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln – Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).

Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).

EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).

Zusatzinformationen

Themen

Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monaten

Zusätzliche Informationen

Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Förderungen & Ausschreibungen“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.

Die Anträge (einschließlich Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).

Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen), den Pauschalbetrag * NEU * und die zusammengefasste Budgetaufstellung für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
  • Teil C (KPI-Tool) – enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den Schlüsselkennzahlen des EU-Programms (direkt online auszufüllen; alle Abschnitte sind auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
    • Liste früherer Projekte (wichtige Projekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar; entfällt für neu gegründete Organisationen)
    • Für jede teilnehmende Organisation, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführt:
    • Sonstige Anhänge werden nicht zur Prüfung berücksichtigt und nicht bewertet.

Die Vorschläge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website