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Call-Eckdaten
Verbreitung von europäischen literarischen Werken
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2027-LIT
Termine
Öffnung
21.10.2026
Deadline
27.01.2027 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 300.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die der Übersetzung, Veröffentlichung, Verbreitung und Förderung europäischer Literatur dienen. Diese Maßnahme ergänzt die anderen Fördermaßnahmen von „Kreatives Europa“ für den Buch- und Verlagssektor, wie beispielsweise die Leseförderung durch den Europäischen Tag der Autoren für ein jüngeres Publikum und den Literaturpreis der Europäischen Union, der sich an aufstrebende europäische Autoren richtet.
Call-Ziele
Bei den von dieser Ausschreibung erfassten Werken handelt es sich um europäische literarische Werke wie Romane, Kurzgeschichten, Theaterstücke und Hörspiele, Lyrik, literarische Reportagen, Comics sowie Kinder- und Jugendliteratur.
Im Sinne dieser Ausschreibung bezeichnet der Begriff „europäische literarische Werke“ Werke, die von Autoren verfasst wurden, die einen Bezug zu einem förderfähigen Land haben („Creative Europe“-Länder) [EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)) + Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)] durch ihre Staatsangehörigkeit oder ihren Wohnsitz verbunden sind oder die als Teil des europäischen literarischen Erbes anerkannt sind.
Im Einklang mit den aktuellen kulturpolitischen Prioritäten sollten Antragstellende Projekte vorschlagen, die zu folgenden Zielen beitragen:
1. Übergeordnete Prioritäten der EU:
Die Antragstellenden müssen in ihrem Antrag darlegen, wie sie bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Projekte zu den übergeordneten Prioritäten der EU beitragen wollen.
2. Die folgenden spezifischen Prioritäten:
- Förderung der grenzüberschreitenden Verbreitung und der Vielfalt europäischer literarischer Werke, insbesondere durch die Übersetzung, Veröffentlichung, den Vertrieb und die Förderung von Werken in weniger übersetzten Sprachen;
- Förderung des Lesens sowie der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der europäischen Literatur bei einem breiten Publikum durch eine bessere Auffindbarkeit der geförderten literarischen Werke;
- Förderung des Berufs des Literaturübersetzers im Einklang mit den Grundsätzen guter Arbeitsbedingungen und fairer Vergütung e Verlage sollten sicherstellen , dass die Namen der Übersetzer in veröffentlichten Büchern sichtbar, vorzugsweise auf dem Einband, erscheinen und dass auch die Ausgangssprache deutlich angegeben wird;
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Buchbranche durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren innerhalb der Buchwertschöpfungskette, insbesondere zwischen Verlagen, Buchhändlern und Bibliotheken.
Darüber hinaus werden Antragstellende im Rahmen der außerordentlichen Unterstützung für die Ukraine dazu ermutigt, Maßnahmen vorzuschlagen, die den Umlauf von Büchern aus der und/oder in die Ukraine sowie deren Übersetzung ins Ukrainische oder aus dem Ukrainischen erleichtern. Zudem werden Projekte gefördert, die darauf abzielen, ukrainischen Flüchtlingen und Vertriebenen Bücher in ukrainischer Sprache zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist der Druck (nicht übersetzter) ukrainischer Bücher in ukrainischer Sprache förderfähig.
Zur Förderung des Berufs der/s Literaturübersetzer*in im Einklang mit den Grundsätzen guter Arbeitsbedingungen und fairer Vergütung wird empfohlen, dass zwischen 20 und 30 % [Dieser Prozentsatz gilt für das literarische Genre Roman.] des gesamten Projektbudgets für die Vergütung der Übersetzer*in vorgesehen werden und dass den Übersetzern Anerkennung und Sichtbarkeit zuteilwird, insbesondere durch Nennung ihrer Namen, vorzugsweise auf der Titelseite.
Um den Beruf der/s Literaturübersetzer*in und die Qualität der Übersetzung zu erhalten, ist maschinelle Übersetzung von dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Verlage müssen Verträge mit professionellen Literaturübersetzern abschließen, und die Angaben zu den ausgewählten Übersetzer*innen müssen in der Übersicht über die Übersetzungen in der „Creative Europe“-Datenbank (siehe Abschnitt 5. Förderfähigkeit und Unterlagen) deutlich angegeben werden. In diesem Zusammenhang sollten Verlage nationale Standards einhalten und bewährte Verfahren befolgen, wobei sie sich auf den Bericht „Translators on the cover“ sowie beispielsweise auf die von CEATL erarbeiteten „Leitlinien für faire Übersetzungsverträge“ beziehen und diese anwenden sollten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen voraussichtlich rund 40 Projekte gefördert werden, die entweder von einer einzelnen Einrichtung (Einzelbegünstigter) oder von einem Konsortium aus Organisationen (Mehrfachbegünstigte) durchgeführt werden.
Erwartete Ergebnisse
Übersetzungs-, Veröffentlichungs-, Werbe- und Vertriebsaktivitäten sowie Aktivitäten, die sich mit den oben beschriebenen Themen und Schwerpunkten befassen. Im Einzelnen:
- Maßnahmen im Zusammenhang mit literarischen Werken, die im Rahmen einer soliden Verlagsstrategie und eines wirksamen Vertriebsplans übersetzt, veröffentlicht und beworben werden sollen.
- Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Wertschöpfungskette im Buch- und Verlagswesen: Autor*innen, Übersetzer*innen, Verlage, Vertriebsunternehmen, Buchhändler*innen, Bibliotheken, Literaturveranstaltungen und Festivals.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten im Antragsformular (Teil B) in zusammenhängende Arbeitspakete gegliedert werden. Jedes Arbeitspaket muss eine entsprechende Liste von Aktivitäten, zu erbringenden Leistungen, Meilensteinen und kritischen Risiken enthalten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Tunesien (تونس /Tūnis)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
- Weitere Teilnahmebedingungen:
- Die Antragsteller müssen im Verlags- und Buchsektor tätig sein.
- Jedes Projekt muss mindestens fünf europäische literarische Werke umfassen, die übersetzt, veröffentlicht, vertrieben und beworben werden sollen.
Sonderfälle und Begriffsbestimmungen
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, deren Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen – Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu den förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen juristischer Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen – EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände – Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln – Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den betreffenden Programmteil als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Förderungen und Ausschreibungen“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ ).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die zusammenfassende Budgetaufstellung für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage ist aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen)
- Teil C – enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den Schlüsselindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/Kalkulation
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (wichtigste Projekte der letzten 4 Jahre)
- Sonstige Anhänge:
- Informationen zu literarischen Werken und Übersetzungen, die in die „Creative Europe-Datenbank“ einzugeben sind (obligatorischer Anhang). Das Dokument („Übersicht über Übersetzungen“) muss im PDF-Format heruntergeladen und Teil B des Antrags als obligatorischer Anhang im dafür vorgesehenen Feld „PDF mit Informationen zu Filmen/Werken aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank“ beigefügt werden.
- Erklärung zu Veröffentlichungen (obligatorische Vorlage, die über das Portal-Einreichungssystem heruntergeladen werden muss).
- Lebensläufe oder Biografien der Übersetzer (obligatorisch). Diese müssen zusammen mit den Lebensläufen (Standard) des Projektteams hochgeladen werden.
- Ein Kreativdossier (obligatorischer Anhang) – Präsentation der zur Übersetzung vorgeschlagenen Bücher. Eine PDF-Datei (es wird keine Vorlage bereitgestellt), die Folgendes enthält: eine kurze Zusammenfassung der zur Übersetzung vorgeschlagenen Belletristikwerke, Informationen zu den Hauptthemen, gegebenenfalls nützliche Links zu den Werken sowie eine Vorstellung der Autor(en), einschließlich aller nützlichen Informationen zur Begründung ihrer Förderfähigkeit.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Die Antragstellenden müssen zwischen den folgenden Projektkategorien wählen, für die jeweils ein maximaler Kofinanzierungssatz von 60 % gilt:
- Kategorie 1: Einzelantragstellender
- Kategorie 2: Konsortium aus mindestens zwei förderfähigen Organisationen.
Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt für Einzelantragsteller (Kategorie 1) 200.000 Euro und für Konsortien (Kategorie 2) 300.000 Euro.
Die Obergrenzen richten sich nach dem Umfang des Projekts:
- kleiner Umfang: Projekte, die Übersetzungen von mindestens 5 förderfähigen Werken vorsehen, können bis zu 100.000 Euro erhalten.
- mittlerer Umfang: Projekte, die Übersetzungen von mindestens 11 förderfähigen Werken vorsehen, können bis zu 200.000 EUR erhalten.
- Großprojekte: Projekte, die Übersetzungen von mindestens 21 förderfähigen Werken vorsehen, können bis zu 300.000 EUR erhalten (nur Konsortien).
Die Förderung erfolgt als Pauschalbetrag.
Call-Dokumente
Call Document CREA-CULT-2027-LITCall Document CREA-CULT-2027-LIT(782kB)
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