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Call-Eckdaten
Interreg Euro-MED, Ausschreibung 8: Thematische Projekte (Pilotprojekte)
Förderprogramm
Interreg Euro-MED
Termine
Öffnung
01.10.2026
Deadline
13.11.2026 13:00
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser 8. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, etwa 10 thematische Projekte mit einem Gesamtbudget von rund 20 Millionen Euro auszuwählen.
Call-Ziele
Die 8. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an thematische Testprojekte, die sich auf die Prioritäten des Programms „Smarter and Greener Mediterranean“ und die folgenden damit verbundenen spezifischen Ziele konzentrieren.
Daher muss jedes Projekt eindeutig zu einem dieser spezifischen Ziele (SOs) beitragen und mit einer der drei im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeschriebenen Missionen im Einklang stehen:
- Aufgabe „Stärkung einer innovativen, nachhaltigen Wirtschaft“ – ausgeschrieben im Rahmen von SO 1.1 „Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie der Einführung fortschrittlicher Technologien“ und SO 2.6 „Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft“.
- Aufgabe „Schutz, Wiederherstellung und Aufwertung der natürlichen Umwelt und des Naturerbes“ (Naturerbe) – ausgeschrieben im Rahmen von SO 2.7 „Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung“.
- Mission „Förderung grüner Lebensräume“ – ausgeschrieben im Rahmen der Spezifischen Zielsetzung (SO) 2.7 „Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung von Natur, Biodiversität und grüner Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung“.
Die Mission „Förderung eines nachhaltigen Tourismus“ ist im Rahmen der Ausschreibung 08 nicht ausgeschrieben – kein Projektvorschlag in dieser Ausschreibung darf „Tourismus“ als Mission wählen.
Projekte, die im Rahmen der Ausschreibung 08 eingereicht werden, müssen daher eine der drei oben genannten Missionen wählen und ein entsprechendes förderfähiges spezifisches Ziel behandeln.
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Erwartete Ergebnisse
Die im Rahmen der einzelnen Missionen ausgewählten Projekte müssen eine Reihe von Maßnahmen entwickeln, um die ermittelten gemeinsamen Herausforderungen anzugehen und den erwarteten Wandel in den identifizierten Schlüsselsektoren herbeizuführen. Die Maßnahmen sind so zu konzipieren, dass sie zu den unten aufgeführten Leistungen und Ergebnissen führen. Mögliche Arten von Maßnahmen sind im Programmhandbuch beschrieben. (Abschnitt „Gestaltung der Projektmaßnahmen“ und Anhang „Liste der zu erbringenden Leistungen“).
Je nach spezifischem Ziel wird von den ausgewählten Projekten insbesondere erwartet, dass sie Lösungen und Strategien oder Aktionspläne erarbeiten.
Lösungen sind Methoden, Instrumente, Technologien, Dienstleistungen sowie Partnerschafts- und Kooperationsvereinbarungen; sie sollten unter Einbeziehung von mindestens zwei Partnern aus dem Programmgebiet entwickelt, unter realen Bedingungen erprobt und leicht übertragbar sein.
Im Rahmen des Interreg-Euro-MED-Programms wird die Beteiligung aller Partner an der Entwicklung der Lösung gefördert, je nach Art der durchgeführten Aktivitäten.
Eine Strategie ist ein Maßnahmenkatalog, der darauf abzielt, ein langfristiges Ziel in einem bestimmten Bereich zu erreichen.
Ein Aktionsplan ist die Umsetzung gemeinsam entwickelter Strategien in konkrete Maßnahmen. Zielgerichtete Strategien sollten zu den wichtigsten politischen Leitlinien oder Richtlinien des Mittelmeerraums oder der EU in Bezug auf das behandelte Thema beitragen und leicht übertragbar sein.
Alle Aktivitäten, die Ergebnisse in den Zielbereichen hervorbringen, müssen aus einer transnationalen Perspektive durchgeführt werden. Mit anderen Worten: Das Endergebnis sollte transnationaler Natur sein und nicht ausschließlich lokal.
Weitere Maßnahmen können durchgeführt werden, sofern sie mit der entsprechenden Ausschreibung (SO) und den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (ToR) im Einklang stehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die im Rahmen des Programms kofinanzierten Projekte müssen eine transnationale Dimension aufweisen. Als Mindestanforderung muss die Partnerschaft eines jeden Interreg Euro-MED-Projekts Folgendes umfassen
- mindestens 4 Finanzierungspartner*innen;
- aus mindestens 4 verschiedenen Ländern aus dem Kooperationsbereich des Programms
- davon müssen mindestens zwei Partner*innen ihren Sitz in einer EU-Region des Kooperationsraums des Programms haben.
Die Größe einer Projektpartnerschaft sollte dem Umfang des Projekts entsprechen und überschaubar bleiben. In der Leistungsbeschreibung der einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können unterschiedliche Obergrenzen für die Größe der Partnerschaft und spezifische zusätzliche Anforderungen an die Partnerschaft festgelegt werden.
Private Einrichtungen oder internationale Organisationen, die nach nationalem oder internationalem Recht handeln, können nicht als Hauptpartner auftreten.
Alle Projektpartner müssen unter der Leitung des federführenden Partners und in Zusammenarbeit mit dem Rest der Projektpartnerschaft zu den Projektaktivitäten beitragen.
weitere Förderkriterien
Das Programm deckt 69 Regionen in 14 Ländern ab: 10 EU-Mitgliedstaaten und 4 Länder aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA):
- Albanien (ganzes Land)
- Bosnien-Herzegowina (ganzes Land)
- Bulgarien (ganzes Land)
- Kroatien (ganzes Land)
- Zypern (gesamtes Land)
- Frankreich (Korsika, Okzitanien, Provence Alpes Côte d'Azur, Rhône-Alpes)
- Griechenland (ganzes Land)
- Italien (Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Latium, Ligurien, Lombardei, Marken, Molise, Piedmonte, Sardinien, Sizilien, Toskana, Umbrien, Aostatal, Venetien)
- Malta (ganzes Land)
- Montenegro (ganzes Land)
- Portugal (Algarve, Alentejo, Lissabon)
- Republik Nordmazedonien (ganzes Land)
- Slowenien (ganzes Land)
- Spanien (Andalusien, Aragonien, Balearen, Kastilien-la-Mancha, Katalonien, Extremadura, Comunidad de Madrid, Murcia, Valencia, Ceuta und Melilla)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Das Antragsverfahren für diese Ausschreibung besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen. In jeder Phase werden unterschiedliche Aspekte des Antrags geprüft, und die Antragsteller müssen die erste Phase erfolgreich bestehen, um zur zweiten Phase zugelassen zu werden.
- Schriftliche Bewerbung über das Jems-Monitoring-System.
- Mündliche Präsentation, unterstützt durch eine in Jems hochgeladene PowerPoint-Präsentation, für Vorschläge, die in der schriftlichen Bewerbungsphase vorausgewählt wurden.
Das Antragsformular (Ausschreibung Euro-MED08 – TESTPROJEKTE) muss in Jems bis zum 13.11.2026 um 13:00 Uhr (Brüsseler Zeit) ausgefüllt und validiert sein. (Zulassungskriterium A.1)
Das Antragsformular muss auf der Jems-Plattform erstellt und ausgefüllt werden.
Der Antrag kann auf Englisch oder Französisch eingereicht werden.
Nur Abschnitt A.2 „Zusammenfassung“ ist in beiden Sprachen obligatorisch.
Bei allen anderen Abschnitten, für die in Jems beide Sprachen erforderlich sind, geben Sie bitte „NA“ oder „.“ in dem Sprachfeld ein, das nicht verwendet wird, um Probleme bei der Vorabprüfung zu vermeiden.
Bei Fragen in Jems, die für diese Ausschreibung nicht verwendet werden und im Antragsformular mit „Question not used“ (Frage nicht verwendet) betitelt sind, geben Sie bitte in beiden Sprachen „NA“ oder „.“ ein, um Probleme bei der Vorabprüfung zu vermeiden.
Die obligatorischen Anhänge müssen bis zum 27.11.2026 um 13:00 Uhr (Brüsseler Zeit) in JEMS hochgeladen werden.
Die folgenden Standardanhänge müssen bis zum oben genannten Datum (Brüsseler Zeit) unterzeichnet und im PDF-Format in das System hochgeladen werden:
- Für jeden am Projekt beteiligten Partner (einschließlich des LP): eine Kopie der aus dem JEMS-System generierten Partnererklärung (bzw. LP). Diese Formulare müssen vom gesetzlichen Vertreter der Partnereinrichtung datiert und unterzeichnet sein.
- Für jeden assoziierten Partner (falls zutreffend): eine Kopie der Erklärung des assoziierten Partners, die aus dem Jems-System generiert wurde. Diese Formulare müssen vom gesetzlichen Vertreter der Partnereinrichtung datiert und unterzeichnet sein.
Für jeden Partner, der eine Investition in den AF plant:
- Erklärung zur Handlungsbefugnis und zur Einhaltung der Investitionsgrundsätze, die aus dem Jems-System generiert wurde. Diese Formulare müssen vom gesetzlichen Vertreter der Partnerstruktur, die für die Durchführung der Investition(en) zuständig ist, datiert und unterzeichnet werden.
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