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Call-Eckdaten
Interreg IPA Südadria – Vierte Ausschreibung für kleine Kapitalisierungsprojekte – MMM
Förderprogramm
Interreg IPA Südadria
Termine
Öffnung
21.09.2026
Deadline
21.12.2026 11:59
Förderquote
80-85%
Budget des Calls
€ 1.037.902,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen orientiert sich an den Leistungsbeschreibungen (ToRs), die von den Interreg-Programmen, die am MEDITERRANEAN MULTI-PROGRAMME MECHANISM (im Folgenden „MMM“) teilnehmen, ausgearbeitet wurden und den strategischen und operativen Rahmen für eine einzigartige koordinierte Ausschreibung im Rahmen des MMM festlegen, um den nachhaltigen Tourismus zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass künftige Maßnahmen kohärent, evidenzbasiert und im Einklang mit der europäischen Kohäsionspolitik sowie den globalen Nachhaltigkeitszielen stehen.
Call-Ziele
Die Nutzung von Erfahrungen und Ergebnissen zur Förderung neuer Synergien zieht sich wie ein roter Faden durch die MMM-Programme und ist das Kernelement zur Verstärkung der Ergebnisse. Projekte, die im Rahmen dieser koordinierten Ausschreibung gefördert werden, fallen in die Kategorie der Kapitalisierungsprojekte, deren Ziel es ist, bewährte Instrumente, Maßnahmen, Strategien und Aktionspläne zu optimieren und weiterzugeben, damit diese wiederverwendet, übernommen, übertragen oder auf eine größere Ebene übertragen werden können. Diese Projekte konzentrieren sich auf die Wiederverwendung, Nachahmung und Ausweitung bestehender Ergebnisse innerhalb der Kooperationsbereiche des Programms und, soweit möglich, im gesamten Mittelmeerraum.
Aus diesem Grund müssen Projektvorschläge, die im Rahmen dieser koordinierten Ausschreibung eingereicht werden, auf mindestens einem Ergebnis basieren, das im Rahmen eines anderen MMM-Programms als dem Interreg-IPA-Programm „Südadria“ entwickelt wurde, für das der Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung eingereicht wird. Wenn Antragsteller es versäumen, mindestens eines der MMM-Ergebnisse effektiv zu nutzen, wird dies in der Qualitätsbewertungsphase bei allen relevanten Kriterien berücksichtigt.
Zusätzlich zu diesem aus der MMM-Datenbank identifizierten Ergebnis können Projektvorschläge auch Ergebnisse valorisieren und übertragen, die direkt durch zuvor umgesetzte, im MMM-Raum kofinanzierte Projekte erzielt wurden, anstatt gänzlich neue Ergebnisse zu entwickeln. Diese zusätzliche Nutzung von Ergebnissen muss jedoch die Nutzung von MMM-Ergebnissen ergänzen (d. h., sie muss eindeutig zur MMM-Nutzung beitragen).
Da sich die Ausschreibung ausschließlich auf das spezifische Ziel des Programms „S.O. 5.1 Stärkung der institutionellen Kapazitäten öffentlicher Behörden, insbesondere derjenigen, die mit der Verwaltung eines bestimmten Gebiets betraut sind, sowie der Interessengruppen“ konzentriert, müssen die Projektvorschläge die institutionellen Kapazitäten in einem der vom MMM identifizierten thematischen Schwerpunkte stärken, d. h.:
- Stärkung der institutionellen Kapazitäten für eine gemeinsame und strategische Steuerung des Tourismusangebots;
- Stärkung der institutionellen Kapazitäten bei der Steuerung des Tourismus und des ökologischen Wandels;
- Stärkung der institutionellen Kapazitäten zur Förderung der sozialen Dimension des Tourismus (Beschäftigung und Qualifizierung) sowie eines inklusiven und barrierefreien Tourismus;
- Stärkung der institutionellen Kapazitäten bei der Förderung innovativer und intelligenter Tourismusprodukte.
Daher muss sich jeder Projektvorschlag auf Folgendes konzentrieren:
- die Ergebnisse aus Anhang 1_MMM-Ergebnisdatenbank, die die Antragsteller im südadriatischen Raum nutzen möchten;
- nur einem der in Tabelle A unten aufgeführten zentralen Themenbereiche;
- einen oder mehrere durchzuführende Kapitalisierungsschritte (d. h. Transfer, Anpassung, Erprobung und/oder Ausweitung).
Es ist zwingend erforderlich, Ihre Projektidee auf der Grundlage mindestens eines spezifischen Ergebnisses zu entwickeln, das in der Anhang 1_MMM-Ergebnisdatenbank aufgeführt ist und nicht aus dem Interreg-IPA-Programm „Südadria“ stammt.
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Erwartete Ergebnisse
Nach der Auswahl relevanter Ergebnisse in der MMM-Ergebnisdatenbank sollen die Antragstellenden Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse planen, wie zum Beispiel:
- Durchführung thematischer Masterclasses und Peer-Reviews;
- Demonstrations- und Lösungstestaktivitäten sowie Live-Übungen;
- Erstellung von Leitfäden und Strategiepapieren;
- Aktualisierung der im Rahmen des Projekts erstellten Plattformdaten und -funktionalitäten, Durchführung von Studienbesuchen zur Präsentation ermittelter bewährter Verfahren und zur Sensibilisierung für die behandelten Themen;
- Durchführung gezielter Maßnahmen zur Einbindung von Interessengruppen und zur Bündelung von Demonstrationsaktivitäten usw.;
- Anpassung und Kontextualisierung der übertragenen Ergebnisse an unterschiedliche territoriale, institutionelle oder politische Kontexte;
- Erstellung einer ersten Bestandsaufnahme der Interessengruppen zur Definition von Zielgruppen und Zielen;
- Entwicklung und Umsetzung einer gezielten PR-Strategie;
- Sensibilisierung der Zielgruppen durch Outreach-Strategien, einschließlich Schulungsmaßnahmen;
- Unterstützung bei der institutionellen Umsetzung, einschließlich der Validierung durch zuständige Behörden und der Integration in bestehende politische oder planerische Rahmenbedingungen;
- Entwurf, Anpassung und Einsatz von Modulen für den Transfer der Ergebnisse in einem schrittweisen Ansatz.
Beispiele für ERWARTETE ERGEBNISSE, die im Rahmen der geförderten Projekte erzielt werden sollen:
- Maßnahmen zur Umsetzung politischer Vorgaben;
- Empfehlungen oder Regulierungsvorschläge;
- Absichtserklärungen (MOUs) oder Kooperationsvereinbarungen;
- Transferpläne und Berichte;
- Bewertungsinstrumente und Mechanismen oder Verfahren zur Weiterverfolgung;
- Angepasste Versionen der übertragenen Ergebnisse (z. B. Leitfäden, Toolkits oder Methoden, die an die Zielgebiete oder -institutionen angepasst wurden);
- Gegebenenfalls Dokumente zur formellen Annahme oder Billigung durch zuständige Behörden oder relevante Institutionen;
- Einrichtung von Steuerungsstrukturen zur Umsetzung der Strategien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Gemäß Artikel 23 der ETC-Verordnung müssen die federführenden Partner und Projektpartner ihren Sitz in Italien, Albanien und Montenegro haben, während das Programmgebiet die beiden italienischen Regionen Apulien und Molise sowie das gesamte Staatsgebiet Albaniens und Montenegros umfasst. Partner, deren Hauptsitz außerhalb des Programmgebiets liegt, die jedoch über eine in diesen Ländern gegründete Zweigstelle verfügen, sind förderfähig, sofern die Zweigstelle über volle Rechts- und Verwaltungsfähigkeit verfügt. Der Nachweis ist von den Partnern zusammen mit dem Antragsformular vorzulegen.
Wie im Programm festgelegt, ist die Teilnahme von Projektpartnern (nicht von federführenden Partnern) mit Sitz in italienischen Regionen außerhalb des Programmgebiets zulässig, sofern die Maßnahmen dieser Partner Teil des Kapitalisierungsziels sind, d. h. sie liefern oder übernehmen ausgewählte Ergebnisse und kommen dem Programmgebiet zugute.
Die folgenden Arten von Partnern sind entsprechend ihrer Rechtsform förderfähig:
- Öffentliche Einrichtungen;
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
- Private gemeinnützige Organisationen, die gemäß den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen/Gesetzen des jeweiligen Landes gegründet wurden und deren finanzielle Leistungsfähigkeit anhand der finanziellen Rechenschaftspflicht und allgemein geltender Grundsätze nachgewiesen und bewertet werden muss (siehe bereitgestelltes Tool).
Die Partner dürfen die in den ETC- und CPR-Verordnungen (EU) 2021/1059 und 2021/1060 festgelegten Ausschlusskriterien nicht erfüllen.
Gemeinnützige Organisationen müssen vor Beginn der Ausschreibung mindestens 12 Monate lang tätig gewesen sein.
Antragsteller werden dazu ermutigt, institutionelle Partner und etablierte Netzwerke einzubeziehen, um eine ausgewogene und effiziente Partnerschaft zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit Artikel 23 Absatz 1 der ETC-Verordnung und unter Berücksichtigung des begrenzten Projektumfangs müssen die Projekte Partner aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern einbeziehen, von denen mindestens einer aus Italien stammen muss.
Die Gesamtzahl der Partner darf einschließlich des federführenden Partners vier (4) nicht überschreiten .
Die Einbindung des Partners bzw. der Partner, der bzw. die das ausgewählte Ergebnis (d. h. „GIVER“) ursprünglich entwickelt hat, ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch von Vorteil sein und gemäß den Förderkriterien des SA-Programms erfolgen.
Daher kann jeder Partner, der zuvor Projektpartner in anderen MMM-Programmen war und nicht im SA-Programmgebiet ansässig ist, als ASSOZIERTER PARTNER einbezogen werden und an den Aktivitäten teilnehmen, ohne eine Finanzierung zu erhalten. In diesem Fall wird die Beteiligung positiv bewertet und mit zusätzlichen Punkten gewürdigt, wenn der assoziierte Partner einen klaren Nutzen für die Kapitalisierung bietet, z. B. als „GIVER“ oder „TAKER“ eines ausgewählten Ergebnisses.
Die Partnerschaft muss einen federführenden Partner benennen, der für die Erstellung und Einreichung des Antragsformulars verantwortlich ist. Im Falle einer Genehmigung des Projekts übernimmt der federführende Partner die Verantwortung für die Leitung, Kommunikation, Durchführung und Koordinierung der Aktivitäten unter den beteiligten Partnern.
Gemäß Artikel 23 der ETC-Verordnung (EU) 2021/1059 arbeiten die Partner bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten sowie bei deren personeller oder finanzieller Ausstattung oder beidem zusammen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Projektvorschläge müssen in einem einzigen elektronischen Schritt über das elektronische Überwachungssystem des Programms (Jems) eingereicht werden. Die Adresse von Jems wird mit der Veröffentlichung der Ausschreibung auf der Website des Programms bekannt gegeben.
Der federführende Antragsteller reicht den Antrag im Namen der Partnerschaft ein. Alle für die Einreichung eines Projektantrags erforderlichen Unterlagen sind im Antragsformular enthalten, das auf der offiziellen Website des Programms unter https://southadriatic.eu/ verfügbar ist.
Das Antragspaket umfasst folgende Dokumente:
- Antragsformular, auszufüllen in englischer Sprache
- Ordnungsgemäß abgestempelte (sofern ein Stempel erforderlich ist) und vom gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden Partner unterzeichnete Erklärungen der LP/PP (zwei Standardformulare werden bereitgestellt);
- Unterschriftsvollmacht und Personalausweis des gesetzlichen Vertreters aller teilnehmenden Partner;
- AP-Erklärung, ordnungsgemäß abgestempelt (sofern ein Stempel erforderlich ist) und vom gesetzlichen Vertreter aller assoziierten Partner unterzeichnet (Standardformular wird bereitgestellt);
- eine Kopie der Satzung und/oder des Rechtsakts zur Gründung der Partnerinstitution/-organisation, in der deren gesetzliche Vertretung festgelegt ist, für Partner, die zum ersten Mal teilnehmen oder bei denen wesentliche Änderungen an ihrer eigenen Satzung und/oder ihrem Rechtsakt vorgenommen wurden. Diese Dokumente können auch in der Landessprache eingereicht werden, wobei eine Übersetzung ins Englische vorzuziehen ist.
- Bei Partnern, die die Förderfähigkeitsprüfung in früheren Ausschreibungsrunden (d. h. 14–20 und 21–27) erfolgreich bestanden haben, reicht es aus, in der LP/PP-Erklärung anzukreuzen, dass sich die Satzung und/oder die Rechtsakte im Vergleich zu der zuvor beim Programm eingereichten Fassung nicht wesentlich geändert haben, sowie zuzustimmen, dass die Verwaltungsbehörde vor der Unterzeichnung des Fördervertrags die gesamten Unterlagen anfordern und prüfen sowie den Partner ausschließen kann, falls dieser nicht förderfähig ist;
- die Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre oder ein gleichwertiges Dokument (z. B. eine Erklärung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers oder Buchhalters) oder, im Falle einer erst in den letzten 12 Monaten gegründeten Organisation, die Bilanz des letzten Geschäftsjahres, ausgestellt gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, für private Partner;
- Ausgefüllter Anhang 7_SA Tool_Finanzielle Leistungsfähigkeit privater gemeinnütziger Projektpartner, ausgefüllt für jeden privaten gemeinnützigen Partner.
Elektronische Signaturen, die gemäß den spezifischen nationalen Rechtsvorschriften erstellt wurden, sind zulässig.
Das Antragsformular und die Erklärungen des federführenden Antragstellers (LP) und der Projektpartner (PP) müssen in allen Teilen in englischer Sprache ausgefüllt werden, und der federführende Antragsteller sowie die Partner dürfen die vom Programm bereitgestellten Vorlagen nicht ändern. Der federführende Antragsteller ist für die Einreichung des Projektvorschlags verantwortlich.
Das bedeutet, dass der federführende Antragsteller die erforderlichen Unterlagen von allen beteiligten Partnern einholen, für jeden Partner eine einzige PDF-Datei hochladen und den Projektantrag gemäß den Antragsverfahren einreichen muss. Vor der Einreichung des Antragsformulars muss sich der federführende Antragsteller im Jems registrieren. Der federführende Antragsteller muss das Projektantragsformular AUSSCHLIESSLICH online über das elektronische Überwachungssystem (Jems) ausfüllen und einreichen.
Zusatzpunkte sind auch für Projektvorschläge vorgesehen, deren Ziele und Aktivitäten ausdrücklich im EUSAIR-Aktionsplan vorgesehen sind (siehe https://www.adriatic-ionian.eu/document-type/official-documents/).
Die Projektpartner müssen klar darlegen, wie diese Aktivitäten im Rahmen der EUSAIR und mit den EUSAIR-Akteuren weiterverfolgt werden sollen, und erläutern, wie sie beabsichtigen, diese Maßnahmen bei den EUSAIR-Akteuren zu fördern.
Auch wenn der IPA-Kofinanzierungssatz auf Programmebene 82,49 % beträgt, gelten folgende Sätze:
- Für italienische Partner 80 %;
- für albanische und montenegrinische Partner 85 %.
Die italienische nationale Kofinanzierung wird allen öffentlichen und privaten Partnern gemäß dem Beschluss „Delibera CIPESS Nr. 78/2021“ garantiert. Albanische und montenegrinische Partner müssen die nationale Kofinanzierung in Höhe von 15 % auf Projektebene bereitstellen.
Call-Dokumente
Call Document Capitalisation 4th Call Small-Scale Projects Interreg South AdriaticCall Document Capitalisation 4th Call Small-Scale Projects Interreg South Adriatic(550kB)
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