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Call-Eckdaten
Offene Ausschreibung zur Marktexpansion für KMU 2027
Förderprogramm
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Termine
Öffnung
09.10.2026
Deadline
01.12.2026 17:00
Budget des Calls
€ 600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das EIT Urban Mobility freut sich sehr, die neue Ausgabe der offenen Ausschreibung „SME Market Expansion“ zu starten. Die Ausschreibung zielt darauf ab, das Unternehmenswachstum und die Marktexpansion zu fördern und die Übertragung und Skalierung erfolgreicher Lösungen in neue Regionen oder Branchen anzuregen. Sie bietet eine strategische Plattform für KMU, die durch die Erschließung neuer Märkte wachsen möchten.
Call-Ziele
Die offene Ausschreibung „SME Market Expansion“ ist eine Ausschreibung für einzelne Begünstigten, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützt, die kommerzielle Einführung eines deutlich verbesserten Produkts oder einer Dienstleistung durch die Erschließung eines neuen Kundensegments, einer neuen Branche oder eines neuen geografischen Marktes zu beschleunigen.
Die Ausschreibung richtet sich an KMU mit kommerziell ausgereiften Lösungen, die sich bereits auf dem Markt bewährt haben und bereit sind, über ihren derzeitigen Markt hinaus zu expandieren. Die Projekte sollten sich auf die Anpassung, Validierung und Demonstration der vorgeschlagenen Lösung in Zusammenarbeit mit einem engagierten Endkunden konzentrieren, um Belege zu erbringen, die die kommerzielle Einführung, die zukünftige Replikation und die Skalierung untermauern.
Jedes Projekt wird in Zusammenarbeit mit einem Endkunden – einer öffentlichen oder privaten Organisation – durchgeführt, der aktiv an der Erprobung und Demonstration der vorgeschlagenen Lösung in einer realen Betriebsumgebung mitwirkt. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es KMU, ihre Lösung unter realen Betriebsbedingungen zu validieren, Kundenreferenzen aufzubauen und ihr kommerzielles Angebot im Zielmarkt zu stärken.
Die Ausschreibung richtet sich an KMU, die die kommerzielle Einführung durch Marktexpansion beschleunigen möchten, und nicht an Unternehmen, die sich in der frühen Forschungs- oder Technologieentwicklungsphase befinden.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, KMU bei der Expansion in neue Kundensegmente, Branchen oder geografische Märkte zu unterstützen, indem sie ein deutlich verbessertes Produkt oder eine Dienstleistung mit großem kommerziellem Potenzial einführen.
Im Sinne dieser Ausschreibung bedeutet Marktexpansion den Eintritt in ein neues Kundensegment, einen neuen Sektor oder einen neuen geografischen Markt, in dem der Antragsteller noch keine etablierte kommerzielle Präsenz hat. Die Antragsteller müssen klar darlegen, inwiefern sich der Zielmarkt von ihrem derzeitigen Kundenstamm und ihren kommerziellen Aktivitäten unterscheidet. Vorangegangene Sondierungsmaßnahmen oder begrenzte Tests stellen nicht zwangsläufig eine etablierte kommerzielle Präsenz dar, sofern das vorgeschlagene Projekt eine echte neue Expansionsmöglichkeit darstellt.
Diese Ausschreibung trägt zur Umsetzung des EIT Urban Mobility-Geschäftsplans 2026–2028 bei, indem sie die Markteinführung, die Replikation und die Skalierung von Lösungen unterstützt, die auf die fünf Schwerpunktbereiche des EIT Urban Mobility abgestimmt sind. Diese Schwerpunktbereiche bilden den gemeinsamen strategischen Rahmen für die Innovationsaktivitäten von EIT Urban Mobility und stellen die Bereiche dar, in denen EIT Urban Mobility am besten positioniert ist, um messbaren ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen die fünf Ausschreibungsthemen den fünf Schwerpunktbereichen von EIT Urban Mobility:
- Stadtlogistik
- Öffentlicher und gemeinschaftlicher Verkehr
- Elektrifizierung des Verkehrs und alternative Kraftstoffe
- Mobilitätsdatenmanagement
- Gesundheit und Mobilität
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Färöer (Føroyar / Færøerne), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Tunesien (تونس /Tūnis), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Diese Ausschreibung steht Anträgen offen, die von einem einzelnen KMU eingereicht werden, das alle folgenden Anforderungen erfüllt:
- Das KMU muss vor Ablauf der offiziellen Einreichungsfrist als juristische Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem mit „Horizon Europe“ assoziierten Drittland registriert sein.
- Das KMU muss mindestens drei (3) Vollzeitäquivalente (VZÄ) in den EU-Mitgliedstaaten und/oder den mit „Horizont Europa“ assoziierten Ländern beschäftigen.
Im Einklang mit den Zielen dieser Ausschreibung, die darauf abzielt, die Marktexpansion von KMU mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und mit „Horizon Europe“ assoziierten Ländern zu unterstützen, sind die Teilnahme und die Förderung auf Einrichtungen beschränkt, die in diesen förderfähigen Ländern ansässig sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ausschreibung in den Ökosystemen von EIT Urban Mobility und auf europäischer Ebene Wirkung entfaltet. Daher sind Einrichtungen mit Sitz in nicht assoziierten Nicht-EU-Ländern aus dem Bereich der Länder mit niedrigem bis mittlerem Einkommen nicht zur Teilnahme oder Förderung im Rahmen dieser Ausschreibung berechtigt.
Ein KMU kann mehrere Vorschläge einreichen; jedoch kann letztlich nur ein Vorschlag pro Antragsteller gefördert werden. Werden mehrere Vorschläge von demselben KMU eingereicht, wird nur der Vorschlag mit der höchsten Punktzahl zur Online-Anhörung vor dem Gremium eingeladen.
Teilnahmebeschränkungen der EU
EU-Restriktionsmaßnahmen – Einrichtungen, die gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
Besondere Vorschriften gelten auch für Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/0522 fallen.
Rechtsträger mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine – Angesichts der rechtswidrigen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen, der die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit Rechtsträgern mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine ermöglicht. Daher sind solche juristischen Personen, selbst wenn sie keinen restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt. Dies umfasst die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden). Ausnahmen können aus berechtigten Gründen auf Einzelfallbasis gewährt werden.
Insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen gegen Russland gilt nach der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sind juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch direkt oder indirekt zu mehr als 50 % von einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung gehalten werden, ebenfalls nicht berechtigt, in irgendeiner Funktion teilzunehmen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn – Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 15. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ungarischen gemeinnützigen Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder gegenüber von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Betroffene Einrichtungen können sich weiterhin auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerben und – sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen – als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Fördermittel zu erhalten. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben werden, sind solche Einrichtungen nicht berechtigt, in einer geförderten Rolle (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von Finanzhilfen für Dritte usw.) mitzuwirken. Bei Ausschreibungen für Zuschüsse mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, diese Einrichtung aus einer finanzierten Rolle zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Aufgaben und Mittel können entsprechend neu verteilt werden.
Beschränkungen zum Schutz europäischer Kommunikationsnetze – Der Schutz europäischer Kommunikationsnetze wurde als wichtiges Sicherheitsinteresse der Union und ihrer Mitgliedstaaten identifiziert. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsprogramm 2025 von „Horizont Europa“, Allgemeine Anhänge, B – Förderfähigkeit, auf Seite 14.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
7 Monate
Zusätzliche Informationen
Anträge gelten als zulässig, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Antrag wird vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht.
- Der Antrag wird unter Verwendung der im elektronischen Einreichungssystem – dem EIT UM Programmes Portal (NetSuite) – bereitgestellten Formulare eingereicht.
- Der Antrag ist vollständig und enthält alle Teile sowie die erforderlichen Begleitunterlagen. Aufbau und Darstellung müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
- Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen werden in englischer Sprache eingereicht und müssen lesbar, zugänglich und ausdruckbar sein.
- Dem Antrag müssen folgende Begleitunterlagen beigefügt werden:
- Vom Endkunden unterzeichnete Verpflichtungserklärung (siehe Abschnitt 3.2.3.).
- Pitch-Deck im PDF- oder PPT-Format. Eine empfohlene Vorlage ist auf der Webseite der Ausschreibung verfügbar.
Call-Dokumente
Call Document SME Market Expansion Open Call 2027Call Document SME Market Expansion Open Call 2027(512kB)
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