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Call-Eckdaten
Ein weltweit führendes europäisches Innovationssystem für Videospiele
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft | |
Call Nummer | HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-06 | |
Termine | Öffnung 14.12.2022 | Deadline 14.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 12.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die Videospielindustrie hat seit ihren Anfängen in den 1970er Jahren ein außergewöhnliches Wachstum und eine rasante Entwicklung erlebt. Im Jahr 2019 belief sich das Volumen des Videospielmarktes in der Europäischen Union auf über 20 Mrd. EUR, was einem Wachstum von 55 % gegenüber 2014 entspricht. 51 % der Bevölkerung der Europäischen Union spielten 2019 Videospiele. Die meisten Prognosen gehen davon aus, dass sowohl die Nutzung als auch der Umsatz und die Wertschöpfung in absehbarer Zeit weiter rasant steigen werden. Die Videospielbranche ist in vielerlei Hinsicht ein Vorreiter, wenn es darum geht, den digitalen Wandel zu nutzen, um attraktive Produkte und lohnende Erfahrungen für ihre Nutzer zu schaffen. Darüber hinaus treibt die Videospielindustrie die Entwicklung neuer Methoden und Technologien voran, die sich in anderen Branchen wie der Automobil- und Pharmaindustrie sowie im öffentlichen Sektor bewährt haben. Somit ist die Videospielindustrie nicht nur ein wichtiger Kanal von zunehmender Bedeutung für den Ausdruck von Kultur und Kreativität in Europa, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftszweig an sich und ein wichtiger Motor für Innovationen in anderen Wirtschaftszweigen. Der potenzielle Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Wohlstand, Nachhaltigkeit und sozialem Zusammenhalt in Europa und die Frage, wie dieses Potenzial mobilisiert werden kann, sind jedoch noch nicht gründlich erforscht worden. Die Forschung sollte sich mit diesen Wissenslücken befassen und Empfehlungen ausarbeiten, wie nachhaltige Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der europäischen Videospielbranche gefördert werden können und wie die Übernahme von Know-how und neuen Technologien in anderen Wirtschaftssektoren unterstützt werden kann. Das europäische Kulturerbe und die Künste sind vielfältig und einzigartig, und die europäische kreative Tradition ist stark. Diese Faktoren können eine wichtige Quelle der Wettbewerbsfähigkeit für den Sektor darstellen. Teile Europas gelten oft als Beispiele für den Erfolg der Videospielindustrie, wie etwa Schweden, Frankreich oder Finnland, wo einige führende Unternehmen ihren Sitz haben und wo der Sektor einen beträchtlichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und zu den Exporteinnahmen leistet. In anderen Teilen Europas hingegen ist die Branche unter ihrem Gewicht. An den Vorschlägen sollten daher verschiedene Mitgliedstaaten/assoziierte Länder beteiligt sein, um Empfehlungen zu entwickeln, die auf europäischer Ebene gültig sind. Die Wertschöpfungskette - oder das Ökosystem - der Videospielindustrie ist komplex, vielfältig und entwickelt sich rasch weiter, wie dies in der Kreativwirtschaft generell der Fall ist. Eine Schlüsselrolle spielen etablierte Unternehmen mit bekannten Marken, kleine unabhängige Entwicklungsfirmen und Freiberufler sowie Vertriebsplattformen verschiedener Art. Die Vorschläge müssen nicht das gesamte Ökosystem in seiner ganzen Komplexität abdecken, sondern können einen begrenzteren Schwerpunkt wählen, um eine stärkere Wirkung zu erzielen. Die Forschung sollte jedoch alle Teile des Ökosystems berücksichtigen, die je nach gewähltem Schwerpunkt und Umfang von Bedeutung sind. Die Vorschläge sollten daher die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessenvertretern, einschließlich relevanter politischer Entscheidungsträger, vorsehen, um sicherzustellen, dass die entwickelten Lösungen/Methoden wirksam und wirtschaftlich, kulturell und politisch auf europäischer Ebene durchführbar sind. Die Vorschläge sollten auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzen aufbauen, insbesondere auf den von der Europäischen Union finanzierten. Darüber hinaus sollten die geförderten Vorschläge Verbindungen zu eng verwandten Maßnahmen herstellen und Synergien mit diesen anstreben, z. B. mit einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa oder Horizont 2020 finanziert werden. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2 (1090kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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