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Call-Eckdaten
Neue Verfahren für kommende Recycling-Einspeisungen (Batt4EU Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 2: Sektorenübergreifende Lösungen für die Klimawende
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-01-02
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Schwerpunkt der Vorschläge sollte auf einer verbesserten und überprüften Kreislaufführung der gesammelten, demontierten und vorbehandelten Batterieabfälle liegen.
Call-Ziele
Alle Recyclingkonzepte sollten den betreffenden Abfallstrom bzw. die betreffenden Abfallströme umfassend behandeln und auf die maximale Rückgewinnung der eingesetzten Elemente und Komponenten abzielen, nicht auf ausgewählte Fraktionen. Bei allen Konzepten sollte der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Recyclingprozessen liegen, wobei für jeden der möglichen Prozesse des Batterierecyclings spezifische Verbesserungsbereiche zu berücksichtigen sind: eine maximale Materialrückgewinnung und Recyclingeffizienz, betriebliche Energieeffizienz, weniger Abwasser, Massen- und Energiebilanz, Reinheit des recycelten Materials und ein verifizierter, ganzheitlich verringerter Kohlenstoff-Fußabdruck, unterstützt durch eine Lebenszyklusanalyse. Die Entwicklung von Batterien ist nicht Gegenstand des Projekts, eine Interaktion mit anderen Projekten ist jedoch erwünscht.
Die folgenden Themen sollten behandelt werden:
- Es wird erwartet, dass neue Recyclingkonzepte, die auf das Recycling von wirtschaftlich geringwertigen Materialien abzielen (z. B. von Lithium-Eisen-Phosphat oder Natrium-Ionen ...), berücksichtigt werden. Um das Recycling von geringwertigen Batteriezusammensetzungen zu ermöglichen, sollten neue Recyclingkonzepte entwickelt werden, einschließlich direkter Recyclingrouten, die selektive Materialrückgewinnungstechnologien und die Rekonditionierung der aktiven Materialien umfassen können. Die zusätzliche Rückgewinnung und das Recycling von Materialien, die keine Kathoden sind, werden gefördert.
- Es wird erwartet, dass das hocheffiziente Recycling von Abfällen aus der Batterieherstellung, unabhängig davon, ob sie aus dem Labormaßstab oder aus der Großproduktion stammen, abgedeckt wird, z. B. durch direkte Recyclingkonzepte zur Wiedereinführung der Materialien in die Batterieproduktionskette, einschließlich der Handhabung und Verarbeitung von relevantem Halbzeug.
Darüber hinaus wird erwartet, dass mindestens einer der folgenden Punkte behandelt wird:
- Besonders robuste oder flexible Verfahren für das Recycling von Materialströmen unterschiedlicher Zusammensetzung und Qualität können abgedeckt werden.
- Materialzuführungen aus anderen Industrien (z. B. Ni/Co reiche Materialien) können in die Recyclingkonzepte einbezogen werden.
- Materialzuführungen aus zukünftigen Batterietechnologien, deren Markteinführung bis spätestens 2025 erwartet wird, können einbezogen werden.
- Die Verarbeitung von Nebenströmen (z. B. Abwässer und andere Abfallprodukte) kann gezielt einbezogen werden.
Es wird erwartet, dass alle vorgeschlagenen Recyclingkonzepte vorab auf ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sicherheitstechnischen Auswirkungen geprüft werden.
Dieses Thema baut auf dem Fahrplan für BATTERIE 2030+ auf (https://battery2030.eu/research/roadmap/). Von den Projekten wird erwartet, dass sie mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2022-D2-01-08 zusammenarbeiten und zu diesen beitragen. Es wird erwartet, dass der Vorschlag den Beitrag und die Mitarbeit an der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme abdeckt.
Es wird empfohlen, Verbindungen zu den Vorschlägen herzustellen, die unter dem Thema HORIZON-CL5-2024-D2-01-01, "Fortgeschrittene nachhaltige und sichere Vorverarbeitungstechnologien für das Recycling von Altbatterien", eingereicht werden.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz umfassen (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan).
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, zu welchen Kapiteln des Strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Die Vorschläge könnten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, deren Beitrag darin bestehen könnte, einen Mehrwert in Bezug auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit von Batterien zu erbringen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Eine europäische Wirtschaftsbasis, die stärker, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger ist und für den grünen und digitalen Wandel gerüstet ist, indem strategische Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen durch die Förderung einer Kreislaufwirtschaft verringert werden.
- Die Entwicklung von Recyclingtechnologien, die auf die anstehenden Recyclingeinspeisungen abzielen und hochwertige Vorprodukte, Halbprodukte und Batteriematerialien produzieren, die in der Batterieproduktion und anderen Produktionsprozessen eingesetzt werden können.
- Erreichung der Ziele für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung, wie sie in der vorgeschlagenen Batterieverordnung beschrieben sind, durch die Industrie, insbesondere für Komponenten mit niedrigem Metall- und geringem Materialwert.
- Recyclingketten mit einem im Vergleich zu Primärmaterialien kostengünstigen Verfahren.
- Sicherstellung der Nachhaltigkeit, des geringen CO2-Fußabdrucks, des geringen Chemikalieneinsatzes und der minimalen Emissionen neu entwickelter Recyclingverfahren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Kontakt
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