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Call-Eckdaten
Fortschrittliche digitale Zwillinge für Produktionslinien für Batteriezellen (Batt4EU-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 2: Sektorenübergreifende Lösungen für die Klimawende
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-01-03
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Batterieproduktionskette besteht aus verschiedenen multidisziplinären, ziemlich neuartigen Prozessen mit zahlreichen Einflussfaktoren und Abhängigkeiten. Digitale Zwillinge, als Kernelement der sich beschleunigenden Digitalisierung in der Fertigung, haben das Potenzial, die Planung und den Betrieb heutiger und zukünftiger Batterieproduktionssysteme zu verbessern.
Call-Ziele
Durch die Verbindung von fortschrittlichen digitalen Modellen und aktuellsten Daten wird eine Entscheidungsunterstützung oder sogar autonome Steuerung von Batterieproduktionsprozessen und Prozessketten ermöglicht. Erste Anwendungen finden sich in der Forschung und teilweise auch in der industriellen Praxis - allerdings sind diese noch eher spezifisch, decken nur ausgewählte Aspekte digitaler Zwillinge ab (z.B. nur bestimmte Modelle) und sind oft kaum übertragbar zwischen Produktionsstufen und zwischen verschiedenen Batteriekonfigurationen in Bezug auf die zugrunde liegenden IT-Architekturen und Modelle. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte behandeln:
- Entwicklung digitaler Zwillinge von Fertigungsrouten für Batteriezellen auf der Ebene von Pilotlinien, die geeignete Modelle, aber auch deren Verbindung zu realen Fertigungsanlagen umfassen, z. B. zur Unterstützung der Prozessentwicklung und des Betriebs, der Optimierung von Batteriezellen, zur Beschleunigung der Einrichtung effektiver Fertigungsprozesse für die nächste Generation von Batteriezellen oder zur Demonstration der Fähigkeit zur vorausschauenden Wartung.
- Entwicklung robuster digitaler Werkzeuge, die Multiphysik, datengesteuerte Modelle und hybride Modellierung integrieren.
- Flexible digitale Zwillinge, die sich an unterschiedliche Batteriechemien, neue bahnbrechende Materialien und neue Herstellungsprozesse anpassen können (das Modell wäre chemieneutral, so dass es leicht an neue bahnbrechende Materialien und Chemikalien angepasst werden kann).
- Überprüfung der Übertragbarkeit von der Pilot- auf die Produktionsanlagenebene.
- Vorschläge für Anwendungen, die es ermöglichen, die Betrachtung einzelner Prozesse zu überwinden und die Prozesskette zu berücksichtigen.
- Umsetzung der Sensorisierung der Produktionsanlage und Automatisierung der Datenerfassung.
- Gewährleistung einer größeren Interoperabilität durch die Umsetzung verfügbarer Datenstandards, z. B. Modellierungsdaten (MODA) und Charakterisierungsdaten (CHADA), sowie eines gemeinsamen semantischen Rahmens, wie der European Materials Modelling Ontology (EMMO) und der Battery Interface Ontology (BattINFO).
- Förderung der Kontrolle und Entscheidungsfindung in der Fertigungskette.
- Aspekte wie Sicherheit, Erklärbarkeit von Modellen und Beiträge zur Nachhaltigkeit der Batterieproduktion werden angesprochen.
Das Thema dieser Aufforderung bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Grad der Autonomie in der gesamten Wertschöpfungskette für Batteriezellen (mit besonderem Schwerpunkt auf der Herstellung) zu erhöhen. Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse für Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz umfassen (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan).
Dieses Thema baut auf dem Fahrplan für BATTERY 2030+ auf und wird auf der gemeinsamen Dateninfrastruktur, den Standards und Protokollen aufbauen, die im Rahmen dieser Initiative und insbesondere des BIG-MAP-Projekts entwickelt wurden. Von den Projekten wird erwartet, dass sie zusammenarbeiten und einen Beitrag zu den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion leisten, die unter dem Thema HORIZON-CL5-2022-D2-01-08 definiert ist. Der Vorschlag wird den Beitrag und die Zusammenarbeit zur Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme abdecken".
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Das Verständnis von digitalen Zwillingen als Systeme mit automatisierter Datenerfassung, verbundenen digitalen Modellen und wertschöpfenden Anwendungen.
- Die Fähigkeit, über die Betrachtung eines einzelnen Prozesses hinauszugehen, mit potenzieller Perspektive auf die gesamte Prozesskette.
- Die Implementierung und der Transfer von digitalen Zwillingen in bestehende und zukünftige Batteriezellenproduktionsanlagen.
- Sicherheit, Skalierbarkeit, Erklärbarkeit, Rechengeschwindigkeit sowie Beiträge zur Nachhaltigkeit der Batteriezellenproduktion.
- Optimierung der Produktqualität, Verbesserung der Ressourceneffizienz und folglich der Produktionszeit und -kosten von Batteriezellen im Herstellungsprozess im angestrebten Maßstab.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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