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Call-Eckdaten
Unterstützung der Entwicklung eines digitalen Zwillings zur Verbesserung der Verwaltung, des Betriebs und der Widerstandsfähigkeit des EU-Elektrizitätssystems zur Unterstützung von REPowerEU
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-10
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um die zunehmende Komplexität der Energiesysteme und die Auswirkungen der sich schnell verändernden Energiemarktrealität auf das Energiesystem zu bewältigen, ist ein digitaler Zwilling des Stromnetzes eine wichtige digitale Lösung, um Netzbetreiber und Marktteilnehmer bei einer fundierten Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Call-Ziele
Der Digitale Zwilling ist ein wichtiges Instrument zur Beschleunigung des Innovationszyklus und zur Verringerung der Trägheit des Energiesektors, wenn es um die Integration digitaler Lösungen in das Energiesystem geht, um dieses effizienter und widerstandsfähiger zu machen und einen höheren Anteil erneuerbarer Energien zu integrieren. Die digitale Transformation des Energiesystems ist daher von wesentlicher Bedeutung, um die Ziele von REPowerEU zu erreichen.
Das Projekt soll folgende Aufgaben erfüllen:
- Schaffung, Entwicklung und Erprobung eines digitalen Zwillings des Stromnetzes, der dynamische Überwachung, (intelligente) Netzplanung, sicheren Betrieb, Vorhersage und Szenarioanalyse umfasst.
- Er muss modular, interoperabel und auf verschiedenen Ebenen implementierbar sein und sowohl die (dezentrale) Angebots- als auch die Nachfrageseite integrieren, wobei alle relevanten Energiedaten berücksichtigt werden müssen.
- Förderung neuer Wege für Energieunternehmen, um Daten gemeinsam zu nutzen und die Datensilos zu durchbrechen - Vereinfachung der Datenpflege und des Datenaustauschs - durch eine dynamische Überwachung des gesamten Systems.
- Synchronisierung von Daten aus verschiedenen Systemen, darunter mindestens 5 ÜNB, 5 VNB und 5 Marktparteien, die in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse nicht miteinander verbunden sind und einen unterschiedlichen Reifegrad der Infrastruktur aufweisen.
- Standardisierung in einer Multi-User-Plattform über standardbasierte Adapter/Schnittstellen, die mit dem gemeinsamen europäischen Energiedatenraum konform und integriert sind.
- Nutzung des digitalen Zwillings für facettenreiche Resilienzszenarioanalysen, um zu untersuchen, wie das Stromnetz auf Stimuli oder Schocks (z. B. Integration erneuerbarer Energien, Cyberangriffe) reagiert und welche Antworten gegeben werden können.
- Erprobung und Pilotierung der Anwendungen von Wissenschaft und Innovation im Energiesektor (z. B. Erprobung der Kombination digitaler Schlüsseltechnologien wie Hochleistungsrechnen, Big Data, KI, IoT und Cloud Computing), um die rasche Entwicklung neuer, darauf basierender Dienste zu fördern [z. B. Lastausgleich, Strommanagement, Verbraucherdienste, Nachfrageprognosen in Echtzeit und interaktives Computing]. Diese neuen Dienste sollten dazu beitragen, die Flexibilität und Widerstandsfähigkeit des EU-Energiesystems zu verbessern.
- Die wichtigsten Organisationen müssen einbezogen werden, um einen europäischen Ansatz zu gewährleisten. Insbesondere ENTSO-E und die Verbände der Verteilernetzbetreiber sowie die wichtigsten Interessengruppen wie T&D Europe, Eurelectric, SmartEn usw.
Um die Interoperabilität und die Integration in das Netz und die föderierte europäische digitale Infrastruktur zu gewährleisten, werden spezifische Demonstrationsprojekte operative End-to-End-Architekturen, digitale Plattformen und andere Datenaustauschinfrastrukturen für Energie- und sektorübergreifende Systeme nutzen, die im Rahmen der laufenden Programme Horizont 2020 und Horizont Europa sowie anderer EU-Programme wie dem Programm Digitales Europa und der Fazilität Connecting Europe entwickelt werden.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster von digitalen Projekten und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
- Erhöhung der Zuverlässigkeit des Energiesystems durch Verbesserung der Flexibilität und Effizienz des europäischen Stromnetzes, damit es für die erforderliche drastische Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien gerüstet ist und durch Szenarioanalyse und Modellierung widerstandsfähiger gegen künftige Schocks (z. B. Cyberangriffe) wird.
- Verbesserung von Management, Wartung und Betrieb des EU-Stromnetzes.
- Verbesserung der dynamischen Überwachung des Energiesystems zur Erleichterung der Integration des Energiesystems, des Informationsflusses, der Erkennung von Anomalien, der Nachfrageprognose und der Behebung von Infrastrukturengpässen.
- Verbesserung des Datenaustauschs zwischen ÜNB und VNB sowie zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern unter Nutzung des Datenaustauschs von Prosumenten.
- Schaffung neuer Dienste für Unternehmen und Behörden auf der Grundlage des digitalen Zwillings.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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