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Call-Eckdaten
Entwicklung von MVDC-, HVDC- und Hochleistungsübertragungssystemen und -komponenten für ein widerstandsfähiges Netz
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-12
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Aktivitäten unter (1) oder (2) und die entsprechende praktische Demonstration unter (3) wie unten beschrieben durchführen:
1. F&I, Methoden und Werkzeuge, die die unten aufgeführten Aktivitäten beinhalten. Diese können mit anderen, für das Thema relevanten Aktivitäten entwickelt/ergänzt werden:
- Entwicklung kleinerer, kompakterer und/oder niedrigerer Spannungs- und höherer Stromwandlertopologien, einschließlich Floating, die zu erheblichen Kosteneinsparungen im Offshore-Bereich führen können.
- Technische Analyse von Kompromissen in Bezug auf Leistung, Auswirkungen der Umgebungsbedingungen, Wartung, Zuverlässigkeit, Dimensionierung, Prüfverfahren usw.
- Demonstration der Verbesserung der AC-Systemstabilität und der AC-Systemfrequenz durch die Bereitstellung nachhaltiger Energiespeichersysteme, die an MVDC-, HVDC- und/oder Hochleistungsübertragungssysteme angeschlossen sind.
- Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des Einsatzes von DC-Schaltern in MTDC-Systemen.
- Demonstration von DC-Fehlerüberbrückungsmöglichkeiten in MTDC-Systemen durch den Einsatz von DC-Schaltern.
- Bewertung potenzieller neuer Stromrichtertopologien für künftige Offshore-Entwicklungen mit dem Ziel, die CAPEX und OPEX der Investitionen zu reduzieren und die Fehlerstromfähigkeit zu erhöhen.
2. Förderung von SF6-freien Technologien in Hoch- und Mittelspannungsanlagen sowie ein Regulierungsfahrplan für Ersatz- und Neuanlagen (HV: TRL 4-5; MV: TRL 6-8):
- Untersuchung und Entwicklung von Schaltanlagen mit SF6-freier Technologie mit geringen Auswirkungen auf das Treibhauspotenzial. Alternative SF6-Gase mit geringen Umweltauswirkungen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines geringen Platzbedarfs für Offshore-Anwendungen auf Plattformen.
- Bewertung der Netzbelastbarkeit und der wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen von Ersatz- und Neuinstallationsoptionen (Zeitplan, Perspektive des globalen Marktes, Netzzuverlässigkeit und Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus).
- Regulierungsempfehlungen auf EU-Ebene zur Bewältigung der finanziellen Risiken, die mit der Einführung neuer Technologien verbunden sind, sowie Optionen für die Übergangszeit beim Übergang von SF6 zu SF6-freier Technologie für neue Anlagen.
- Untersuchung und Entwicklung eines SF6-freien gasisolierten Umspannwerks oder luftisolierter SF6-freier Messwandler oder Schaltanlagen auf verschiedenen Spannungsebenen.
3. Demonstration, Test und Validierung der in (1) oder (2) entwickelten Aktivitäten in mindestens zwei Pilotprojekten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster von digitalen Projekten und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
- Untersuchung und Entwicklung neuer Umrichtersysteme (einschließlich Back-to-Back, Floating, neue Systeme mit verbesserter Kompatibilität, geringeren Verlusten, für Anwendungen mit supraleitenden Technologien, d. h. Mittelspannung, Hochstrom usw.) für höhere Wirkungsgrade.
- Untersuchung und Entwicklung zusätzlicher nachhaltiger Energiespeicherlösungen mit Schnittstellen zu Mittelspannungs-Gleichstrom-, Hochspannungs-Gleichstrom- und/oder Hochleistungsübertragungssystemen, um das Wechselstromsystem zu unterstützen. Speicherlösungen sollten einen hohen Wirkungsgrad bei der Hin- und Rückfahrt, eine geringe Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen und einen geringen Flächenbedarf anstreben.
- Untersuchung und Entwicklung von Gleichstromschaltern, die in mehrterminale Gleichstromsysteme (MTDC) integriert werden, einschließlich Gleichstromschaltern für die Integration mit supraleitenden Kabeln.
- Untersuchung und Entwicklung der Anwendung von DC-GIS in VSC-MVDC- und HVDC-Wandlern, einschließlich der wirtschaftlichen Vorteile für die Gesamtsystemlösung.
- Untersuchung und Entwicklung von SF6-freier Technologie für neue Geräte in Umspannwerken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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