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Call-Eckdaten
Messung der Ergebnisse des Straßenverkehrs im Hinblick auf 2ZERO KPIs (2ZERO Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-05
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
18.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um den Beitrag der verschiedenen geförderten Projekte zur Erreichung der Ziele der 2ZERO-Partnerschaft ordnungsgemäß zu überwachen, muss ein gemeinsamer Rahmen für die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse vereinbart werden, der letztendlich einen Vergleich und eine angemessene Bewertung ihres kumulativen Nutzens auf EU-Ebene ermöglicht.
Call-Ziele
Darüber hinaus sollten auch allgemeine Ziele wie ein kohlenstoffneutrales Straßenverkehrssystem bis 2050, Luftqualität, Technologieführerschaft, Wirtschaftswachstum, europäische Wettbewerbsfähigkeit und Aspekte der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden. Um dies zu erreichen, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie auf alle folgenden Aspekte eingehen:
- Bewertung und Messung der Ergebnisse im Zusammenhang mit den spezifischen Partnerschafts-KPIs und deren voraussichtliche Veränderung (als Folge der Projektergebnisse) im Zeitraum 2025 bis 2035.
- Nutzung der Fähigkeiten und Techniken, die durch die Entwicklung und Bereitstellung von Darstellungen des digitalen Zwillings und der Ergebnisse der von 2ZERO finanzierten Projekte entstanden sind.
- sich zumindest mit den Mitteln zur Messung aller relevanten Parameter im Zusammenhang mit den 2ZERO-KPIs zu befassen: allgemeinere Aspekte wie Klima, Luftqualität und Kreislaufwirtschaft könnten ebenfalls quantitativ projiziert werden.
Es wird erwartet, dass die Hauptleitung des Projekts (z. B. Lenkungsgruppe, Beirat) eine direkte Beteiligung aller relevanten Interessengruppen sowie der zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission vorsieht. Das ausgewählte Projekt wird mit der 2ZERO-Partnerschaft zusammenarbeiten, die ihrerseits den Zugang zu allen benötigten Daten und Elementen für die Durchführung der vorgesehenen Aktivitäten bereitstellen wird.
Das Projekt sollte Open Science, seine Praktiken und Erkenntnisse berücksichtigen, und die Projektergebnisse werden im Einklang mit den FAIR-Prinzipien für Daten umgesetzt.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Towards zero emission road transport" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
In ihrer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) hat die 2ZERO-Partnerschaft eine große Anzahl von Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators - KPIs) im Zusammenhang mit ihren allgemeinen, spezifischen und operativen Zielen festgelegt, die nicht direkt unter der Kontrolle der 2ZERO-Partnerschaft stehen. Um die Effektivität und die Auswirkungen der Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in diesem relevanten Bereich zu analysieren, wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Darstellung des Beitrags der 2ZERO-Partnerschaft und der Ergebnisse ihrer Projekte zu ihren Hauptzielen (gemessen an der Gesamtheit der identifizierten KPIs).
- Unterstützung bei der Identifizierung und Quantifizierung aller Interaktionen, Auswirkungen und der Effektivität der Partnerschaft innerhalb der Herausforderung des Straßenverkehrs, hauptsächlich als Ergebnis der Informationen, die aus den Projektergebnissen der 2ZERO-Partnerschaft gewonnen wurden.
- Bereitstellung zusätzlicher Empfehlungen für die weitere Entwicklung und Analyse von Mess- und Bewertungsmethoden für die Partnerschaft im Bereich des Straßenverkehrs.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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