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Call-Eckdaten
Wettbewerbsfähigkeit und digitaler Wandel in der Luftfahrt - Förderung weiterer Fähigkeiten, digitaler Ansatz für die Gestaltung
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-09
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass mit dem Vorschlag weitere fortgeschrittene rechnerische/experimentelle Verfahren/Methoden und industrielle Flugzeugentwurfskapazitäten entwickelt werden, die einen Beitrag zur digitalen Transformation der europäischen Flugzeuglieferkette leisten können.
Call-Ziele
Die Entwicklung von Flugzeugen erfordert Tests für die Zelle, dynamische Systeme, die Leistung von Werkstoffen, neue Fertigungstechniken, Antrieb, Kabine und Systeme sowie deren Unterkomponenten, um deren Leistung, aber auch ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Daher sollen im Rahmen des Vorschlags auch Methoden und Konzepte für die Kombination von experimentellen Tests und numerischen Simulationen entwickelt werden, um die Testergebnisse und ihre Integration zu verbessern und somit den Entwicklungszyklus zu beschleunigen.
Im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse bei sicherheitskritischen und gefährlichen Einsätzen im Rahmen der städtischen Luftverkehrsmobilität wird der Anwendungsbereich auf missionsspezifische Tests des gesamten Luftfahrzeugs nach der Systemintegration erweitert.
Der Vorschlag sollte darauf abzielen, Synergien mit Clean Aviation (und großen Demonstrationen in der zweiten Phase der Partnerschaft) zu nutzen, z. B. bei der Erprobung von Bodenvibrationen, der Abschwächung von Flatterbewegungen, der Konstruktion von besonders leistungsfähigen Flugzeugen, fortschrittlichen dynamischen Systemen, der Erprobung von Wasserstoffsystemen, dem Wärmemanagement, der Flugerprobung und der Erprobung des Verhaltens von Materialien, die langfristig Wasserstoff ausgesetzt sind. Die ausgewählten Vorschläge sollten während der Umsetzungsphase regelmäßig Informationen mit dem Technischen Ausschuss der Partnerschaft "Saubere Luftfahrt" austauschen (in Übereinstimmung mit Artikel 65 der Verordnung KOM(2021) 87).
Alle entwickelten hybriden numerischen/experimentellen Verfahren und Methoden sollten einem Benchmarking unterzogen werden (z. B. Luftwiderstandsvorhersage, Konvergenz der Löser, Gitteroptimierung), um anspruchsvolle industrielle Fälle zu untersuchen. Vorschläge, die eine virtuelle Zertifizierung beinhalten, sollten die EASA zur Teilnahme einladen.
Das Thema richtet sich in erster Linie an RTOs/Akademien/KMUs mit Beratung und Unterstützung durch hochrangige Flugzeuglieferanten und Integratoren.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollten sich auf innovative hybride numerische/experimentelle Verfahren, Werkzeuge und Methoden konzentrieren, die die Fähigkeiten des industriellen Flugzeugentwurfs weiter verbessern. Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu mindestens einem der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Multidisziplinäre, integrierte Werkzeuge für den Entwurf und die Optimierung im industriellen Umfeld mit hoher Genauigkeit.
- Neue Fortschritte in der Aerodynamik und Aeroakustik (mit Schwerpunkt auf Interferenzen), einschließlich datengesteuerter (künstliche Intelligenz - maschinelles Lernen, hybride Modellierung) Hochleistungsrechner und fortgeschrittener Validierungs- und Überprüfungsverfahren.
- Weitere Optimierungen des Designs für die Fertigung, einschließlich additiver Fertigung, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeitsaspekte.
- Methoden für die Simulation, Prüfung und weitere Zertifizierung von sicherheitskritischen Anwendungen der städtischen Luftmobilität, z. B. unter Berücksichtigung von Technologien der virtuellen oder erweiterten Realität.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 2-4 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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