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Call-Eckdaten
Entwicklung einer flexiblen Offshore-Versorgung mit emissionsfreier Hilfsenergie für auf See liegende oder verankerte Schiffe, die vor 2030 eingesetzt werden kann (ZEWT-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-14
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
18.01.2023
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Versorgung von Schiffen in Häfen mit elektrischer Energie ist eine ausgereifte Technologie, die erhebliche Vorteile bei der Verringerung der Emissionen aus dem Schiffsverkehr bietet, nicht nur bei CO2, sondern auch bei anderen Schadstoffen. In Europa ist dies besonders wichtig, da viele Häfen entweder ein integraler Bestandteil dicht besiedelter Städte sind oder sich in deren Nähe befinden. Die Versorgung von Schiffen in europäischen Häfen mit Landstrom (OPS) ist ein integraler Bestandteil der Initiative "Fit for 55". Da die direkte Elektrifizierung effizienter ist, ist die OPS eine wichtige langfristige Lösung für Schiffe mit anderen sauberen Technologien, die in größerem Umfang zur Verfügung stehen werden. Bislang wurde die Bereitstellung von OPS für Schiffe konzipiert und angewandt, die sicher an Terminals festgemacht haben. Dies ist ein wichtiger Schritt, der gefördert werden muss. In vielen Fällen müssen die Schiffe jedoch eine längere Zeit an einem Ankerplatz im Hafen verbringen, bevor ein Liegeplatz an einem Terminal verfügbar ist. Einige Schiffe, wie z. B. Kreuzfahrtschiffe, können ihre Passagiere auch an Tenderboote vor der Küste ausschiffen. Während dieser Zeit sind die Schiffe mit ihren Haupt- oder Hilfsmotoren im Einsatz, was zu Emissionen führt, die auch die Hafenstädte und Küstengebiete belasten. Es muss eine Lösung entwickelt werden, die diese Schiffe mit OPS versorgen kann, wenn sie nicht am Liegeplatz liegen. Die derzeitigen Überlegungen zu solchen Anwendungen beschränken sich hauptsächlich auf auf Schiffen montierte Lösungen und die Entwicklung von Konzepten für kabelgebundene Offshore-Strombojen (z. B. schwimmende Kraftwerke, LNG HIVE2, OPS-Schiffe und Offshore-Ladebojen). Im Allgemeinen sind diese Lösungen noch nicht ausgereift und nutzen in mehreren Fällen fossile Brennstoffe. Folglich kann es noch eine Reihe anderer Möglichkeiten geben.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen der Projekte zu entwickelnden und zu demonstrierenden Lösungen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Das Projekt sollte potenzielle Lösungen für die Stromversorgung von Seeschiffen (in erster Linie Containerschiffe und Passagierschiffe, einschließlich Kreuzfahrtschiffe) mit mindestens 5000 BRZ entwickeln und testen.
- Es muss anpassungsfähig sein, so dass die Stromversorgung je nach Bedarf an verschiedenen Stellen innerhalb des Hafenliegeplatzes erfolgen kann. Entwicklung und Demonstration einer Lösung, die in Bezug auf den Anwendungsbereich flexibel ist, d.h. die in anderen Bereichen innerhalb eines Hafens eingesetzt oder möglicherweise in andere Häfen verlegt werden kann, gegebenenfalls auch in Binnen- und Seehäfen.
- Es sollte auf der direkten Elektrifizierung durch Netzanschlüsse an Land oder auf der Nutzung von Offshore-Energie aus erneuerbaren Quellen oder auf der Verwendung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe basieren, z. B. flüssige und gasförmige fortschrittliche Biokraftstoffe, synthetische erneuerbare Energieträger oder Energien.
- Angestrebt wird eine Minimierung der Luftverschmutzung, auch wenn die Lösungen auf Biokraftstoffen beruhen.
- Gegebenenfalls Bewertung der möglichen Nutzung zirkulärer Energiequellen, z. B. aus industriellen Prozessen innerhalb des Hafengeländes (chemische Verarbeitung, Schrottverarbeitung, Schmelzen usw.).
- Angestrebt wird eine operative Nutzung bis 2030. Minimierung der Kosten unter Berücksichtigung von Capex und Opex unter Berücksichtigung der Energieumwandlungseffizienz, der Kosten und der Verfügbarkeit der gelieferten nachhaltigen alternativen Brennstoffe und/oder Energien.
- Besondere Beachtung aller Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit der Versorgung mit sauberer Energie, während ein Schiff vor Anker liegt.
- Bewertung des Spektrums der anwendbaren Regulierungsinstrumente, indem Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.
- Die vorgeschlagene Lösung kann zum Beispiel auf einem der folgenden Konzepte beruhen, wobei auch andere Konzepte vorgeschlagen werden können:
- Auf Schiffen montierte Generatoren, die nachhaltige, treibhausgasarme Brennstoffe verwenden.
- Schwimmende Energiespeichereinheiten, die Batterien zusammen mit Wechselrichtern verwenden und den typischen Gesamtenergiebedarf eines Schiffes an einem Hafenankerplatz decken können.
- Auf Schiffen montierte Brennstoffzellen, die mit grünem Wasserstoff oder anderen klimaneutralen, nachhaltigen alternativen Brennstoffen betrieben werden.
- Kabelgebundene Offshore-Stromversorgungsverbindungen zu Bojen oder anderen Versorgungsschnittstellen.
- Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte ein solides Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie umfassen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, in denen die möglichen Finanzierungsquellen angegeben sind, die potenziell genutzt werden können.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- In enger Zusammenarbeit mit Schiffseignern, Betreibern und Häfen Demonstration und Erprobung einer innovativen Lösung zur Bereitstellung von Hilfsstrom und möglicherweise zum Aufladen von Batterien für auf See liegende und verankerte Schiffe, die die Umweltverschmutzung und den Ausstoß von Treibhausgasen verringern wird und vor 2030 eingesetzt werden kann;
- Entwicklung von Leitlinien zu technischen, betrieblichen und sicherheitstechnischen Aspekten für die Bereitstellung von Offshore-Stromversorgungsdiensten;
- Bewertung der Einsparungen an Treibhausgas- und Schadstoffemissionen von Schiffen, die vor Anker liegen, durch überprüfbare KPIs;
- Bewertung der Investitions- und Betriebskosten der entwickelten Lösung und Optimierung des Konzepts, um die finanzielle Tragfähigkeit der entwickelten Lösung zu erhöhen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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