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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Förderprogramm | Justiz Programm | |
Call Nummer | JUST-2023-JCOO | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 20.04.2023 17:00 |
Förderquote | 90% | |
Budget des Calls | € 4.500.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | mindestens € 75.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden nationale und transnationale Projekte unterstützt, die die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen fördern. Zwar gibt es eine Reihe von EU-Instrumenten, die einen Rechtsrahmen für die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bilden, doch können aus dem EU-Haushalt finanzierte Projekte die Anwendung dieser Instrumente verbessern, Probleme aufzeigen, Kontakte erleichtern und ganz allgemein die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren verbessern. |
Call-Ziele | Die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Justiz, u. a. durch Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme und der wirksamen Vollstreckung von Entscheidungen. Für 2023 gibt es vier Prioritäten:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Für die Prioritäten 1 und 2:
Für Priorität 3:
Für Priorität 4:
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Erwartete Ergebnisse | Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Justiz, u.a. durch Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme und der wirksamen Durchsetzung von Entscheidungen. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
Für die Prioritäten 1 und 2:
Für die Prioritäten 3 und 4 sind auch Vorschläge von Einzelantragstellern zulässig. Darüber hinaus gilt im Rahmen der Prioritäten 1 und 2:
Darüber hinaus gilt im Rahmen der Priorität 3:
Darüber hinaus müssen die Antragsteller im Rahmen der Priorität 4:
Sonderfälle:
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weitere Förderkriterien | Es werden zwar mehrere Maßnahmen und Initiativen aufgeführt, aber es wird nicht verlangt, sie alle in einem einzigen Projekt zusammenzufassen. Projekte mit einem starken Fokus werden sehr geschätzt. Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt dargestellt werden. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Informationsverbreitung sollte ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollten der Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitiges Lernen, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Schulungen fördern. Dieses Thema umfasst die folgenden Aktivitäten
Für den Schwerpunkt 4 würden die Projektaktivitäten grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und ausarbeitende Arbeiten, die Entwicklung von IT-Software, die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme sowie für die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler Lösungen im Hinblick auf die Ziele des Schwerpunkts 4 erforderlich sind. Aktivitäten in den Bereichen Projektmanagement, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig. Bei den Aktivitäten in diesem Themenbereich, insbesondere wenn sie sich auf die Entwicklung von IT-Software (Priorität 1) beziehen, werden bestehende Lösungen wie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts, CEF-Bausteine und ISA2-Kernvokabulare berücksichtigt. Vorschläge mit einem praktischen Schwerpunkt werden als wirkungsvoller angesehen als reine Forschungsvorschläge. Ebenso werden Vorschläge, die bei ihrer Konzeption und Umsetzung eine geschlechtsspezifische Perspektive berücksichtigen, als wirkungsvoller angesehen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 12-24 Monate |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Für Priorität 1 (Zivilsachen), Priorität 3 (EJN Zivil- und Strafsachen) und Priorität 4 (ECRIS) darf der beantragte EU-Zuschuss nicht weniger als 75.000,00 € betragen. Es gibt keine Obergrenze. Für Priorität 2 (Strafsachen): Die Projektbudgets müssen zwischen € 75.000,00 und € 350.000,00 pro Projekt liegen. Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. |
Call-Dokumente | Justice work programme 2023-2024 (869kB) Call Document JUST-2023-JCOO (504kB) |
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