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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

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    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Förderprogramm

Justiz Programm

Call Nummer

JUST-2023-JCOO

Termine

Öffnung
08.12.2022

Deadline
20.04.2023 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 4.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

mindestens € 75.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden nationale und transnationale Projekte unterstützt, die die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen fördern. Zwar gibt es eine Reihe von EU-Instrumenten, die einen Rechtsrahmen für die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bilden, doch können aus dem EU-Haushalt finanzierte Projekte die Anwendung dieser Instrumente verbessern, Probleme aufzeigen, Kontakte erleichtern und ganz allgemein die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren verbessern.

Call-Ziele

Die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Justiz, u. a. durch Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme und der wirksamen Vollstreckung von Entscheidungen.

Für 2023 gibt es vier Prioritäten:

  1. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
  2. Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
  3. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einrichtung und Stärkung der nationalen Netze, die im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen tätig sind
  4. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verknüpfung und dem Austausch ihrer biometrischen Daten mit dem Zentralsystem ECRIS-TCN

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Für die Prioritäten 1 und 2:

  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente zum Zivil- und Zivilprozessrecht sowie zum Straf- und Strafprozessrecht;
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich der Gerichte) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
  • Angleichung der Verwaltungspraktiken der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften;
  • Der Rechtsrahmen und die Vorschriften im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen stehen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH;
  • Verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden, die für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen zuständig sind, und verbesserte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Behörden und anderen zuständigen Stellen und Einrichtungen in der gesamten EU; Staatsanwälte, Richter und andere Beteiligte verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen mit den Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen; weniger Fristüberschreitungen;
  • Stärkere Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Insbesondere für Priorität 2: Verbesserung der Situation von Personen, die von Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen betroffen sind, Verbesserung ihrer sozialen Rehabilitation und Wiedereingliederung, Verringerung des Risikos einer Verletzung ihrer Grundrechte.

Für Priorität 3:

  • Bessere Umsetzung der EU-Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, um Fragen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und mit der Anwendung der EU-Instrumente zum Zivil- und Zivilprozessrecht sowie zum Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
  • Staatsanwälte, Richter und andere Beteiligte verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen mit den Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraxis im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich der Gerichte) im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
  • Effizientere und besser funktionierende nationale Netze, um eine bessere Umsetzung und Fallbearbeitung auf nationaler Ebene zu gewährleisten;
  • Verstärkter Beitrag der nationalen Netze zu den Aktivitäten des Netzes, um das Netz als Ganzes zu stärken.

Für Priorität 4:

  • Verbesserter Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern zwischen nationalen IT-Systemen und dem ECRIS-TCN-Zentralsystem;
  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen IT-Systeme für die Bearbeitung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern;
  •  Verbesserte Verfahren auf nationaler Ebene, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem ECRIS-TCN-Zentralsystem ermöglichen.

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Erwartete Ergebnisse

Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Justiz, u.a. durch Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme und der wirksamen Durchsetzung von Entscheidungen.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen) 
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark) 
    • Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Für die Prioritäten 1 und 2: 

  • Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: 
    • An den Anträgen müssen mindestens 2 Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein. 
    • Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigten (nicht als verbundene Einrichtung) umfassen. 

Für die Prioritäten 3 und 4 sind auch Vorschläge von Einzelantragstellern zulässig. 


Darüber hinaus gilt im Rahmen der Prioritäten 1 und 2

  • Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen; 
  • Die Projekte müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern einbeziehen. 

Darüber hinaus gilt im Rahmen der Priorität 3

  • Im Bereich der Zivil- und Handelssachen muss der Antrag von den offiziell ernannten Mitgliedern des EJN in Zivil- und Handelssachen oder von den nationalen Behörden, Gerichten und Berufsverbänden, die die offiziell ernannten Mitglieder des EJN in Zivil- und Handelssachen vertreten, eingereicht werden; 
  • Im Bereich des Strafrechts ist der Antrag von den nationalen Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und den sie vertretenden Berufsverbänden einzureichen; 
  • Es wird nur ein Antrag pro teilnehmendem Land angenommen. Die Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben. 

Darüber hinaus müssen die Antragsteller im Rahmen der Priorität 4: 

  • eine nationale Behörde sein, die für die Systeme zur Verknüpfung der nationalen Strafregisterdatenbanken sowie der Fingerabdruckdatenbanken mit dem Zentralsystem ECRIS-TCN zuständig ist. 
  • Es wird nur ein Antrag pro teilnehmendem Land angenommen. Die Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). 
  • Internationale Organisationen sind im Rahmen der Prioritäten 1 und 2 förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. 
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. 
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. 
  • Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). 
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

weitere Förderkriterien

Es werden zwar mehrere Maßnahmen und Initiativen aufgeführt, aber es wird nicht verlangt, sie alle in einem einzigen Projekt zusammenzufassen. Projekte mit einem starken Fokus werden sehr geschätzt.

Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt dargestellt werden. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Informationsverbreitung sollte ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollten der Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitiges Lernen, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Schulungen fördern.

Dieses Thema umfasst die folgenden Aktivitäten

  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Einrichtungen, Angehörigen der Rechtsberufe und/oder Dienstleistern (einschließlich multidisziplinärer Netze auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene);
  • gegenseitiges Lernen, Ermittlung und Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Arbeitsmethoden, die auf andere Teilnehmerländer übertragbar sein können;
  • analytische Aktivitäten, einschließlich Datenerhebung, Statistiken, Erhebungen, Forschung usw;
  • Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informationsinstrumenten;
  • Aufbau von Kapazitäten für Fachleute;
  • Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen;
  • Auch Ausbildungsmaßnahmen können im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden, sofern sie nur eine Nebenrolle spielen und nicht den Hauptzweck des Projekts darstellen.

Für den Schwerpunkt 4 würden die Projektaktivitäten grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und ausarbeitende Arbeiten, die Entwicklung von IT-Software, die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme sowie für die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler Lösungen im Hinblick auf die Ziele des Schwerpunkts 4 erforderlich sind.

Aktivitäten in den Bereichen Projektmanagement, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig. Bei den Aktivitäten in diesem Themenbereich, insbesondere wenn sie sich auf die Entwicklung von IT-Software (Priorität 1) beziehen, werden bestehende Lösungen wie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts, CEF-Bausteine und ISA2-Kernvokabulare berücksichtigt.

Vorschläge mit einem praktischen Schwerpunkt werden als wirkungsvoller angesehen als reine Forschungsvorschläge. Ebenso werden Vorschläge, die bei ihrer Konzeption und Umsetzung eine geschlechtsspezifische Perspektive berücksichtigen, als wirkungsvoller angesehen.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

12-24 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren
    Anhänge und unterstützende Dokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können): 

  • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen); 
  • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils) 
  • Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt) 
  • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B) 
  • für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt

Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Für Priorität 1 (Zivilsachen), Priorität 3 (EJN Zivil- und Strafsachen) und Priorität 4 (ECRIS) darf der beantragte EU-Zuschuss nicht weniger als 75.000,00 € betragen. Es gibt keine Obergrenze. 

Für Priorität 2 (Strafsachen): Die Projektbudgets müssen zwischen € 75.000,00 und € 350.000,00 pro Projekt liegen.


Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

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