Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte
Förderprogramm | Justiz Programm | |
Call Nummer | JUST-2023-JTRA | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 19.04.2023 17:00 |
Förderquote | 90% | |
Budget des Calls | € 4.075.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | mindestens € 100.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Angehörigen der Rechtsberufe müssen in der Lage sein, sich an neue Entwicklungen anzupassen, auch im Bereich des EU-Rechts. Es ist wichtig, dass auf den neu entstehenden Schulungsbedarf im EU-Recht flexibel reagiert wird. Mehr Angehörige der Justizberufe sollten an Schulungen zum EU-Recht teilnehmen, und die Schulungsanbieter sollten das Angebot an Schulungen zum EU-Recht verbessern, unabhängig davon, ob es sich um nationale oder grenzüberschreitende Schulungen handelt und ob sie von der EU (ko-)finanziert werden oder nicht. Die Fortbildung im Bereich der europäischen Justiz sollte auch über die juristische Ausbildung hinausgehen und die Entwicklung beruflicher Fähigkeiten unterstützen. Mit dieser Einreichungsaufforderung wird die Fortbildung von Richtern und Justizbediensteten unterstützt, d. h. von Richtern, Staatsanwälten, Bediensteten von Gerichten und Staatsanwaltschaften, anderen mit der Justiz verbundenen Berufsgruppen wie niedergelassenen Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern, Insolvenzverwaltern und Mediatoren sowie Gerichtsdolmetschern und Übersetzern und Bediensteten von Justizvollzugsanstalten und Bewährungsanstalten. |
Call-Ziele | Mit dieser Einreichungsaufforderung wird die Schulung von Mitgliedern des Justizwesens und Justizmitarbeitern unterstützt. Die Maßnahmen können sich auf das Zivil- und Strafrecht der EU, die Grundrechte, die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und die Rechtsstaatlichkeit beziehen. Vorrangig werden Fortbildungsmaßnahmen zu den folgenden Themen gefördert:
|
Erwartete Effekte und Auswirkungen |
|
Erwartete Ergebnisse | Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Für Recht und Ordnung in der EU - Eine europäische Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten 2021-2024" soll die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta verankert sind, sowie zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit leisten, indem sie dazu beiträgt, den Fortbildungsbedarf von Angehörigen der Justizberufe in diesen Bereichen zu decken. Im Rahmen der Prioritäten für das Jahr 2023 wird die Finanzierung auf die nachstehend beschriebenen Schulungsmaßnahmen und -instrumente für Schulungsanbieter konzentriert, um grenzüberschreitende Schulungsmaßnahmen zu unterstützen für
weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:
Einreichungen müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) gemacht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Sonderfälle:
|
weitere Förderkriterien | Jedes Projekt sollte Schulungsaktivitäten beinhalten, die auf die täglichen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten, praktisch und interaktiv sind und allen Lernenden, einschließlich Fachkräften mit Behinderungen, zugänglich sind, unabhängig von der Form der Aktivitäten: Face-to-Face-, Blended-, Hybrid- oder Online-Format. Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Schulungsaktivitäten muss gefördert und sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung (einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken) und der Informationsverbreitung ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. An den Schulungsmaßnahmen müssen Teilnehmer aus verschiedenen Teilnehmerländern beteiligt sein. Für persönliche oder gemischte Aktivitäten - wenn sie angesichts der sanitären Situation stattfinden können - sollten die Reise- und Unterbringungskosten der Teilnehmer eingeplant werden. Auch wenn sich die Pandemie-Situation verbessert hat, sollten alle Projekte die mögliche Unterbrechung von Reisen und Präsenzveranstaltungen einplanen, so dass solche Unterbrechungen die Erreichung der Projektziele und die Durchführung der Aktivitäten nicht behindern. Mit dieser Aufforderung können Schulungsaktivitäten unterstützt werden, wie z. B.:
Diese Fortbildungsmaßnahmen werden nur finanziert, wenn es keine gleichwertige Maßnahme gibt, die bereits durch den Betriebskostenzuschuss des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) abgedeckt ist. Die Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen der Erstausbildung (vor dem Dienstantritt oder in der Einarbeitungszeit - z. B. Fortbildungsmaßnahmen, um neu ernannte Angehörige der Justizberufe mit den EU-Rechtsvorschriften und den Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit vertraut zu machen) oder im Rahmen der Fortbildung der Teilnehmer (z. B. speziellere Fortbildungsmaßnahmen für praktizierende Angehörige der Justizberufe) durchgeführt werden. |
Zusatzinformationen
Themen |
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
![]() ![]() |
Projektlaufzeit | 12-24 Monate (max. 36 Monate) |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. |
Call-Dokumente | Justice work programme 2023-2024 (869kB) Call Document JUST-2023-JTRA (499kB) |
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren