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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2023-JTRA
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
19.04.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 4.075.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
mindestens € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Angehörigen der Rechtsberufe müssen in der Lage sein, sich an neue Entwicklungen anzupassen, auch im Bereich des EU-Rechts. Es ist wichtig, dass auf den neu entstehenden Schulungsbedarf im EU-Recht flexibel reagiert wird. Mehr Angehörige der Justizberufe sollten an Schulungen zum EU-Recht teilnehmen, und die Schulungsanbieter sollten das Angebot an Schulungen zum EU-Recht verbessern, unabhängig davon, ob es sich um nationale oder grenzüberschreitende Schulungen handelt und ob sie von der EU (ko-)finanziert werden oder nicht. Die Fortbildung im Bereich der europäischen Justiz sollte auch über die juristische Ausbildung hinausgehen und die Entwicklung beruflicher Fähigkeiten unterstützen. Mit dieser Einreichungsaufforderung wird die Fortbildung von Richtern und Justizbediensteten unterstützt, d. h. von Richtern, Staatsanwälten, Bediensteten von Gerichten und Staatsanwaltschaften, anderen mit der Justiz verbundenen Berufsgruppen wie niedergelassenen Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern, Insolvenzverwaltern und Mediatoren sowie Gerichtsdolmetschern und Übersetzern und Bediensteten von Justizvollzugsanstalten und Bewährungsanstalten.
Call-Ziele
Mit dieser Einreichungsaufforderung wird die Schulung von Mitgliedern des Justizwesens und Justizmitarbeitern unterstützt. Die Maßnahmen können sich auf das Zivil- und Strafrecht der EU, die Grundrechte, die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und die Rechtsstaatlichkeit beziehen.
Vorrangig werden Fortbildungsmaßnahmen zu den folgenden Themen gefördert:
- Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
- Rechte der Opfer, im Einklang mit der EU-Strategie für die Rechte der Opfer (2020-2025)
- Digitalisierung
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Datenschutz
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und grundrechtsbezogenen Instrumente der EU und über die Methoden zu deren Umsetzung;
- Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Rechtsberufe über die europäischen Standards zur Rechtsstaatlichkeit;
- Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Angehörigen der Justizberufe bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit;
- Verbesserung der Kenntnisse und der Fähigkeit zur Nutzung digitaler Instrumente im Bereich der Justiz;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Fortbildungsmaßnahmen für die verschiedenen Justizberufe;
- Verbesserte Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta und über bestehende Rechtsmittel und Rechtsbehelfe.
Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Für Recht und Ordnung in der EU - Eine europäische Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten 2021-2024" soll die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta verankert sind, sowie zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit leisten, indem sie dazu beiträgt, den Fortbildungsbedarf von Angehörigen der Justizberufe in diesen Bereichen zu decken.
Im Rahmen der Prioritäten für das Jahr 2023 wird die Finanzierung auf die nachstehend beschriebenen Schulungsmaßnahmen und -instrumente für Schulungsanbieter konzentriert, um grenzüberschreitende Schulungsmaßnahmen zu unterstützen für
- Angehörige der Justiz und Justizbedienstete, d. h. Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, andere mit der Justiz verbundene Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter und Mediatoren sowie Gerichtsdolmetscher und Übersetzer, Gefängnis- und Bewährungspersonal; und/oder
- Justizbedienstete in der Erstausbildung/Einführung und/oder
- Multiplikatoren, wie z. B. Justizausbilder oder EU-Gerichtskoordinatoren, wenn gewährleistet ist, dass die Multiplikatoren ihr Wissen systematisch an die Angehörigen der Justizberufe weitergeben, und/oder
- berufsübergreifende Fortbildung, um berufsübergreifende Diskussionen über die Anwendung des EU-Rechts anzuregen und zu einer europäischen Rechtskultur über Berufsgrenzen hinweg beizutragen, und zwar zu genau festgelegten Themen, die für die betreffenden Berufsgruppen von Bedeutung sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen.
- Anträge müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei Teilnehmerländern einbeziehen.
Einreichungen müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) gemacht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- An den Anträgen müssen mindestens zwei Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein;
- dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigter oder verbundene Einrichtung angehören.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Jedes Projekt sollte Schulungsaktivitäten beinhalten, die auf die täglichen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten, praktisch und interaktiv sind und allen Lernenden, einschließlich Fachkräften mit Behinderungen, zugänglich sind, unabhängig von der Form der Aktivitäten: Face-to-Face-, Blended-, Hybrid- oder Online-Format.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Schulungsaktivitäten muss gefördert und sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung (einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken) und der Informationsverbreitung ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden.
An den Schulungsmaßnahmen müssen Teilnehmer aus verschiedenen Teilnehmerländern beteiligt sein. Für persönliche oder gemischte Aktivitäten - wenn sie angesichts der sanitären Situation stattfinden können - sollten die Reise- und Unterbringungskosten der Teilnehmer eingeplant werden.
Auch wenn sich die Pandemie-Situation verbessert hat, sollten alle Projekte die mögliche Unterbrechung von Reisen und Präsenzveranstaltungen einplanen, so dass solche Unterbrechungen die Erreichung der Projektziele und die Durchführung der Aktivitäten nicht behindern.
Mit dieser Aufforderung können Schulungsaktivitäten unterstützt werden, wie z. B.:
- Organisation von interaktiven, praxisorientierten Seminaren;
- multilateraler Austausch zwischen Angehörigen der Rechtsberufe;
- grenzüberschreitende Erstausbildungsmaßnahmen (online, persönliche Aktivitäten oder Austausch), die möglichst viele Mitgliedstaaten abdecken, um eine gemeinsame europäische Rechtskultur ab dem Zeitpunkt des Eintritts in einen Justizberuf zu schaffen;
- Fortbildungsmaßnahmen zur Nutzung der Instrumente der digitalen Justiz, insbesondere im Hinblick auf die oben genannten vorrangigen Themen, u.a. zum europäischen E-Justiz-Portal, in Kombination mit Fortbildungsmaßnahmen zu rechtlichen Themen; -
- gemeinsame Studienbesuche von Angehörigen der Justizberufe aus möglichst vielen Mitgliedstaaten bei europäischen Gerichten (wie dem EuGH und dem EGMR);
- Erstellung von Schulungsmaterial, sei es für Präsenzunterricht, Blended Learning oder E-Learning, das entweder von Ausbildern oder von Praktikern zum Selbststudium verwendet werden kann, in Verbindung mit der Organisation von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von E-Trainingskapseln (kurz, aktuell, eng fokussiert), um den unmittelbaren Bedürfnissen der Angehörigen der Rechtsberufe im Zusammenhang mit einem konkreten Fall gerecht zu werden;
- Erprobung innovativer Online-Schulungen unter Verwendung neuester Methoden und Instrumente;
- Aktualisierung und/oder Übersetzung von bestehendem Schulungsmaterial, möglicherweise in Kombination mit einer Anpassung an nationale Gegebenheiten, in Verbindung mit der Organisation von grenzüberschreitenden Schulungsaktivitäten;
- Entwicklung von Instrumenten oder Aktivitäten für Ausbildungsanbieter (z. B.: Schulung von Ausbildern in aktiven und modernen Techniken der Erwachsenenbildung, Schulung von Ausbildern in Online-Ausbildungsfähigkeiten und -instrumenten, Instrumente zur Unterstützung der Organisation grenzüberschreitender Ausbildungsmaßnahmen usw.), auch zur Erleichterung ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene;
- Bewertung der organisierten Fortbildungsmaßnahmen anhand der Zufriedenheit der Teilnehmer, des Kompetenzzuwachses und, soweit möglich, der Auswirkungen auf ihre Leistung.
Diese Fortbildungsmaßnahmen werden nur finanziert, wenn es keine gleichwertige Maßnahme gibt, die bereits durch den Betriebskostenzuschuss des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) abgedeckt ist.
Die Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen der Erstausbildung (vor dem Dienstantritt oder in der Einarbeitungszeit - z. B. Fortbildungsmaßnahmen, um neu ernannte Angehörige der Justizberufe mit den EU-Rechtsvorschriften und den Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit vertraut zu machen) oder im Rahmen der Fortbildung der Teilnehmer (z. B. speziellere Fortbildungsmaßnahmen für praktizierende Angehörige der Justizberufe) durchgeführt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate (max. 36 Monate)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren
Anhänge und unterstützende Dokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen);
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Justice work programme 2023-2024Justice work programme 2023-2024(869kB)
Call Document JUST-2023-JTRACall Document JUST-2023-JTRA(499kB)
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