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Call-Eckdaten
Besseres Verständnis der Expositionswege und der toxikologischen und ökologischen Auswirkungen der chemischen Verschmutzung auf die terrestrische biologische Vielfalt
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-1
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie die Wirkungen und Auswirkungen chemischer Schadstoffe, insbesondere der gefährlichsten Stoffe aus der Landwirtschaft, auf den Zustand der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in der natürlichen Umwelt (einschließlich der mit der Umwelt und dem Wirt verbundenen Mikrobiome) und folglich auf die menschliche Gesundheit bewerten und Präventiv- und Minderungsmaßnahmen ermitteln.
Call-Ziele
Nach dem globalen Bewertungsbericht des IPBES ist die Verschmutzung eine der fünf wichtigsten direkten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt. Dieses Thema konzentriert sich auf chemische Verschmutzung, die in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, wobei es je nach Region und Art der Verschmutzung große Unterschiede gibt. Zu den quantitativen Bewertungen gehören systematisch überwachte Variablen mit bestimmten Emissionen in die Atmosphäre, in Gewässer und in terrestrische Systeme durch industrielle Tätigkeiten und Haushalte. Die Verschmutzung hat sich jedoch nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht verändert, und es fehlt an der Überwachung vieler gefährlicher Stoffe, einschließlich solcher, die Anlass zu Besorgnis geben, sowie an Kenntnissen darüber, wie sie sich auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirken. Dieses Thema zielt auf ein besseres Verständnis der Expositionswege und der toxikologischen und ökologischen Auswirkungen chemischer Verschmutzung (mit Ausnahme industrieller Verunreinigungen) auf die terrestrische biologische Vielfalt und Ökosysteme ab (Bereich A). Laut der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 gehören zu den Belastungen die Freisetzung von Nährstoffen, chemischen Pestiziden, Arzneimitteln, gefährlichen Chemikalien, kommunalen und industriellen Abwässern und anderen Abfällen, einschließlich Abfall und Plastik.
Der zunehmende Verlust der biologischen Vielfalt in der EU wird stark von der Intensivierung der Landwirtschaft beeinflusst, die durch den hohen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, Veränderungen bei den Arten und der Bewirtschaftung der Kulturen sowie bei den Mäh- und Weideregimen und die Einführung neuer Produktionstechnologien gekennzeichnet ist. Derzeit führt der übermäßige Einsatz von Pestiziden zu einem Rückgang der Populationen, unter anderem von bestäubenden Insekten. Um die langfristige Nachhaltigkeit sowohl der Natur als auch der Landwirtschaft zu unterstützen, arbeitet die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 mit der Strategie "Farm to Fork" zusammen. Mit beiden Strategien hat sich die Kommission verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz chemischer Pestizide und die damit verbundenen Risiken bis 2030 insgesamt um 50 % und den Einsatz gefährlicherer Pestizide bis 2030 um 50 % zu reduzieren, um den alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft umzukehren.
Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie die Wirkungen und Auswirkungen chemischer Schadstoffe, insbesondere der gefährlichsten Stoffe aus der Landwirtschaft, auf den Zustand der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in der natürlichen Umwelt (einschließlich der mit der Umwelt und dem Wirt verbundenen Mikrobiome) und folglich auf die menschliche Gesundheit bewerten und Präventiv- und Minderungsmaßnahmen ermitteln. Es ist wichtig, der Tatsache besondere Aufmerksamkeit zu schenken, dass die Verringerung der Population bestäubender Insekten, die unter anderem durch den übermäßigen Einsatz von Pestiziden in der EU-Landwirtschaft verursacht wird, auch dazu beiträgt, die Nahrungsmenge für Vögel zu verringern und die Regulierung von Schädlingen, Krankheiten und invasiven gebietsfremden Arten zu reduzieren. Mehr Wissen ist auch über die zusätzlichen negativen Auswirkungen anderer bedenklicher Kontaminanten erforderlich, darunter Arzneimittel wie Hormone und Antibiotika, Tierarzneimittel und persistente, z. B. bioakkumulierbare Stoffe.
Im Zusammenhang mit der EU-Initiative für Bestäuber und dem Rechtsrahmen für Pestizide hat die EU in den letzten zehn Jahren ihre Anstrengungen zur Lösung dieses Problems verstärkt. Wissenslücken behindern jedoch nach wie vor die Entwicklung und Umsetzung wesentlicher Testmethoden für eine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung von Pestiziden für Wildbienen und andere wildlebende bestäubende Insekten. Dieses Thema wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Kommission (Bereich B) festgestellten Wissenslücken zu schließen und dadurch die Umsetzung des EFSA-Leitfadens zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für Bienen (Apis mellifera, Bombus spp. und Solitärbienen) und die Bemühungen um eine Ausweitung der Risikobewertung auf andere Wildbestäuberarten zu unterstützen.
Die Vorschläge sollten sich wie folgt auf Bereich A oder Bereich B beziehen. Der Bereich sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden.
Bereich A: Besseres Verständnis der Expositionswege von wild lebenden Tieren und Pflanzen gegenüber chemischer Verschmutzung
Erfolgreiche Vorschläge sollten:
- Fallstudien auswählen, die auf einer Analyse der chemischen Verschmutzung aus umweltgeschichtlicher Sicht beruhen, mit repräsentativen Arten, an denen die Analyse vorgenommen werden soll. Die Berücksichtigung von trophischen Ketten ist erwünscht,
- Eine Methode zur Ermittlung der Wege der Verunreinigung durch Chemikalien ermitteln. Vorrangig sollten Fälle mit potenzieller Kontamination mit chemischen Pestiziden und ihren Metaboliten, neu auftretenden Schadstoffen, einschließlich Arzneimitteln wie Hormonen und Antibiotika, Tierarzneimitteln und persistenten, z. B. bioakkumulierbaren Stoffen, SVHC (besonders besorgniserregenden Stoffen) und neu auftretenden Schadstoffen behandelt werden. Andere Stoffe, insbesondere Mikro- und Nanokunststoffe, sind nicht ausgeschlossen. Bestehende Umweltverschmutzungen (Altlasten), insbesondere durch Pestizide, sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Die industrielle Kontamination ist jedoch nicht Gegenstand dieses Themas,
- Wege der Kontamination der ausgewählten repräsentativen Arten mit Chemikalien in den Fallstudien ermitteln,
- Die Risiken, die sich aus solchen Kontaminationen für Arten, Ökosysteme und die lokale Umwelt ergeben, bewerten; einschließlich der Entwicklung eines wirkungsorientierten Ansatzes zur Berücksichtigung von Mischwirkungen und Synergien,
- Modellen zur Verknüpfung von chemischen Ökotoxizitätsbelastungen mit Schäden an (a) der genetischen Vielfalt, (b) der funktionellen Vielfalt und (c) den Ökosystemleistungen erstellen,
- Extrapolation durchführen, um eine Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit chemischen Verunreinigungen der terrestrischen wildlebenden biologischen Vielfalt in größerem Maßstab zu ermöglichen,
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen erforschen.
Zielgruppen für diesen Bereich sind insbesondere Regulierungsbehörden, Landwirte und andere Landbewirtschaftungsorganisationen, die Zivilgesellschaft sowie lokale und regionale Entscheidungsträger.
Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie mit einschlägigen Projekten zusammenarbeiten, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" unterstützt werden.
Bereich B: Bestäuber und Pestizide
Erfolgreiche Vorschläge sollten:
- Quellen und Wege der Pestizidexposition bei den wichtigsten Bestäubergruppen (Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Nachtfalter) charakterisieren,
- die Empfindlichkeit von Bestäubern gegenüber Pestiziden untersuchen und für jede Bestäubergruppe empfindliche Arten identifizieren, die i) als Testorganismen für die Risikobewertung geeignet sind und ii) Schutzmaßnahmen erfordern, die indirekt andere Arten innerhalb derselben Gruppe schützen würden ("Umbrella-Effekt"),
- Vorhersage von Toxizitätsendpunkten, toxischen Einheiten für Chemikalien und datenarmen Verbindungen verbessern (z. B. quantitative Struktur-Aktivitäts-Beziehungen (QSAR)),
- toxikokinetischer und toxikodynamischer Daten und Modelle für einzelne und mehrere Chemikalien entwickeln,
- Daten zur kombinierten Toxizität (tödliche und subletale Wirkungen) mehrerer Chemikalien generieren; Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten insbesondere für: i) chronische kombinierte Toxizität, die es ermöglichen würde, potenzielle Wechselwirkungen zu ermitteln, die zu einer Abweichung von der Dosisaddition (Potenzierung, Synergismus) führen können, und ii) subletale Wirkungen.
- synergistische Wirkungen typischer Pestizidkombinationen untersuchen (z. B. anhand von Rückstandsdaten),
- Überwachungssystemen zur Ermittlung des Kontaminationsgrads von Pollen/Nektar/Wasser/Pflanzenmatrizen/Boden entwickeln und erproben, die das Benchmarking bei einer prädiktiven Risikobewertung, die Entwicklung von Risikoindikatoren und eine systembasierte Risikobewertung unterstützen können,
- eine kuratierte Open-Source-Datenbank über Bestäuber und den Einsatz von Pestiziden entwickeln, die Daten und Informationen zu folgenden Aspekten enthält: i) Exposition und Gefährdung, ii) tödliche und subletale Wirkungen, Toxikokinetik sowie andere Stressfaktoren (z. B. andere Chemikalien, Ernährung usw.), die die nachteiligen Auswirkungen durch Wechselwirkungen mit Pestiziden verstärken könnten,
- Methoden für die Risikobewertung mit Open-Source-Tools entwicklen, einschließlich Ansätzen für toxische Einheiten unter Verwendung von letalen und subletalen Wirkungen sowie validierten In-silico-Modellen, bei denen die Dosisaddition als Standardmodell verwendet wird, oder Modellen, die synergistische Wirkungen integrieren,
- Populationsmodellen und Landschaftsmodellen für die Risikobewertung mehrerer Chemikalien bei Bestäubern entwickeln mit dem Ziel der Integration von Gefahren- und Expositionsinformationen,
- Umweltszenarien für die Risikobewertung von Bestäubern unter Berücksichtigung unterschiedlicher Landschaftsmerkmale und -bedingungen entwickeln.
In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Die Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt Biodiversa+ sollte je nach Bedarf geprüft werden. Sie sollten bestehende Plattformen und Mechanismen zum Informationsaustausch nutzen, insbesondere das EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt.
Zu diesem Thema sollten die Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einen wirksamen Beitrag leisten.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der EU-Initiative für Bestäuber werden die Projektergebnisse zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen" beitragen: "Direkte Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt verstehen und angehen...".
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Expositionswege, die mit der Dynamik von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt gegenüber Chemikalien verbunden sind, werden besser verstanden,
- Probleme im Zusammenhang mit der Kontamination der biologischen Vielfalt in der natürlichen Umwelt sind besser bekannt, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit bestehenden Kontaminationen (Altlasten), neu auftretenden Chemikalien und Akkumulationen in der Natur,
- Der Verbleib neuer, bedenklicher Chemikalien in der Umwelt ist besser bekannt,
- Die toxikologischen und ökologischen Auswirkungen von Schadstoffen werden besser verstanden und die Risikobewertungen für relevante, stark exponierte Arten werden verbessert,
- Präventions- und Minderungsmaßnahmen werden ermittelt und entwickelt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens zwei Projekte aus dem Bereich A (besseres Verständnis der Expositionswege von wild lebenden Tieren und Pflanzen gegenüber chemischer Verschmutzung), der am höchsten eingestuft ist, und für zwei Projekte aus dem Bereich B (Bestäuber und Pestizide), die am höchsten eingestuft sind, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Einreichungen muss klar hervorgehen, für welchen Bereich sie eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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