Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Besseres Verständnis der Expositionswege und der toxikologischen und ökologischen Auswirkungen der chemischen Verschmutzung auf die terrestrische biologische Vielfalt
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-1 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 22.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.500.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie die Wirkungen und Auswirkungen chemischer Schadstoffe, insbesondere der gefährlichsten Stoffe aus der Landwirtschaft, auf den Zustand der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in der natürlichen Umwelt (einschließlich der mit der Umwelt und dem Wirt verbundenen Mikrobiome) und folglich auf die menschliche Gesundheit bewerten und Präventiv- und Minderungsmaßnahmen ermitteln. |
Call-Ziele | Nach dem globalen Bewertungsbericht des IPBES ist die Verschmutzung eine der fünf wichtigsten direkten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt. Dieses Thema konzentriert sich auf chemische Verschmutzung, die in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, wobei es je nach Region und Art der Verschmutzung große Unterschiede gibt. Zu den quantitativen Bewertungen gehören systematisch überwachte Variablen mit bestimmten Emissionen in die Atmosphäre, in Gewässer und in terrestrische Systeme durch industrielle Tätigkeiten und Haushalte. Die Verschmutzung hat sich jedoch nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht verändert, und es fehlt an der Überwachung vieler gefährlicher Stoffe, einschließlich solcher, die Anlass zu Besorgnis geben, sowie an Kenntnissen darüber, wie sie sich auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirken. Dieses Thema zielt auf ein besseres Verständnis der Expositionswege und der toxikologischen und ökologischen Auswirkungen chemischer Verschmutzung (mit Ausnahme industrieller Verunreinigungen) auf die terrestrische biologische Vielfalt und Ökosysteme ab (Bereich A). Laut der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 gehören zu den Belastungen die Freisetzung von Nährstoffen, chemischen Pestiziden, Arzneimitteln, gefährlichen Chemikalien, kommunalen und industriellen Abwässern und anderen Abfällen, einschließlich Abfall und Plastik. Der zunehmende Verlust der biologischen Vielfalt in der EU wird stark von der Intensivierung der Landwirtschaft beeinflusst, die durch den hohen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, Veränderungen bei den Arten und der Bewirtschaftung der Kulturen sowie bei den Mäh- und Weideregimen und die Einführung neuer Produktionstechnologien gekennzeichnet ist. Derzeit führt der übermäßige Einsatz von Pestiziden zu einem Rückgang der Populationen, unter anderem von bestäubenden Insekten. Um die langfristige Nachhaltigkeit sowohl der Natur als auch der Landwirtschaft zu unterstützen, arbeitet die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 mit der Strategie "Farm to Fork" zusammen. Mit beiden Strategien hat sich die Kommission verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz chemischer Pestizide und die damit verbundenen Risiken bis 2030 insgesamt um 50 % und den Einsatz gefährlicherer Pestizide bis 2030 um 50 % zu reduzieren, um den alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft umzukehren. Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie die Wirkungen und Auswirkungen chemischer Schadstoffe, insbesondere der gefährlichsten Stoffe aus der Landwirtschaft, auf den Zustand der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in der natürlichen Umwelt (einschließlich der mit der Umwelt und dem Wirt verbundenen Mikrobiome) und folglich auf die menschliche Gesundheit bewerten und Präventiv- und Minderungsmaßnahmen ermitteln. Es ist wichtig, der Tatsache besondere Aufmerksamkeit zu schenken, dass die Verringerung der Population bestäubender Insekten, die unter anderem durch den übermäßigen Einsatz von Pestiziden in der EU-Landwirtschaft verursacht wird, auch dazu beiträgt, die Nahrungsmenge für Vögel zu verringern und die Regulierung von Schädlingen, Krankheiten und invasiven gebietsfremden Arten zu reduzieren. Mehr Wissen ist auch über die zusätzlichen negativen Auswirkungen anderer bedenklicher Kontaminanten erforderlich, darunter Arzneimittel wie Hormone und Antibiotika, Tierarzneimittel und persistente, z. B. bioakkumulierbare Stoffe. Im Zusammenhang mit der EU-Initiative für Bestäuber und dem Rechtsrahmen für Pestizide hat die EU in den letzten zehn Jahren ihre Anstrengungen zur Lösung dieses Problems verstärkt. Wissenslücken behindern jedoch nach wie vor die Entwicklung und Umsetzung wesentlicher Testmethoden für eine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung von Pestiziden für Wildbienen und andere wildlebende bestäubende Insekten. Dieses Thema wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Kommission (Bereich B) festgestellten Wissenslücken zu schließen und dadurch die Umsetzung des EFSA-Leitfadens zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für Bienen (Apis mellifera, Bombus spp. und Solitärbienen) und die Bemühungen um eine Ausweitung der Risikobewertung auf andere Wildbestäuberarten zu unterstützen. Die Vorschläge sollten sich wie folgt auf Bereich A oder Bereich B beziehen. Der Bereich sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden. Bereich A: Besseres Verständnis der Expositionswege von wild lebenden Tieren und Pflanzen gegenüber chemischer Verschmutzung Erfolgreiche Vorschläge sollten:
Zielgruppen für diesen Bereich sind insbesondere Regulierungsbehörden, Landwirte und andere Landbewirtschaftungsorganisationen, die Zivilgesellschaft sowie lokale und regionale Entscheidungsträger. Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie mit einschlägigen Projekten zusammenarbeiten, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" unterstützt werden. Bereich B: Bestäuber und Pestizide Erfolgreiche Vorschläge sollten:
In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Die Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt Biodiversa+ sollte je nach Bedarf geprüft werden. Sie sollten bestehende Plattformen und Mechanismen zum Informationsaustausch nutzen, insbesondere das EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt. Zu diesem Thema sollten die Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einen wirksamen Beitrag leisten. Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der EU-Initiative für Bestäuber werden die Projektergebnisse zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen" beitragen: "Direkte Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt verstehen und angehen...". Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
|
weitere Förderkriterien | Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens zwei Projekte aus dem Bereich A (besseres Verständnis der Expositionswege von wild lebenden Tieren und Pflanzen gegenüber chemischer Verschmutzung), der am höchsten eingestuft ist, und für zwei Projekte aus dem Bereich B (Bestäuber und Pestizide), die am höchsten eingestuft sind, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Einreichungen muss klar hervorgehen, für welchen Bereich sie eingereicht werden. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
![]() ![]() |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren