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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Besseres Verständnis der Expositionswege und der toxikologischen und ökologischen Auswirkungen der chemischen Verschmutzung auf die terrestrische biologische Vielfalt

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-1

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
28.03.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 22.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie die Wirkungen und Auswirkungen chemischer Schadstoffe, insbesondere der gefährlichsten Stoffe aus der Landwirtschaft, auf den Zustand der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in der natürlichen Umwelt (einschließlich der mit der Umwelt und dem Wirt verbundenen Mikrobiome) und folglich auf die menschliche Gesundheit bewerten und Präventiv- und Minderungsmaßnahmen ermitteln.

Call-Ziele

Nach dem globalen Bewertungsbericht des IPBES ist die Verschmutzung eine der fünf wichtigsten direkten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt. Dieses Thema konzentriert sich auf chemische Verschmutzung, die in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, wobei es je nach Region und Art der Verschmutzung große Unterschiede gibt. Zu den quantitativen Bewertungen gehören systematisch überwachte Variablen mit bestimmten Emissionen in die Atmosphäre, in Gewässer und in terrestrische Systeme durch industrielle Tätigkeiten und Haushalte. Die Verschmutzung hat sich jedoch nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht verändert, und es fehlt an der Überwachung vieler gefährlicher Stoffe, einschließlich solcher, die Anlass zu Besorgnis geben, sowie an Kenntnissen darüber, wie sie sich auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirken. Dieses Thema zielt auf ein besseres Verständnis der Expositionswege und der toxikologischen und ökologischen Auswirkungen chemischer Verschmutzung (mit Ausnahme industrieller Verunreinigungen) auf die terrestrische biologische Vielfalt und Ökosysteme ab (Bereich A). Laut der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 gehören zu den Belastungen die Freisetzung von Nährstoffen, chemischen Pestiziden, Arzneimitteln, gefährlichen Chemikalien, kommunalen und industriellen Abwässern und anderen Abfällen, einschließlich Abfall und Plastik.

Der zunehmende Verlust der biologischen Vielfalt in der EU wird stark von der Intensivierung der Landwirtschaft beeinflusst, die durch den hohen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, Veränderungen bei den Arten und der Bewirtschaftung der Kulturen sowie bei den Mäh- und Weideregimen und die Einführung neuer Produktionstechnologien gekennzeichnet ist. Derzeit führt der übermäßige Einsatz von Pestiziden zu einem Rückgang der Populationen, unter anderem von bestäubenden Insekten. Um die langfristige Nachhaltigkeit sowohl der Natur als auch der Landwirtschaft zu unterstützen, arbeitet die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 mit der Strategie "Farm to Fork" zusammen. Mit beiden Strategien hat sich die Kommission verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz chemischer Pestizide und die damit verbundenen Risiken bis 2030 insgesamt um 50 % und den Einsatz gefährlicherer Pestizide bis 2030 um 50 % zu reduzieren, um den alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft umzukehren.

Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie die Wirkungen und Auswirkungen chemischer Schadstoffe, insbesondere der gefährlichsten Stoffe aus der Landwirtschaft, auf den Zustand der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in der natürlichen Umwelt (einschließlich der mit der Umwelt und dem Wirt verbundenen Mikrobiome) und folglich auf die menschliche Gesundheit bewerten und Präventiv- und Minderungsmaßnahmen ermitteln. Es ist wichtig, der Tatsache besondere Aufmerksamkeit zu schenken, dass die Verringerung der Population bestäubender Insekten, die unter anderem durch den übermäßigen Einsatz von Pestiziden in der EU-Landwirtschaft verursacht wird, auch dazu beiträgt, die Nahrungsmenge für Vögel zu verringern und die Regulierung von Schädlingen, Krankheiten und invasiven gebietsfremden Arten zu reduzieren. Mehr Wissen ist auch über die zusätzlichen negativen Auswirkungen anderer bedenklicher Kontaminanten erforderlich, darunter Arzneimittel wie Hormone und Antibiotika, Tierarzneimittel und persistente, z. B. bioakkumulierbare Stoffe.

Im Zusammenhang mit der EU-Initiative für Bestäuber und dem Rechtsrahmen für Pestizide hat die EU in den letzten zehn Jahren ihre Anstrengungen zur Lösung dieses Problems verstärkt. Wissenslücken behindern jedoch nach wie vor die Entwicklung und Umsetzung wesentlicher Testmethoden für eine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung von Pestiziden für Wildbienen und andere wildlebende bestäubende Insekten. Dieses Thema wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Kommission (Bereich B) festgestellten Wissenslücken zu schließen und dadurch die Umsetzung des EFSA-Leitfadens zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für Bienen (Apis mellifera, Bombus spp. und Solitärbienen) und die Bemühungen um eine Ausweitung der Risikobewertung auf andere Wildbestäuberarten zu unterstützen.

Die Vorschläge sollten sich wie folgt auf Bereich A oder Bereich B beziehen. Der Bereich sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden.

Bereich A: Besseres Verständnis der Expositionswege von wild lebenden Tieren und Pflanzen gegenüber chemischer Verschmutzung

Erfolgreiche Vorschläge sollten:

  • Fallstudien auswählen, die auf einer Analyse der chemischen Verschmutzung aus umweltgeschichtlicher Sicht beruhen, mit repräsentativen Arten, an denen die Analyse vorgenommen werden soll. Die Berücksichtigung von trophischen Ketten ist erwünscht,
  • Eine Methode zur Ermittlung der Wege der Verunreinigung durch Chemikalien ermitteln. Vorrangig sollten Fälle mit potenzieller Kontamination mit chemischen Pestiziden und ihren Metaboliten, neu auftretenden Schadstoffen, einschließlich Arzneimitteln wie Hormonen und Antibiotika, Tierarzneimitteln und persistenten, z. B. bioakkumulierbaren Stoffen, SVHC (besonders besorgniserregenden Stoffen) und neu auftretenden Schadstoffen behandelt werden. Andere Stoffe, insbesondere Mikro- und Nanokunststoffe, sind nicht ausgeschlossen. Bestehende Umweltverschmutzungen (Altlasten), insbesondere durch Pestizide, sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Die industrielle Kontamination ist jedoch nicht Gegenstand dieses Themas,
  • Wege der Kontamination der ausgewählten repräsentativen Arten mit Chemikalien in den Fallstudien ermitteln,
  • Die Risiken, die sich aus solchen Kontaminationen für Arten, Ökosysteme und die lokale Umwelt ergeben, bewerten; einschließlich der Entwicklung eines wirkungsorientierten Ansatzes zur Berücksichtigung von Mischwirkungen und Synergien,
  • Modellen zur Verknüpfung von chemischen Ökotoxizitätsbelastungen mit Schäden an (a) der genetischen Vielfalt, (b) der funktionellen Vielfalt und (c) den Ökosystemleistungen erstellen,
  • Extrapolation durchführen, um eine Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit chemischen Verunreinigungen der terrestrischen wildlebenden biologischen Vielfalt in größerem Maßstab zu ermöglichen,
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen erforschen.

Zielgruppen für diesen Bereich sind insbesondere Regulierungsbehörden, Landwirte und andere Landbewirtschaftungsorganisationen, die Zivilgesellschaft sowie lokale und regionale Entscheidungsträger.

Von erfolgreichen Einreichungen wird erwartet, dass sie mit einschlägigen Projekten zusammenarbeiten, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" unterstützt werden.

Bereich B: Bestäuber und Pestizide

Erfolgreiche Vorschläge sollten:

  • Quellen und Wege der Pestizidexposition bei den wichtigsten Bestäubergruppen (Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Nachtfalter) charakterisieren,
  • die Empfindlichkeit von Bestäubern gegenüber Pestiziden untersuchen und für jede Bestäubergruppe empfindliche Arten identifizieren, die i) als Testorganismen für die Risikobewertung geeignet sind und ii) Schutzmaßnahmen erfordern, die indirekt andere Arten innerhalb derselben Gruppe schützen würden ("Umbrella-Effekt"),
  • Vorhersage von Toxizitätsendpunkten, toxischen Einheiten für Chemikalien und datenarmen Verbindungen verbessern (z. B. quantitative Struktur-Aktivitäts-Beziehungen (QSAR)),
  • toxikokinetischer und toxikodynamischer Daten und Modelle für einzelne und mehrere Chemikalien entwickeln,
  • Daten zur kombinierten Toxizität (tödliche und subletale Wirkungen) mehrerer Chemikalien generieren; Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten insbesondere für: i) chronische kombinierte Toxizität, die es ermöglichen würde, potenzielle Wechselwirkungen zu ermitteln, die zu einer Abweichung von der Dosisaddition (Potenzierung, Synergismus) führen können, und ii) subletale Wirkungen.
  • synergistische Wirkungen typischer Pestizidkombinationen untersuchen (z. B. anhand von Rückstandsdaten),
  • Überwachungssystemen zur Ermittlung des Kontaminationsgrads von Pollen/Nektar/Wasser/Pflanzenmatrizen/Boden entwickeln und erproben, die das Benchmarking bei einer prädiktiven Risikobewertung, die Entwicklung von Risikoindikatoren und eine systembasierte Risikobewertung unterstützen können,
  • eine kuratierte Open-Source-Datenbank über Bestäuber und den Einsatz von Pestiziden entwickeln, die Daten und Informationen zu folgenden Aspekten enthält: i) Exposition und Gefährdung, ii) tödliche und subletale Wirkungen, Toxikokinetik sowie andere Stressfaktoren (z. B. andere Chemikalien, Ernährung usw.), die die nachteiligen Auswirkungen durch Wechselwirkungen mit Pestiziden verstärken könnten,
  • Methoden für die Risikobewertung mit Open-Source-Tools entwicklen, einschließlich Ansätzen für toxische Einheiten unter Verwendung von letalen und subletalen Wirkungen sowie validierten In-silico-Modellen, bei denen die Dosisaddition als Standardmodell verwendet wird, oder Modellen, die synergistische Wirkungen integrieren,
  • Populationsmodellen und Landschaftsmodellen für die Risikobewertung mehrerer Chemikalien bei Bestäubern entwickeln mit dem Ziel der Integration von Gefahren- und Expositionsinformationen,
  • Umweltszenarien für die Risikobewertung von Bestäubern unter Berücksichtigung unterschiedlicher Landschaftsmerkmale und -bedingungen entwickeln.

In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Die Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt Biodiversa+ sollte je nach Bedarf geprüft werden. Sie sollten bestehende Plattformen und Mechanismen zum Informationsaustausch nutzen, insbesondere das EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt.

Zu diesem Thema sollten die Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einen wirksamen Beitrag leisten.

Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.

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Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der EU-Initiative für Bestäuber werden die Projektergebnisse zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen" beitragen: "Direkte Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt verstehen und angehen...".

Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:

  • Expositionswege, die mit der Dynamik von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt gegenüber Chemikalien verbunden sind, werden besser verstanden,
  • Probleme im Zusammenhang mit der Kontamination der biologischen Vielfalt in der natürlichen Umwelt sind besser bekannt, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit bestehenden Kontaminationen (Altlasten), neu auftretenden Chemikalien und Akkumulationen in der Natur,
  • Der Verbleib neuer, bedenklicher Chemikalien in der Umwelt ist besser bekannt,
  • Die toxikologischen und ökologischen Auswirkungen von Schadstoffen werden besser verstanden und die Risikobewertungen für relevante, stark exponierte Arten werden verbessert,
  • Präventions- und Minderungsmaßnahmen werden ermittelt und entwickelt.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens zwei Projekte aus dem Bereich A (besseres Verständnis der Expositionswege von wild lebenden Tieren und Pflanzen gegenüber chemischer Verschmutzung), der am höchsten eingestuft ist, und für zwei Projekte aus dem Bereich B (Bestäuber und Pestizide), die am höchsten eingestuft sind, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Einreichungen muss klar hervorgehen, für welchen Bereich sie eingereicht werden.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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