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Call-Eckdaten
Bekämpfung des Rückgangs der biologischen Vielfalt und Förderung naturbasierter Lösungen in der Hochschulbildung
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-8 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 3.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, einschließlich der Ergebnisse von EU-finanzierten F&I-Projekten zu Biodiversität und NBS, wird das ausgewählte Projekt konkrete Leitlinien für Hochschuleinrichtungen entwickeln und verbreiten. Es wird sich an Berufsbildungseinrichtungen, Universitäten und Fachschulen richten, um eine stärkere Einbindung von Bürgern und Berufsverbänden zu erreichen, damit Biodiversität und NBS (naturbasierte Lösungen) in ihre Lern-, Lehr- und Kapazitätsaufbauprogramme integriert werden. |
Call-Ziele | In der Mitteilung über den Europäischen Green Deal wird die Kommission aufgefordert, einen europäischen Kompetenzrahmen auszuarbeiten, um die Entwicklung und Bewertung von Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen zum Klimawandel und zur nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Dieser Kompetenzrahmen soll als Referenzinstrument für die Entwicklung und Bewertung von Kompetenzen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit dienen. Im Anschluss an die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 schlug die Kommission 2022 eine Empfehlung des Rates zur Förderung der Zusammenarbeit beim Lernen für ökologische Nachhaltigkeit, einschließlich des Lernens und Lehrens im Bereich der biologischen Vielfalt, vor, die von einem Kompetenzrahmen begleitet wurde. Bildung spielt in der Tat eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung der ökologischen Nachhaltigkeit, indem sie das Bewusstsein schärft und die Schlüsselkompetenzen vermittelt, die für die Änderung persönlicher Verhaltensweisen und die Befähigung der Menschen zum Handeln in ihren jeweiligen Gemeinschaften erforderlich sind, insbesondere im aktuellen Kontext des wirtschaftlichen Aufschwungs, der Biodiversitätskrise und des Klimawandels. Transdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für das gegenseitige Verständnis von Menschen, die in verschiedenen Sektoren arbeiten, wenn sie gemeinsam NBS entwickeln und umsetzen. Wir müssen über die individuelle Bewältigung von Herausforderungen hinausgehen und die systemische Komplexität der Herausforderungen erkennen, die durch NBS angegangen werden sollen, indem wir über Silos, Sektoren und Epistemologien hinweg zusammenarbeiten. Dieser Paradigmenwechsel in der Ausbildung und der Entwicklung von Fähigkeiten wird zu der notwendigen transdisziplinären Arbeit beitragen, um sowohl Biodiversitäts- als auch Klimakrisen auf verschiedenen Entscheidungsebenen zu bewältigen. Die erfolgreichen Einreichungen sollten:
Einreichungen sollten auf alle oben genannten Punkte eingehen. Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Insbesondere sollte der Wissenschafts- und Sozialbereich einbezogen werden, um das Verständnis und die Einbeziehung unterschiedlicher Werte und Auffassungen von Natur, biologischer Vielfalt und NBS sowie Fragen der Wissensschaffung, Identität und Kultur zu gewährleisten, die die Mitgestaltung und Mitumsetzung der NBS prägen. Einreichungen sollten spezifische Aufgaben enthalten und ausreichende Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu anderen relevanten Themen vorsehen, indem sie an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsamer Kommunikation und Verbreitung teilnehmen. Das Projekt sollte insbesondere auf den bestehenden Ergebnissen aufbauen und Synergien mit den einschlägigen Projekten im Rahmen von Erasmus+, den Horizont-Europa-Missionen (insbesondere "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" und "Anpassung an den Klimawandel") sowie dem Horizont-2020-NBS-Projektportfolio und seinen Task Forces schaffen. Das Projekt sollte auch Synergien mit HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03 vorsehen: Netzwerk für die Natur: Multi-Stakeholder-Dialogplattform zur Förderung naturbasierter Lösungen; mit dem Projekt HORIZON-CL6-2021-COMMUNITIES-01-06: Innen und außen: Bildungsinnovation mit naturbasierten Lösungen; und HORIZON-CL5-2023-D1-01-10: Verbesserung der Evidenzbasis in Bezug auf die Auswirkungen der Bildung in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimawandel und die damit verbundenen Lernergebnisse. Die Antragsteller sollten das erforderliche Budget zur Deckung dieser Aktivitäten einplanen, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Maßnahmen festgelegt werden müssen. Einreichungen sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über das Oppla-Portal (das EU-Repository für NBS) zugänglich sind. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Dieses Thema zielt darauf ab, einen Beitrag zur Bildung, Kompetenzentwicklung und Bewusstseinsbildung über den Verlust der biologischen Vielfalt zu leisten und zu zeigen, wie dieser insbesondere mit naturbasierten Lösungen (NBS) im Hochschulsektor bekämpft werden kann. Dies ist von grundlegender Bedeutung für die weitere Umsetzung und Ausweitung der NBS und für die Einbeziehung der biologischen Vielfalt, der Ökosystemleistungen, einschließlich der Kohlenstoffbindung, der Klimaresistenz und der Verringerung der Umweltverschmutzung, sowie des Naturkapitals in Gesellschaft und Wirtschaft. Durch Bildung und NBS trägt das Thema zu dem transformativen Wandel bei, der zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die EU-Klimaanpassungsstrategie. Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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