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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Bekämpfung des Rückgangs der biologischen Vielfalt und Förderung naturbasierter Lösungen in der Hochschulbildung

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-8

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
28.03.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 3.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 3.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, einschließlich der Ergebnisse von EU-finanzierten F&I-Projekten zu Biodiversität und NBS, wird das ausgewählte Projekt konkrete Leitlinien für Hochschuleinrichtungen entwickeln und verbreiten. Es wird sich an Berufsbildungseinrichtungen, Universitäten und Fachschulen richten, um eine stärkere Einbindung von Bürgern und Berufsverbänden zu erreichen, damit Biodiversität und NBS (naturbasierte Lösungen) in ihre Lern-, Lehr- und Kapazitätsaufbauprogramme integriert werden.

Call-Ziele

In der Mitteilung über den Europäischen Green Deal wird die Kommission aufgefordert, einen europäischen Kompetenzrahmen auszuarbeiten, um die Entwicklung und Bewertung von Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen zum Klimawandel und zur nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Dieser Kompetenzrahmen soll als Referenzinstrument für die Entwicklung und Bewertung von Kompetenzen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit dienen. Im Anschluss an die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 schlug die Kommission 2022 eine Empfehlung des Rates zur Förderung der Zusammenarbeit beim Lernen für ökologische Nachhaltigkeit, einschließlich des Lernens und Lehrens im Bereich der biologischen Vielfalt, vor, die von einem Kompetenzrahmen begleitet wurde.

Bildung spielt in der Tat eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung der ökologischen Nachhaltigkeit, indem sie das Bewusstsein schärft und die Schlüsselkompetenzen vermittelt, die für die Änderung persönlicher Verhaltensweisen und die Befähigung der Menschen zum Handeln in ihren jeweiligen Gemeinschaften erforderlich sind, insbesondere im aktuellen Kontext des wirtschaftlichen Aufschwungs, der Biodiversitätskrise und des Klimawandels.

Transdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für das gegenseitige Verständnis von Menschen, die in verschiedenen Sektoren arbeiten, wenn sie gemeinsam NBS entwickeln und umsetzen. Wir müssen über die individuelle Bewältigung von Herausforderungen hinausgehen und die systemische Komplexität der Herausforderungen erkennen, die durch NBS angegangen werden sollen, indem wir über Silos, Sektoren und Epistemologien hinweg zusammenarbeiten. Dieser Paradigmenwechsel in der Ausbildung und der Entwicklung von Fähigkeiten wird zu der notwendigen transdisziplinären Arbeit beitragen, um sowohl Biodiversitäts- als auch Klimakrisen auf verschiedenen Entscheidungsebenen zu bewältigen.

Die erfolgreichen Einreichungen sollten:

  • Programme für die Vernetzung und Zusammenarbeit bei Lehrplänen und Programmen in der Hochschulbildung im Bereich der NBS sowie Initiativen zur Mobilität von Forschern entwickeln.
  • Die Lehre von NBS-Ko-Design und Ko-Kreation unterstützen und fördern (unter Berücksichtigung von Biodiversität und Ökosystemleistungen als deren grundlegende Bausteine) als Teil von Hochschulabschlüssen und Weiterbildungsqualifikationen. Möglichkeiten zur Sensibilisierung und Vermittlung der Bedeutung der biologischen Vielfalt, einschließlich der genetischen, funktionalen und taxonomischen Vielfalt, und der Ökosystemleistungen, einschließlich der Kohlenstoffbindung, der Klimaresistenz und der Verringerung der Umweltverschmutzung, zu erkunden, insbesondere in den akademischen Bereichen, in denen dies noch sehr mangelhaft ist (z. B. Wirtschaft, Ingenieurwesen usw.).
  • Ganzheitlicher Ansätze fördern, bei denen die biologische Vielfalt und die Zusammenhänge mit dem Klimawandel im Mittelpunkt stehen, und Bewertung und Vorschlag von Hochschullehrplänen für NBS-bezogene Disziplinen sowie für technische, ingenieurwissenschaftliche und andere, nicht auf die biologische Vielfalt ausgerichtete Studiengänge, die für die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Pflege von NBS relevant sind.
  • Zusammenarbeit, Beratung, Benchmarking und Austausch bewährter Praktiken darüber, wie der Hochschulsektor seine Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bei der Bewältigung des Klimawandels (z. B. bei gebauten Infrastrukturen, Konsum und anderen Prozessen) berücksichtigen kann, entwickeln; auch durch NBS.
  • Innovative Wege erkunden, um Hochschuleinrichtungen, ihre Studenten und Mitarbeiter in die Bewältigung der Biodiversitätskrise zusammen mit der Klimakrise einzubeziehen (z. B. durch Dokumentarfilme, Auszeichnungen, künstlerische Interventionen, Verbesserungen auf dem Campus).
  • Programme zum Aufbau von NBS-Kapazitäten und zur Entwicklung von Fähigkeiten entwickeln; in verschiedenen EU-Amtssprachen und von Mechanismen für den Wissenstransfer in Abstimmung mit den einschlägigen Berufsverbänden und aufbauend auf der Arbeit an NBS-Standards und -Protokollen, z. B. im Rahmen des NBS-Projektportfolios von Horizont 2020 und Horizont Europa oder der IUCN, damit neue technische Lösungen und Standards auf dem NBS-Versorgungsmarkt eingesetzt werden.
  • Im Hinblick auf einen gerechten ökologischen Übergang spezifische NBS-Berufsausbildungs- und Kompetenzentwicklungsprogramme für Jugendliche, Langzeitarbeitslose oder andere bedürftige soziale Gruppen (auch in den am stärksten benachteiligten Regionen) anbieten, die gemeinsam mit den einschlägigen Einrichtungen für Berufsausbildung und soziale Eingliederung entwickelt werden.
  • Innovativer Wege zur Gewährleistung eines transdisziplinären Dialogs über die biologische Vielfalt, die Triebkräfte des Wandels der biologischen Vielfalt, das Klima und die NBS in Praxisgemeinschaften und Berufsverbänden sowie an Universitäten erkunden. In diesem Zusammenhang sollten Ansätze entwickelt werden, um die Qualität transdisziplinärer Programme zu gewährleisten und einen innovativen Raum für den Dialog zu schaffen, der Transdisziplinarität gewährleistet und die Vielfalt der Werte und des Wissens im Hinblick auf einen transformativen Wandel zur Bewältigung sowohl der Klima- als auch der Biodiversitätskrise willkommen heißt.
  • Outreach- und Kooperationsaktivitäten zwischen Hochschuleinrichtungen und Bürgern, lokalen und regionalen Gemeinschaften, Unternehmen, Forschungszentren oder Museen, die herausforderndes und erfahrungsbasiertes Lernen mit realen Anwendungen unterstützen und naturbasiertes Denken, öffentliche Debatten und eine Verhaltensänderung fördern.
  • Akademischen Aufenthalten oder Sommerschulen mit den entsprechenden Partnern in den Mitgliedstaaten organisieren, bei denen Studenten an interdisziplinären und multikulturellen Diskussionen teilnehmen und die Mitgestaltung, Mitumsetzung und Mitüberwachung der NBS persönlich erleben können, auch im Hinblick auf emanzipatorische Maßnahmen für einen transformativen Wandel.

Einreichungen sollten auf alle oben genannten Punkte eingehen.

Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Insbesondere sollte der Wissenschafts- und Sozialbereich einbezogen werden, um das Verständnis und die Einbeziehung unterschiedlicher Werte und Auffassungen von Natur, biologischer Vielfalt und NBS sowie Fragen der Wissensschaffung, Identität und Kultur zu gewährleisten, die die Mitgestaltung und Mitumsetzung der NBS prägen.

Einreichungen sollten spezifische Aufgaben enthalten und ausreichende Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu anderen relevanten Themen vorsehen, indem sie an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsamer Kommunikation und Verbreitung teilnehmen. Das Projekt sollte insbesondere auf den bestehenden Ergebnissen aufbauen und Synergien mit den einschlägigen Projekten im Rahmen von Erasmus+, den Horizont-Europa-Missionen (insbesondere "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" und "Anpassung an den Klimawandel") sowie dem Horizont-2020-NBS-Projektportfolio und seinen Task Forces schaffen. Das Projekt sollte auch Synergien mit HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03 vorsehen: Netzwerk für die Natur: Multi-Stakeholder-Dialogplattform zur Förderung naturbasierter Lösungen; mit dem Projekt HORIZON-CL6-2021-COMMUNITIES-01-06: Innen und außen: Bildungsinnovation mit naturbasierten Lösungen; und HORIZON-CL5-2023-D1-01-10: Verbesserung der Evidenzbasis in Bezug auf die Auswirkungen der Bildung in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimawandel und die damit verbundenen Lernergebnisse. Die Antragsteller sollten das erforderliche Budget zur Deckung dieser Aktivitäten einplanen, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Maßnahmen festgelegt werden müssen.

Einreichungen sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über das Oppla-Portal (das EU-Repository für NBS) zugänglich sind.

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Erwartete Ergebnisse

Dieses Thema zielt darauf ab, einen Beitrag zur Bildung, Kompetenzentwicklung und Bewusstseinsbildung über den Verlust der biologischen Vielfalt zu leisten und zu zeigen, wie dieser insbesondere mit naturbasierten Lösungen (NBS) im Hochschulsektor bekämpft werden kann. Dies ist von grundlegender Bedeutung für die weitere Umsetzung und Ausweitung der NBS und für die Einbeziehung der biologischen Vielfalt, der Ökosystemleistungen, einschließlich der Kohlenstoffbindung, der Klimaresistenz und der Verringerung der Umweltverschmutzung, sowie des Naturkapitals in Gesellschaft und Wirtschaft. Durch Bildung und NBS trägt das Thema zu dem transformativen Wandel bei, der zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die EU-Klimaanpassungsstrategie.

Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:

  • Verbesserte und besser koordinierte Bildungsprogramme und erhöhtes Bewusstsein für den Verlust der biologischen Vielfalt und wie dieser zusammen mit dem Klimawandel angegangen werden kann, insbesondere durch NBS, in Universitäten und Fachschulen.
  • Stärkeres Bewusstsein und Entwicklung von Fähigkeiten bei jungen Menschen, Lehrern und Berufsverbänden in Bezug auf biologische Vielfalt, Klimawandel und NBS.
  • Ein transdisziplinärer Dialog über eine integrative NBS, der zu einem naturbasierten Denken und einer naturfreundlichen Wirtschaft beiträgt und sich auf Inklusivität, die Pluralität der Werte und des Wissens stützt.
  • Eine nachhaltige Erholung der Gesellschaft und der notwendige transformative Wandel durch biodiversitätsfreundliche Maßnahmen, berufliche, kollektive und persönliche Einstellungen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.


Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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