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Call-Eckdaten
Aufwertung der Ökosystemleistungen von Leguminosen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-16 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die ökologischen, ernährungsphysiologischen und wirtschaftlichen Vorteile, die Leguminosen für alle Akteure der Wertschöpfungskette mit sich bringen, bieten die Möglichkeit, den Leguminosensektor in der EU und den assoziierten Ländern weiter auszubauen. Dies könnte letztendlich dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr von Stickstoffdüngern und Eiweißpflanzen für Futtermittel zu verringern und gleichzeitig die Ziele der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" zu unterstützen. |
Call-Ziele | Die Ackerbausysteme der Europäischen Union und der assoziierten Länder sind häufig durch Kurzumtriebe oder Monokulturen gekennzeichnet, was zu Problemen wie erhöhtem Schädlingsdruck, Bodenerosion, Verlust der Bodenfruchtbarkeit oder Verlust der Artenvielfalt führt. Daher ist es dringend erforderlich, das volle Potenzial der Diversifizierung von Anbausystemen auszuschöpfen, um die Produktivität zu steigern und die Entwicklung ressourceneffizienter und nachhaltiger Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Eiweißreiche Pflanzen, insbesondere Leguminosen, spielen eine Schlüsselrolle bei Querschnittsfragen im Zusammenhang mit Fruchtfolgen, nachhaltiger Bodenbewirtschaftung und der Schließung von Nährstoffkreisläufen. Sie haben das Potenzial, die ökologische Nachhaltigkeit, die Produktivität, die Klimaneutralität und die Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Systeme zu fördern, indem sie die Bereitstellung von Ökosystemleistungen erhöhen, die biologische Vielfalt wiederherstellen und verbessern und den Landwirten einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag bringen. Während die direkten Vorteile von Hülsenfrüchten als Lebens- und Futtermittel in der Regel anerkannt sind, wird ihr ökologischer und wirtschaftlicher Nutzen, der sich aus der verstärkten Bereitstellung der von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen ergibt, weniger verstanden und nicht aufgewertet. Der Schwerpunkt dieses Vorschlags liegt auf den wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen des Anbaus von Leguminosen, unabhängig davon, ob sie als Lebens- oder als Futtermittel angebaut werden. Einreichungen sollten:
Einreichungen sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses oder anderer Themen gefördert werden (z. B., aber nicht beschränkt auf Projekte, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-02 und HORIZON-CL6-2022-BIODIV-02-02-zwei-Stufen gefördert werden), und Synergien mit relevanten Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa durchgeführt werden, wie z. B. der bevorstehenden Partnerschaft für Agrarökologie und der Mission "A Soil Deal for Europe". Die Vorschläge sollten auch potenzielle Synergien mit den Ergebnissen früherer oder laufender Projekte in der EU und darüber hinaus anstreben und diese nutzen (z. B. die Horizont-2020-Projekte LegValue und TRUE, das thematische Netzwerk "Legumes Translated" oder das ERA-NET-Projekt SusCrop). Die Vorschläge sollten sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten. Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und dem Ziel der EU, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, wird der erfolgreiche Vorschlag nachhaltige, produktive, klimaneutrale, umweltfreundliche und widerstandsfähige landwirtschaftliche Systeme fördern, die den Verbrauchern erschwingliche, sichere, rückverfolgbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittel liefern und gleichzeitig die Bereitstellung von Ökosystemleistungen verbessern. In der Strategie "Farm to Fork" heißt es: "Ein wichtiger Forschungsbereich wird die Verbesserung der Verfügbarkeit und der Herkunft alternativer Proteine wie pflanzlicher, mikrobieller, mariner und insektenbasierter Proteine und Fleischersatzprodukte sein". Die ehrgeizigen Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", den Düngemitteleinsatz bis 2030 um mindestens 20 % zu senken und bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ökologisch zu bewirtschaften, werden ebenfalls ein günstiges Umfeld für die Entwicklung von in der EU angebauten Eiweißpflanzen schaffen, die den Boden auf natürliche Weise anreichern und den Bedarf an synthetischen Düngemitteln verringern. Erst kürzlich wurde in der Erklärung von Versailles hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Anteil pflanzlicher Proteine in der EU zu erhöhen, um die Abhängigkeit der EU von wichtigen importierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln zu verringern und die Ernährungssicherheit zu verbessern. Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden Ökoregelungen eingeführt, die längere Fruchtfolgen mit umweltfreundlichen Kulturen wie Leguminosen unterstützen können. Weitere Instrumente, die Eiweißpflanzen im Rahmen der neuen GAP zugute kommen, sind sektorale Interventionen, Investitionsbeihilfen im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und gekoppelte Einkommensbeihilfen. Die Aktivitäten werden auch die Umsetzung des Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung unterstützen. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des Vorschlags zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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