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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufwertung der Ökosystemleistungen von Leguminosen

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-16

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
28.03.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 10.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die ökologischen, ernährungsphysiologischen und wirtschaftlichen Vorteile, die Leguminosen für alle Akteure der Wertschöpfungskette mit sich bringen, bieten die Möglichkeit, den Leguminosensektor in der EU und den assoziierten Ländern weiter auszubauen. Dies könnte letztendlich dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr von Stickstoffdüngern und Eiweißpflanzen für Futtermittel zu verringern und gleichzeitig die Ziele der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" zu unterstützen.

Call-Ziele

Die Ackerbausysteme der Europäischen Union und der assoziierten Länder sind häufig durch Kurzumtriebe oder Monokulturen gekennzeichnet, was zu Problemen wie erhöhtem Schädlingsdruck, Bodenerosion, Verlust der Bodenfruchtbarkeit oder Verlust der Artenvielfalt führt. Daher ist es dringend erforderlich, das volle Potenzial der Diversifizierung von Anbausystemen auszuschöpfen, um die Produktivität zu steigern und die Entwicklung ressourceneffizienter und nachhaltiger Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Eiweißreiche Pflanzen, insbesondere Leguminosen, spielen eine Schlüsselrolle bei Querschnittsfragen im Zusammenhang mit Fruchtfolgen, nachhaltiger Bodenbewirtschaftung und der Schließung von Nährstoffkreisläufen. Sie haben das Potenzial, die ökologische Nachhaltigkeit, die Produktivität, die Klimaneutralität und die Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Systeme zu fördern, indem sie die Bereitstellung von Ökosystemleistungen erhöhen, die biologische Vielfalt wiederherstellen und verbessern und den Landwirten einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag bringen.

Während die direkten Vorteile von Hülsenfrüchten als Lebens- und Futtermittel in der Regel anerkannt sind, wird ihr ökologischer und wirtschaftlicher Nutzen, der sich aus der verstärkten Bereitstellung der von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen ergibt, weniger verstanden und nicht aufgewertet. Der Schwerpunkt dieses Vorschlags liegt auf den wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen des Anbaus von Leguminosen, unabhängig davon, ob sie als Lebens- oder als Futtermittel angebaut werden.

Einreichungen sollten:

  • das Wissen über die unterschiedlichen und ergänzenden Vorteile des Einsatzes von (ein- und mehrjährigen) Leguminosen bei der Erbringung von Ökosystem- und Umweltleistungen erweitern, z. B. den Wert des Stickstofftransfers auf Folge- oder Begleitkulturen (auch in Grünlandsystemen), die Effizienz verschiedener Leguminosensorten bei der Stickstofffixierung im Boden in Abhängigkeit von spezifischen Bedingungen (z. B. Bodentyp, etablierte Rhizobienkonsortien), die Rolle von Leguminosen für den Windschutz, den Wasserabfluss oder andere Erosionsschutzstrategien.
  • neue Synergien zwischen Kombinationen von Leguminosen und anderen Kulturen, die von der Stickstofffixierung profitieren können, in Systemen wie Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Mischkulturen, Deckfruchtanbau oder Agroforstwirtschaft erforschen.
  • die globale Wettbewerbsfähigkeit des Anbaus von Leguminosen in verschiedenen Kontexten der EU und der assoziierten Länder (unter Berücksichtigung relevanter wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte) durch eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine ökologische Lebenszyklusbewertung im Vergleich zu Importen aus Drittländern bewerten .
  • Instrumente oder Methoden entwickeln, die es ermöglichen, den Wert des Stickstofftransfers zwischen verschiedenen Kulturpflanzen für verschiedene Kulturpflanzenkombinationen in Bezug auf Umweltaspekte wie die Verringerung des Einsatzes von Stickstoffdünger, Kohlenstoffemissionen, Umweltverschmutzung, Stickstoffverluste, verringerte Treibhausgasemissionen, Schädlings-, Unkraut- und Krankheitsbekämpfung und erhöhte pflanzliche und mikrobielle Vielfalt zu messen und wirtschaftlich zu quantifizieren.
  • Hindernisse für die Diversifizierung von Kulturen oder die Fruchtfolge identifizieren und beseitigen. Bereitstellung von Indikatoren, damit Landwirte und Berater besser in der Lage sind, die Vorteile des Anbaus von Leguminosen, auch im Hinblick auf die Unkrautbekämpfung, zu bewerten, sowie von Empfehlungen zur Stärkung der Anbaudiversifizierung und längerer Fruchtfolgen mit umweltfreundlichen Kulturen.
  • das Engagement von nachgelagerten Akteuren in neuen Wertschöpfungsketten, die auf der Diversifizierung der Kulturen basieren, fördern. Dies sollte die Marktdurchdringung von Hülsenfrüchten in Verbindung mit den Absatzmärkten und der Verbrauchernachfrage erleichtern und den Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen Lebens- und Futtermittelsystemen beeinflussen.
  • Kleinere oder wenig genutzter Leguminosen (meist mehrjährige, aber auch einjährige Sorten), die nicht häufig Gegenstand von Forschungsaktivitäten sind, einbeziehen. Berücksichtigung ihres Potenzials zur Verbesserung der Ökosystem- und Wirtschaftsleistungen nicht nur aufgrund ihrer Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und der Schließung von Nährstoffkreisläufen (ebenso wie bei den großen Leguminosen), sondern auch aufgrund ihrer Anpassung an agrarökologische Nischen/marginales Gebiet und ihrer Fähigkeit, abiotischem und abiotischem Stress sowie dem Klimawandel zu widerstehen.
  • Material zum Kapazitätsaufbau erstellen, Schulungen oder Aktivitäten zum Wissensaustausch organisiseren, einschließlich der Entwicklung von Leitlinien (z. B. Broschüren, Entscheidungshilfen), um die Verbreitung, Übernahme und Ausweitung der Ergebnisse zu fördern.

Einreichungen sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses oder anderer Themen gefördert werden (z. B., aber nicht beschränkt auf Projekte, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-02 und HORIZON-CL6-2022-BIODIV-02-02-zwei-Stufen gefördert werden), und Synergien mit relevanten Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa durchgeführt werden, wie z. B. der bevorstehenden Partnerschaft für Agrarökologie und der Mission "A Soil Deal for Europe". Die Vorschläge sollten auch potenzielle Synergien mit den Ergebnissen früherer oder laufender Projekte in der EU und darüber hinaus anstreben und diese nutzen (z. B. die Horizont-2020-Projekte LegValue und TRUE, das thematische Netzwerk "Legumes Translated" oder das ERA-NET-Projekt SusCrop).

Die Vorschläge sollten sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen.

Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten.

Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.

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Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und dem Ziel der EU, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, wird der erfolgreiche Vorschlag nachhaltige, produktive, klimaneutrale, umweltfreundliche und widerstandsfähige landwirtschaftliche Systeme fördern, die den Verbrauchern erschwingliche, sichere, rückverfolgbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittel liefern und gleichzeitig die Bereitstellung von Ökosystemleistungen verbessern.

In der Strategie "Farm to Fork" heißt es: "Ein wichtiger Forschungsbereich wird die Verbesserung der Verfügbarkeit und der Herkunft alternativer Proteine wie pflanzlicher, mikrobieller, mariner und insektenbasierter Proteine und Fleischersatzprodukte sein". Die ehrgeizigen Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", den Düngemitteleinsatz bis 2030 um mindestens 20 % zu senken und bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ökologisch zu bewirtschaften, werden ebenfalls ein günstiges Umfeld für die Entwicklung von in der EU angebauten Eiweißpflanzen schaffen, die den Boden auf natürliche Weise anreichern und den Bedarf an synthetischen Düngemitteln verringern. Erst kürzlich wurde in der Erklärung von Versailles hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Anteil pflanzlicher Proteine in der EU zu erhöhen, um die Abhängigkeit der EU von wichtigen importierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln zu verringern und die Ernährungssicherheit zu verbessern.

Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden Ökoregelungen eingeführt, die längere Fruchtfolgen mit umweltfreundlichen Kulturen wie Leguminosen unterstützen können. Weitere Instrumente, die Eiweißpflanzen im Rahmen der neuen GAP zugute kommen, sind sektorale Interventionen, Investitionsbeihilfen im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und gekoppelte Einkommensbeihilfen.

Die Aktivitäten werden auch die Umsetzung des Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung unterstützen.

Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des Vorschlags zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:

  • Verbesserte Quantifizierung der von Leguminosen erbrachten Ökosystemleistungen in ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht, einschließlich derjenigen, die mit der biologischen Vielfalt und der Fruchtbarkeit des Bodens zusammenhängen.
  • Verbesserte Kenntnisse und Fähigkeiten von Landwirten und landwirtschaftlichen Beratern, kleinere und größere Leguminosen in ihre Anbaupläne einzubeziehen, was sich positiv auf die Umwelt und die Wirtschaft auswirkt.
  • Diversifizierte Anbaumethoden in der gesamten EU und den assoziierten Ländern, bei denen Leguminosen zu einer gesünderen und nachhaltigen Ernährung, zur Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und zur Erhöhung der Agrobiodiversität beitragen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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