Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

    ...

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Landgestützte Bioprospektion und Produktion bioaktiver Verbindungen und funktioneller Materialien für verschiedene biobasierte Wertschöpfungsketten

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-4

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
28.03.2023 17:00

Termin - 2. Stufe

Öffnung
25.01.2023

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 4.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 4.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Die weltweite terrestrische biologische Vielfalt ist nach wie vor eine weitgehend ungenutzte Quelle natürlicher bioaktiver Moleküle und Verbindungen, die häufig mit interessanten potenziellen funktionellen Eigenschaften von hohem wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert verbunden sind. Eine solche chemische Vielfalt und strukturelle Komplexität kann mit biologischer Potenz und Selektivität einhergehen. Zwar wurde ein Teil der natürlichen biochemischen Vielfalt bereits untersucht, doch ist das Potenzial für die Entwicklung neuer Anwendungen und Produkte noch lange nicht ausgeschöpft. Es gibt noch erhebliche Möglichkeiten, den Prozess der biologischen Entdeckung sowie das Verständnis spezifischer biochemischer Wege zu verbessern, die zu hochwertigen Anwendungen in verschiedenen Sektoren führen, insbesondere zu solchen mit geringeren Treibhausgasemissionen, die auf neuartigen biochemischen Stoffen und funktionellen biobasierten Materialien basieren.

Dies wird die Kapazitäten des europäischen Biotechnologiesektors und anderer Industriezweige erhöhen, um auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren. Die Herausforderung besteht darin, nachhaltige Beschaffung und Verarbeitung mit einer effizienten und kostengünstigen Nutzung in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen industriellen und akademischen Partnern unter gebührender Berücksichtigung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften sowie eine sachkundige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Aktivitäten sollten Folgendes umfassen:

  • Technische Verbesserungen der Bioprospektion von an Land lebenden Organismen im Hinblick auf potenzielle bioaktive Verbindungen und funktionelle Materialien auf der Grundlage identifizierter geeigneter Rohstoffquellen. Die Bioprospektion kann durch die Untersuchung chemisch-ökologischer interspezifischer Wechselwirkungen (Symbiose/Verteidigung), wie z. B. zwischen Pflanzen und Insekten oder zwischen Mikroben und Insekten/Pflanzen/Pilzen, "biogeleitet" werden.
  • Nachhaltige biologische Entdeckung, u. a. durch fortgeschrittene Nachweismethoden wie In-silico-Datenbankanalyse, Mikrofluidik/Lab-on-Chip, Hochdurchsatz-Screening, maschinelles Lernen usw., Überwindung der Probleme niedriger Konzentrationen von Zielmolekülen und ihrer allgemeinen Knappheit sowie Nutzung natürlicher biologischer Ressourcen aus verschiedenen terrestrischen Umgebungen und Ökosystemen, die eine bessere Bewertung des Potenzials der ausgewählten Bioaktivität/Funktionseigenschaften ermöglichen.
  • Festlegung und Bewertung der optimalen weiteren Produktionswege mittels innovativer Ansätze und Systeme/Plattformen (z. B. Biotechnologie, Hydrokulturen, Bioreaktoren) sowie Bewertung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit dieser Optionen für die entstehenden bioaktiven Verbindungen und funktionellen Materialien, Gewährleistung der vollständigen Valorisierung der Biomasse und aller Nebenprodukte in den Produktionswegen sowie der nachhaltigen Versorgung mit Biomasse und gegebenenfalls Vorschlag eines Konzepts für die Fortsetzung der Entwicklung des Endprodukts über den Projektzeitraum und die derzeitigen Ressourcen hinaus.
  • Bewertung und klare Kommunikation der Umwelt- und Klimavorteile durch umfassende Kommunikations- und Verbreitungsstrategien (z. B. durch Verringerung des Drucks auf die natürlichen Lebensräume (Verringerung der Ernte vor Ort), Unterstützung des Naturschutzes und Steigerung der allgemeinen Ressourceneffizienz und -nachhaltigkeit) bei gleichzeitiger Erweiterung der Palette natürlicher Inhaltsstoffe für neue Anwendungen in der Industrie.
  • Erfassung der Umwelt-, Klima- und Sicherheits-/Gesundheitsauswirkungen der entwickelten Inhaltsstoffe oder Verfahren unter Verwendung von Ökobilanzmethoden auf der Grundlage verfügbarer Normen, Zertifizierungen und anerkannter und validierter Ansätze. Es sollte eine Abschätzung möglicher negativer Umweltauswirkungen und Kompromisse vorgelegt werden. Die Notwendigkeit, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Einhaltung der einschlägigen internationalen Vorschriften über den Zugang zu biologischen Ressourcen, ihre nachhaltige Nutzung und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung, die nationalen Vorschriften in den Herkunftsländern und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und sein Nagoya-Protokoll zu gewährleisten.
  • Anwendungen in den Bereichen Lebensmittel, Biokraftstoffe und Bioenergie fallen nicht in den Geltungsbereich. Landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel (Ersatzstoffe für chemische Pestizide) fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich, um Überschneidungen mit einem parallelen Thema zu vermeiden. Marine und aquatische Ökosysteme fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich, um Überschneidungen mit parallelen Themen und Projekten zu vermeiden, die im Rahmen der letzten Aufforderung finanziert wurden. Bei allen gesundheitsbezogenen Anträgen sollten Komplementaritäten mit dem Horizont-Europa-Cluster 1 "Gesundheit" sorgfältig geprüft werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu erzielen.

Um die Wirkung zu erhöhen, sollten die Vorschläge gegebenenfalls Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender Forschungsprojekte nutzen (u. a. im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industrie (BBI JU) / des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU)).

Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Eine erfolgreiche Einreichung wird zu allen Auswirkungen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Sektoren der Bioökonomie" auf Verbraucher und Industrie beitragen, insbesondere zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren und zur Nachhaltigkeit der europäischen Industrie, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Ressourcenunabhängigkeit/strategischen Autonomie der EU. Darüber hinaus wird  die Forschung im Bereich der Biotechnologie und anderer Grundlagentechnologien einen Beitrag leisten, der eine Voraussetzung und eine Triebkraft für künftige Lösungen für den Übergang zur Bioökonomie darstellt.

Erwartete Ergebnisse

  • Verbessertes Verständnis der terrestrischen biologischen Vielfalt sowie der Grenzen und Möglichkeiten ihrer Verwertung;
  • Berücksichtigung der Notwendigkeit einer nachhaltigen Beschaffung und Entwicklung neuartiger natürlicher, nachhaltiger und "umweltfreundlicher" (einschließlich "klimafreundlicher") Materialien und Produktbestandteile für verschiedene Sektoren und Anwendungen. Diese werden letztendlich klare Vorteile für die Verbraucher bringen, da sie wirksamer und/oder umweltfreundlicher, billiger, besser für das Klima und leichter zugänglich sind als die bestehenden fossilen Alternativen;
  • Verbesserte nachhaltige Nutzungs-, Anbau- und Verarbeitungsmethoden auf der Grundlage vielversprechender Arten/Organismen (einschließlich komplexer artenübergreifender Gemeinschaften) und ausgewählter Produktionsrouten, die zu einer Verringerung des Drucks auf die natürlichen Ressourcen (insbesondere die biologische Vielfalt) vor Ort führen.
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologie, insbesondere des KMU-Sektors.
  • Verbesserung des Wissens und des Bewusstseins der Öffentlichkeit über die Zusammenhänge zwischen biologischer Vielfalt und Biotechnologie und deren Potenziale, was zu einem größeren Vertrauen in die wissenschaftlichen Ansätze auf der Grundlage einer fundierten und soliden Kommunikation und des gegenseitigen Lernens führt.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren