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Call-Eckdaten
Unterstützung des fairen und gerechten Übergangs von treibhausgasintensiven Volkswirtschaften, die mit Herausforderungen konfrontiert sind, zu Modellregionen der Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-10
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Ermittlung gerechter und fairer Lösungen für die Bioökonomie in Regionen, die mit Schwierigkeiten beim grünen Übergang konfrontiert sind, um keinen Menschen und keinen Ort zurückzulassen.
- Aufbau einer Netzwerkstruktur für die Regionen Europas und der assoziierten Länder, um Meinungen und bewährte Verfahren auszutauschen und ihre Arbeit abzustimmen, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen.
- Identifizierung neuer Bioökonomiestrukturen, die in Regionen, die derzeit auf kohlenstoffintensive Wirtschaftstätigkeiten angewiesen sind, ein lokales grünes Wachstum erzeugen, das von dem im Rahmen von HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-07 finanzierten IA-Projekt genutzt werden könnte: Demonstration des fairen und gerechten Übergangs von treibhausgasintensiven Wirtschaftssystemen, die mit Herausforderungen konfrontiert sind, zu Modellregionen der Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie.
- Logistische Unterstützung für das im Rahmen von HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-07 finanzierte IA-Projekt: Demonstration des fairen und gerechten Übergangs von THG-intensiven Volkswirtschaften, die mit Herausforderungen konfrontiert sind, zu Modellregionen der Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie.
- Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert.
- Umsetzung des erforderlichen Multi-Akteurs-Ansatzes durch Einbeziehung einer großen Vielfalt von Bioökonomie-Akteuren und Durchführung transdisziplinärer Forschung.
- Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten auf den Ergebnissen früherer und laufender Forschungsprojekte aufbauen und diese erweitern.
- Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Experten und Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen dieser Wissenschaften, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erfolgreiche Einreichungen werden zu den erwarteten Auswirkungen des Ziels "Innovative Governance, Umweltbeobachtung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal" und der damit unterstützten europäischen Politiken beitragen, indem siedie Einführung innovativer Governance-Modelle unterstützt, um insbesondere besser informierte Entscheidungsprozesse, soziales Engagement und Innovation zu erreichen.
Im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Green Deals, den Klimazielen der EU für 2030 und 2050, den Zielen der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" und der Vision einer Gesellschaft, die innerhalb der ökologischen und sozialen Grenzen der Bioökonomie-Strategie handelt, wird der erfolgreiche Vorschlag den grünen Übergang zu einem Kreislaufmodell der Bioökonomie in Regionen, die in diesem Prozess zurückliegen, begleiten und erleichtern.
Erwartete Ergebnisse
- Skizzierung weit verbreiteter bewährter Verfahren, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Chancen und Herausforderungen der Umstellung treibhausgasintensiver Wirtschaftszweige wie Kohlebergbau, intensive Landwirtschaft wie Viehzucht oder Ackerbau, Forstwirtschaft und Fischerei sowie Torfgewinnung auf kreislauforientierte Bioökonomie-Modellregionen aufzeigen;
- Verstärkte Interaktion und Koordination zwischen den betroffenen Regionen Europas und der assoziierten Länder.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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