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Call-Eckdaten
Rohstoffe aus nicht-pflanzlicher Biomasse für industrielle Anwendungen: Technologien und Verfahren zur Umwandlung von nicht-lignozellulosehaltiger Biomasse und Abfällen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-CircBio-02-3-two-stage | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 8.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die zirkuläre Bioökonomie wird von der Verfügbarkeit diversifizierter Biomassequellen mit geringem/keinem ILUC-Anteil (Indirekte Landnutzungsänderung) abhängen, aber auch von der Fähigkeit, Prozesse zu konzipieren, zu entwickeln und zu skalieren, um solche Rohstoffe zu hochwertigen, nachhaltigen biobasierten Produkten zu verwerten. Nicht lignozellulosehaltige Biomasse (NLBM) und die damit verbundene ?nicht lignozellulosehaltige Restbiomasse" bieten Optionen, die über pflanzliche Biomasse hinausgehen. NLBM aus aquatischen und terrestrischen Quellen stehen jedoch häufig vor der Herausforderung, Größenvorteile und eine Intensivierung der Bioraffinerie-Produktion zu erreichen, was auch auf die komplexe und unterschiedliche Zusammensetzung der Rohstoffe zurückzuführen ist. |
Call-Ziele | Die Projektaktivitäten sollten sich mit folgenden Themen befassen:
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender EU-Forschungsprojekte im Rahmen von Horizont 2020, LIFE und Horizont Europa (insbesondere im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU) / Circular Bio-based Europe Joint Undertaking (CBE JU)) nutzen. Die Vorschläge sollten auch eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten. Aspekte der Sozial- und Geisteswissenschaften und der sozialen Innovation sollten bei diesem Thema berücksichtigt werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Ein erfolgreiches Projekt wird zu den erwarteten Auswirkungen im Rahmen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Sektoren der Bioökonomie" beitragen, die sich auf Verbraucher und Industrie beziehen und im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, der EU-Strategie für die Bioökonomie und ihrem Aktionsplan, der Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Industriestrategie stehen. Zu den erwarteten Auswirkungen erfolgreicher Projekte gehören insbesondere: i) die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren und ii) die Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz. Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben. Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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