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Call-Eckdaten
Verbesserung der Erträge in ökologischen Anbausystemen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-3
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Förderung nachhaltigerer landwirtschaftlicher Praktiken ist ein politisches Ziel der EU, das im Europäischen Green Deal und den damit verbundenen Strategien verankert ist. Die Förderung des ökologischen Landbaus, eines der Ziele der Strategien "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, kann wesentlich zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Außerdem wird in der Mitteilung "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme" die Rolle hervorgehoben, die der ökologische Landbau bei der Verringerung der Abhängigkeit der EU von externen Inputs spielen kann.
Um mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ökologisch zu bewirtschaften, ist unter anderem eine deutliche Steigerung der derzeitigen Umstellungsraten erforderlich. Eines der Hindernisse für die Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Tatsache, dass mehrere Kulturen, die unter ökologischen Bedingungen angebaut werden, geringere Hektarerträge erzielen als solche, die mit konventionellen Anbaumethoden erzeugt werden. Die Schließung der Ertragslücke ist daher wichtig, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit des Sektors weiter zu verbessern und die Landwirte dazu zu bewegen, den ökologischen Landbau zu übernehmen.
Gleichzeitig darf die Schließung der Ertragslücke die Grundsätze und Ziele des ökologischen Landbaus nicht beeinträchtigen, insbesondere was die Rückführung von Nährstoffen betrifft. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Ansätze und Strategien zur Überbrückung der Ertragslücke im ökologischen Landbau ganzheitlich sind und die Auswirkungen auf das gesamte landwirtschaftliche System berücksichtigen.
Mit Hilfe eines partizipatorischen Ansatzes sollten die Vorschläge ein europaweites Netz von Versuchs-, Experimentier- und Demonstrationsstandorten einrichten, um Praktiken und Strategien zu testen, gemeinsam zu entwickeln und zu präsentieren, die die Erträge von unter ökologischen Bedingungen erzeugten Pflanzen verbessern. In diesem Zusammenhang sollten die Einreichungen folgende Aspekte beinhalten:
- Ermittlung der wichtigsten Kulturen im ökologischen Landbau, bei denen die Erträge kurzfristig nachhaltig verbessert werden können, und Vorschlag kulturspezifischer Strategien unter Berücksichtigung lokaler und standortspezifischer Praktiken. Dabei sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft durchgeführt werden, um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Strategien zu bewerten.
- Ganzheitliche Ansätze, wie z. B. solche, die zur Verbesserung von auf den ökologischen Landbau zugeschnittenen Pflanzensorten und zur angemessenen Nutzung von Rassen und Sorten beitragen, sowie der Aufbau der Bodenfruchtbarkeit und ein optimales Nährstoffmanagement (z. B. integrierte Pflanzen-Tier-Produktionssysteme, Verwendung von Dung als Düngemittel, Nährstoffrecycling, Einführung von Fruchtfolgen und Zwischenfruchtanbau, Verwendung von Leguminosen, zirkuläre Ansätze zur Erhaltung und Erhöhung der organischen Bodensubstanz, ortsspezifische Optimierung der Wassernutzung usw.) sind gebührend zu berücksichtigen. Auch Baumschultechniken für die Erzeugung von geeignetem ökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial sollten in Betracht gezogen werden.
- Organisation und Durchführung von Beratungsaktivitäten, Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sowie Verbreitung der Ergebnisse, einschließlich der Entwicklung praktischer Leitlinien und Entscheidungshilfen für Landwirte. Diese Aktivitäten sollten auch Landwirte einbeziehen, die in der Landwirtschaft mit geringem Input, in der agrarökologischen Landwirtschaft oder in der Kreislaufwirtschaft tätig sind, um die gegenseitige Befruchtung und das Lernen voneinander zu erleichtern.
- Identifizierung verbleibender Lücken (einschließlich normativer Lücken, wo dies relevant ist) und Erstellung eines Forschungs- und Innovationsfahrplans zur Steigerung der Erträge von unter ökologischen Bedingungen erzeugten Pflanzen. Bei diesen Tätigkeiten sollten die Vorschläge die Zusammenarbeit mit einschlägigen Tätigkeiten im Rahmen anderer Maßnahmen von Horizont Europa gewährleisten und die Kohärenz mit der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der künftigen Partnerschaft "Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen: lebende agrarökologische Labors und Forschungsinfrastrukturen" und ihren aufeinander folgenden Aktualisierungen sicherstellen.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung der wichtigsten Interessengruppen (Landwirte, Züchter, Forscher, Berater, Industrie usw.) gewährleisten. Die Vorschläge sollten ein repräsentatives Spektrum an pedoklimatischen Bedingungen in ganz Europa und ein breites Spektrum an Kulturen (Ackerbau und mehrjährige Pflanzen) abdecken, die die Vielfalt des europäischen ökologischen Pflanzenbaus widerspiegeln. Die Vorschläge sollten Synergieeffekte gewährleisten und auf den Ergebnissen früherer und/oder laufender Forschungsprojekte aufbauen. Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten enthalten und Synergien mit einschlägigen Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa, einschließlich des Themas HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE, durchgeführt werden: Aufbau eines EU-Beratungsnetzes für den ökologischen Landbau", HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE: "Thematisches Netz für den ökologischen Landbau zur Zusammenstellung und zum Austausch von praxisrelevantem Wissen" und die künftige Partnerschaft "Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen: lebende Labors für Agrarökologie und Forschungsinfrastrukturen". Um einige oder alle der erwarteten Ergebnisse besser zu erreichen und um das Lernen und die gegenseitige Befruchtung mit Aktivitäten, die außerhalb Europas durchgeführt werden, zu fördern, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt sollte die Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für den Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch unterstützen, insbesondere das Ziel, den ökologischen Landbau in Europa zu fördern und auszubauen, und zwar im Einklang mit dem Ziel der Strategien "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und "Biologische Vielfalt", bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ökologisch zu bewirtschaften und agrarökologische Verfahren in erheblichem Umfang einzuführen. Die Aktivitäten werden die Umsetzung spezifischer Maßnahmen des Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung unterstützen. In Anbetracht des Potenzials des ökologischen Landbaus, zu den Klimazielen der EU beizutragen, wird dieses Thema zum Ziel eines klimaneutralen Landsektors bis 2035 und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 beitragen.
Erwartete Ergebnisse
- Erhöhte und beschleunigte Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Übernahme von Strategien und Ansätzen, die die Erträge von unter ökologischen Bedingungen angebauten Pflanzen verbessern, einschließlich einer auf den ökologischen Landbau ausgerichteten Pflanzenzucht
- Verbesserte klimatische, ökologische und wirtschaftliche Leistung ökologischer Anbausysteme
- Verstärkte Vernetzung und Wissensaustausch zwischen allen relevanten Akteuren in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern als Beitrag zu einem gestärkten Forschungs- und Innovationsökosystem für die ökologische Erzeugung in Europa
- Bereitstellung von Daten, wissenschaftlicher Unterstützung und Empfehlungen für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von EU-Politiken und Initiativen, die für den ökologischen Landbau relevant sind
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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