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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Einrichtung einer nachhaltigen Plattform für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Afrikanischen Union im Rahmen der Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA)
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-18 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 4.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft (FNSSA) sind oberste Prioritäten im Rahmen der "Green Transition" der EU und Afrikas. Es wird anerkannt, dass es mehr Möglichkeiten gibt, diese gemeinsamen Ziele zu erreichen, wenn die EU und Afrika ihre Kräfte bündeln. Daher haben die EU und die AU eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation als ihre Kernstrategie beschlossen und einen 10-Jahres-Fahrplan für FNSSA verabschiedet. Um diese FNSSA-Partnerschaft voranzutreiben, wurde das Horizont 2020-Projekt LEAP4FNSSA damit beauftragt, eine bikontinentale Plattform zur Förderung von FNSSA in Form eines internationalen Forschungskonsortiums zu schaffen. Es wird erwartet, dass das internationale Forschungskonsortium vor Ende 2022 unter der Koordination des Projekts LEAP4FNSSA gegründet wird. Projekte sollten Folgendes zum Gegenstand haben:
Die Aktivitäten werden auf anderen Initiativen aufbauen, die den FNSSA-Fahrplan umsetzen, wie die ERA-Nets LEAP-AGRI und Food Systems and Climate (FOSC). Synergien mit dem Knowledge Centre for Global Food and Nutrition Security der Europäischen Kommission werden geprüft. Das für eine Förderung ausgewählte Konsortium wird ermutigt, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt könnte darin bestehen, dass die GFS dem Lenkungsausschuss des Projekts beitritt. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals und insbesondere der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" sowie zur Unterstützung der Afrikanischen Freihandelszone wird das erfolgreiche Projekt einen Beitrag zum hochrangigen politischen Dialog zwischen der Afrikanischen Union (AU) und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation leisten, und dessen Priorität "Green Transition" (und die entsprechenden F&I-Partnerschaften für Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft sowie Klimawandel und nachhaltige Energie) sowie zur Umsetzung der im Arbeitsdokument der AU-EU-Innovationsagenda dargelegten kurzfristigen Maßnahmen beitragen, die darauf abzielen, F&I-Bemühungen in konkrete Geschäfts-, Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Afrika und Europa umzusetzen. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen den Konsortien zusätzlich zu der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens fünf unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in Afrika angehören. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig. Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ausnahmsweise für eine Förderung durch die Union in Betracht. Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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