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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Einrichtung einer nachhaltigen Plattform für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Afrikanischen Union im Rahmen der Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-18
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft (FNSSA) sind oberste Prioritäten im Rahmen der "Green Transition" der EU und Afrikas. Es wird anerkannt, dass es mehr Möglichkeiten gibt, diese gemeinsamen Ziele zu erreichen, wenn die EU und Afrika ihre Kräfte bündeln. Daher haben die EU und die AU eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation als ihre Kernstrategie beschlossen und einen 10-Jahres-Fahrplan für FNSSA verabschiedet. Um diese FNSSA-Partnerschaft voranzutreiben, wurde das Horizont 2020-Projekt LEAP4FNSSA damit beauftragt, eine bikontinentale Plattform zur Förderung von FNSSA in Form eines internationalen Forschungskonsortiums zu schaffen. Es wird erwartet, dass das internationale Forschungskonsortium vor Ende 2022 unter der Koordination des Projekts LEAP4FNSSA gegründet wird.
Projekte sollten Folgendes zum Gegenstand haben:
- Aufbauend auf der Arbeit des Horizont 2020-Projekts LEAP4FNSSA sollte der ausgewählte Vorschlag die notwendige Unterstützung für die Umsetzung und die Aktivitäten des internationalen Forschungskonsortiums bieten.
- Aufbau und Konsolidierung einer formellen Forschungszusammenarbeit zwischen der EU und der AU zum Thema Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft, die die Umsetzung des 10-Jahres-Fahrplans der FNSSA unterstützt.
- Unterstützung bei der Aktualisierung der FNSSA-Roadmap mit neuen F&I-Prioritäten auf der Grundlage identifizierter Wissenslücken sowie bei der Identifizierung und Entwicklung gemeinsamer Vorreiterinitiativen.
- Unterstützung bei der Einrichtung der Leitung des internationalen Forschungskonsortiums und bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen, die für die Arbeit des internationalen Forschungskonsortiums erforderlich sind.
- Beitrag zu einer soliden Methode für die Analyse der Ergebnisse laufender F&I-Aktivitäten und die Analyse von Forschungslücken.
- Erleichterung des öffentlichen Zugangs und des Wissensaustauschs durch eine einheitliche Online-Wissensplattform mit Zugang zu Informationen und Daten aus der bestehenden Datenbank, die im Rahmen des Horizon 2020-Projekts LEAP4FNSSA entwickelt wurde.
- Organisation der Interaktion mit relevanten Projekten und Initiativen.
Die Aktivitäten werden auf anderen Initiativen aufbauen, die den FNSSA-Fahrplan umsetzen, wie die ERA-Nets LEAP-AGRI und Food Systems and Climate (FOSC). Synergien mit dem Knowledge Centre for Global Food and Nutrition Security der Europäischen Kommission werden geprüft.
Das für eine Förderung ausgewählte Konsortium wird ermutigt, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt könnte darin bestehen, dass die GFS dem Lenkungsausschuss des Projekts beitritt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals und insbesondere der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" sowie zur Unterstützung der Afrikanischen Freihandelszone wird das erfolgreiche Projekt einen Beitrag zum hochrangigen politischen Dialog zwischen der Afrikanischen Union (AU) und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation leisten, und dessen Priorität "Green Transition" (und die entsprechenden F&I-Partnerschaften für Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft sowie Klimawandel und nachhaltige Energie) sowie zur Umsetzung der im Arbeitsdokument der AU-EU-Innovationsagenda dargelegten kurzfristigen Maßnahmen beitragen, die darauf abzielen, F&I-Bemühungen in konkrete Geschäfts-, Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Afrika und Europa umzusetzen.
Erwartete Ergebnisse
- Unterstützung der Umsetzung, Funktionsweise, Konsolidierung und möglichen Erweiterung einer nachhaltigen und daher langfristigen Plattform für die EU-Afrika-Partnerschaft im Bereich Forschung und Innovation (FNSSA) in Form eines internationalen Forschungskonsortiums (IRC).
- Schaffung einer Wissensplattform für den Austausch von Informationen über relevante Forschungsaktivitäten und -ergebnisse im Zusammenhang mit der FNSSA-Roadmap.
- Aufrechterhaltung und bessere Koordinierung der Forschungs- und Innovationsaktivitäten und -investitionen zwischen der EU und Afrika im Bereich der Ernährungssicherheit und der nachhaltigen Landwirtschaft im Einklang mit der FNSSA-Roadmap, wodurch Komplementaritäten maximiert und Doppelarbeit durch die Unterstützung der FNSSA-Arbeitsgruppe vermieden werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen den Konsortien zusätzlich zu der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens fünf unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in Afrika angehören.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen.
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ausnahmsweise für eine Förderung durch die Union in Betracht. Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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