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Call-Eckdaten
Unterstützung der Märkte und des Handels mit agrarökologischen Lebensmitteln im Rahmen der Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA)
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-19 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 25.01.2023 | |
Förderquote | 70% (NPO:100%) | |
Budget des Calls | € 7.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 7.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Agrarökologie ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich auf ökologische Prozesse zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion stützt und diese optimal nutzt. Indem sie mehr mit der Natur und den Ökosystemleistungen arbeitet, hat sie das Potenzial, die Kreislauffähigkeit, Diversifizierung und Autonomie der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern und eine vollständige Umstellung der landwirtschaftlichen Systeme und Wertschöpfungsketten voranzutreiben, angefangen bei der Substitution von Betriebsmitteln und darüber hinaus. Agrarökologische Anbausysteme haben daher ein großes Potenzial zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten, die zu den Zielen der EU-Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" und der FNSSA-Partnerschaft beitragen. Projekte sollten Folgendes beinhalten:
Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung des Agrarsektors und aller anderen relevanten Akteure der Lebensmittelkette gewährleisten. Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten. Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-03 gefördert werden: Digitalisierung als Wegbereiter für agrarökologische Landwirtschaftssysteme und HORIZON-CL6-2021-CLIMATE-01-05: Agrarökologische Ansätze für die Abschwächung des Klimawandels, eine widerstandsfähige landwirtschaftliche Produktion und eine größere biologische Vielfalt. Das für eine Förderung ausgewählte Konsortium wird ermutigt, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt könnte darin bestehen, dass die GFS dem Lenkungsausschuss des Projekts beitritt und das Konsortium bei der Verbreitung der Ergebnisse der im Rahmen des Projekts entwickelten Aktivitäten unterstützt. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie zur Unterstützung der afrikanischen Freihandelszone und der Klimaziele der Afrikanischen Union und der EU wird das erfolgreiche Projekt einen Beitrag zum hochrangigen politischen Dialog zwischen der AU und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation leisten, und dessen Priorität "Green Transition" (und die entsprechenden F&I-Partnerschaften zu Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltiger Landwirtschaft sowie Klimawandel und nachhaltiger Energie) sowie zur Umsetzung der im Arbeitsdokument der AU-EU-Innovationsagenda skizzierten kurzfristigen Maßnahmen beitragen, die darauf abzielen, F&I-Bemühungen in konkrete Geschäfts-, Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Afrika und Europa umzusetzen. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen den Konsortien zusätzlich zu der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in Afrika angehören. Mindestens zwei dieser Rechtspersonen müssen ihren Sitz in derselben geografischen Region Afrikas haben (wie von der Afrikanischen Union definiert). Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig. Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ausnahmsweise für eine Förderung durch die Union in Betracht. Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde. |
weitere Förderkriterien | Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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