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Call-Eckdaten
Unterstützung der Märkte und des Handels mit agrarökologischen Lebensmitteln im Rahmen der Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-19
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Agrarökologie ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich auf ökologische Prozesse zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion stützt und diese optimal nutzt. Indem sie mehr mit der Natur und den Ökosystemleistungen arbeitet, hat sie das Potenzial, die Kreislauffähigkeit, Diversifizierung und Autonomie der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern und eine vollständige Umstellung der landwirtschaftlichen Systeme und Wertschöpfungsketten voranzutreiben, angefangen bei der Substitution von Betriebsmitteln und darüber hinaus. Agrarökologische Anbausysteme haben daher ein großes Potenzial zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten, die zu den Zielen der EU-Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" und der FNSSA-Partnerschaft beitragen.
Projekte sollten Folgendes beinhalten:
- Durchführung einer Bestandsaufnahme bestehender agrarökologischer Initiativen in Afrika, einschließlich einer Analyse dessen, was sich bewährt hat und was nicht, und warum.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der agrarökologischen Produktion für sichere und nahrhafte Lebensmittel in Afrika mit verbesserter Qualität und Transparenz auf lokalen, regionalen und internationalen Märkten.
- Unterstützung von Schulungen und Kapazitätsaufbau für Akteure in agrarökologischen Unternehmen und im fairen Handel.
- Organisation von Demonstrations- und Vernetzungsveranstaltungen mit relevanten Akteuren der Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis zu den Endverbrauchern, einschließlich der für die Förderung agrarökologischer Lebensmittel relevanten Verwaltungen.
- Einsatz neuer Technologien, einschließlich des Internets der Dinge und der künstlichen Intelligenz, um Transparenz in die agrarökologische Lebensmittelwertschöpfungskette zu bringen.
Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung des Agrarsektors und aller anderen relevanten Akteure der Lebensmittelkette gewährleisten.
Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten.
Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-03 gefördert werden: Digitalisierung als Wegbereiter für agrarökologische Landwirtschaftssysteme und HORIZON-CL6-2021-CLIMATE-01-05: Agrarökologische Ansätze für die Abschwächung des Klimawandels, eine widerstandsfähige landwirtschaftliche Produktion und eine größere biologische Vielfalt.
Das für eine Förderung ausgewählte Konsortium wird ermutigt, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt könnte darin bestehen, dass die GFS dem Lenkungsausschuss des Projekts beitritt und das Konsortium bei der Verbreitung der Ergebnisse der im Rahmen des Projekts entwickelten Aktivitäten unterstützt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie zur Unterstützung der afrikanischen Freihandelszone und der Klimaziele der Afrikanischen Union und der EU wird das erfolgreiche Projekt einen Beitrag zum hochrangigen politischen Dialog zwischen der AU und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation leisten, und dessen Priorität "Green Transition" (und die entsprechenden F&I-Partnerschaften zu Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltiger Landwirtschaft sowie Klimawandel und nachhaltiger Energie) sowie zur Umsetzung der im Arbeitsdokument der AU-EU-Innovationsagenda skizzierten kurzfristigen Maßnahmen beitragen, die darauf abzielen, F&I-Bemühungen in konkrete Geschäfts-, Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Afrika und Europa umzusetzen.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Bewertungssysteme für agrarökologische Lebensmittelsysteme mit gemeinsamen Vorteilen für Erzeuger, Klima, biologische Vielfalt und Bürger,
- Bewertung von Zertifizierungssystemen, Erprobung innovativer Lösungen (z. B. digitaler Lösungen) mit Akteuren der Agrar- und Ernährungswirtschaft/Zertifizierung, wie z. B. dem fairen Agrarhandel, den zuständigen Ministerien und der Grenzverwaltung.
- Beitrag zur gemeinsamen EU-AU-Innovationsagenda.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen den Konsortien zusätzlich zu der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in Afrika angehören. Mindestens zwei dieser Rechtspersonen müssen ihren Sitz in derselben geografischen Region Afrikas haben (wie von der Afrikanischen Union definiert).
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen.
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ausnahmsweise für eine Förderung durch die Union in Betracht. Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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