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Call-Eckdaten
Unterstützung der Koordinierung der EuroGEO-Initiative/Einrichtung eines EuroGEO-Sekretariats
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-10
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Maßnahme soll der Übergang der bestehenden EuroGEO-Initiative in ein nachhaltiges Projekt durch die Einrichtung eines Sekretariats vorbereitet werden.
Call-Ziele
Das erfolgreiche Projekt sollte Maßnahmen für das Sekretariat vorschlagen, um Folgendes zu erreichen:
- Weitere Stärkung und Förderung der drei EuroGEO-Prioritäten: Zusammenführung, Zusammenarbeit und Koordinierung;
- als Grundlage für eine faktengestützte Zuweisung von Forschungsmitteln zu dienen, indem laufende Forschungsfinanzierungsaktivitäten in Europa und darüber hinaus überwacht werden;
- Bereitstellung professioneller Unterstützung bei der Organisation von EuroGEO-Veranstaltungen und Sitzungen der EuroGEO-Gremien (Koordinierungsgruppe und Aktionsgruppen);
- Führung des Dialogs mit relevanten Interessengruppen und Initiativen und (weiterer) Aufbau von Verbindungen, einschließlich der Steigerung des Bewusstseins für und des Interesses an der EuroGEO-Initiative.
Das erfolgreiche Projekt sollte eine eingehende Untersuchung durchführen, die in einen Nachhaltigkeitsplan mündet, der Optionen für die langfristige Operationalisierung und Nachhaltigkeit der EuroGEO-Initiative in Zusammenarbeit mit den GEO-Mitgliedstaaten und den teilnehmenden GEO-Organisationen in Europa bietet.
Der vorgeschlagene Nachhaltigkeitsplan sollte einen vorgeschlagenen Weg zur Umsetzung enthalten, wie z. B. die Einrichtung eines Europäischen Konsortiums für digitale Infrastruktur (EDIC).
Die organisatorische und logistische Unterstützung eines Sekretariats sollte die einzigartige und langfristige Wirkung von EuroGEO maximieren, indem die führende Rolle Europas bei der erfolgreichen Einführung von Erdbeobachtungsanwendungen im globalen Kontext gestärkt wird.
Die maximale Laufzeit des geförderten Projekts beträgt 24 Monate.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erfolgreiche Projekt wird die GEO-bezogenen Koordinierungsmechanismen auf europäischer und nationaler Ebene stärken. Der Schwerpunkt wird auf der Unterstützung von mehr Innovation, der Entwicklung von Weltraumanwendungen und der Stärkung des Konzepts eines Ökosystems für Weltraumdaten in Europa liegen, während gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit fortgesetzt wird, um den Markt zu stimulieren und europäische Technologien und Dienste zu fördern. Das erfolgreiche Projekt wird zu den Zielen des Europäischen Green Deal beitragen, indem es die Nutzung von Umweltbeobachtungen und eines gestärkten Globalen Überwachungssystems für Erdbeobachtungssysteme (Global Earth Observation System of Systems, GEOSS) weiter vorantreibt und ausschöpft.
Erwartete Ergebnisse
- Unterstützung der EuroGEO-Gemeinschaft, einschließlich der Unterstützung und Zusammenarbeit mit den EuroGEO-Aktionsgruppen, bei Innovationen und Diensten und, soweit möglich, Verknüpfung mit bestehenden und künftigen GEO/EuroGEO-Infrastrukturkomponenten;
- Schaffung von organisatorischer Unterstützung, z. B. Koordinierung von EuroGEO-Kommunikationsaktivitäten und -Veranstaltungen. Dazu gehört auch die Steigerung der Synergien zwischen EU-finanzierten Projekten im Zusammenhang mit Umweltbeobachtungen und anderen Themen im Zusammenhang mit EuroGEO, die eine solide Grundlage für eine faktengestützte Zuweisung von EU-Forschungsmitteln durch eine solide Überwachung der laufenden Forschungsfinanzierungsaktivitäten in Europa und darüber hinaus bieten;
- Eine weiterentwickelte und besser überwachte Ausführung des EuroGEO-Implementierungsplans im GEO-Arbeitsprogramm sowie die Sichtbarkeit und der Bekanntheitsgrad der europäischen Flaggschiffe und Initiativen in der globalen GEO-Arbeitsgruppe, indem ihre thematischen Produkte und Dienste mit den relevanten Prioritäten der europäischen Politik verknüpft werden. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Vorbereitung des Beitrags von EuroGEO zum nächsten GEO-Strategieplan für den Zeitraum nach 2025;
- Unterstützung bei der Entwicklung eines Nachhaltigkeitskonzepts für die EuroGEO-Initiative;
- Weiterentwicklung der Forschungspolitik, der Leitlinien und, soweit möglich, der Normen in enger Zusammenarbeit mit dem EG-Wissenszentrum für Erdbeobachtung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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