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Call-Eckdaten
Digitale Technologien zur Unterstützung der Pflanzengesundheitsfrüherkennung, Gebietsüberwachung und Pflanzenschutzmaßnahmen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-16
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Überwachung von Schädlingen erfolgt in der Regel durch kostspielige und zeitaufwändige Besuche vor Ort, was in bestimmten Fällen zu einer begrenzten räumlichen und zeitlichen Auflösung führt. Daher besteht ein Bedarf an kosteneffizienteren Ansätzen zur Erkennung und Unterscheidung befallener Pflanzen, einschließlich Bäumen, in großen räumlichen Maßstäben und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens. Das Aufkommen neuer Technologien in den Bereichen Fernerkundung, Sensorik, Robotik, ferngesteuerte Flugsysteme (RPAS), das Internet der Dinge (IoT) und künstliche Intelligenz (KI) eröffnet Möglichkeiten für eine kontinuierliche, umfassendere und ferngesteuerte Überwachung. Diese Technologien haben das Potenzial, Überwachungs- und Früherkennungsaktivitäten vor Ort sowie andere Pflanzenschutzmaßnahmen zu steuern und zu unterstützen.
Projekte sollten folgende Aktivitäten beinhalten:
- Entwicklung und Erprobung von Strategien zur Früherkennung durch Nutzung digitaler Technologien, z. B. Sensornetzwerke und Fernerkundung, um die Überwachungsmaßnahmen und die Abgrenzung der von regulierten Schädlingen befallenen Gebiete zu verbessern und eine regelmäßige und schnelle Überwachung großer, möglicherweise schwer zugänglicher Gebiete zu ermöglichen;
- Verbesserung und Optimierung des Einsatzes von Insektenfallen in einem Netzwerk für einen IoT-Ansatz;
- Entwicklung von benutzerfreundlichen und zugänglichen Werkzeugen oder Methoden, auch durch den Einsatz von Robotern zur Überwachung einer Reihe bekannter Stressprozesse in Pflanzen (Chlorose, Veränderungen der Fluoreszenz, Transportverlust usw.), die zur Erkennung von Pflanzenschädlingen und/oder zur Überwachung des Auftretens von Schädlingen verwendet werden können;
- Beitrag zur Entflechtung von biotischem und abiotischem Stress, um eine frühzeitige Erkennung von Schädlingen zu ermöglichen, indem die derzeitigen (und die neue Generation von Satellitenmissionen, z. B. FLEX) Möglichkeiten der Fernerkundung (Messungen durch Handgeräte, Türme, Drohnen und Satellitendaten), der KI und anderer digitaler Strategien weiter ausgebaut werden;
- Sammlung standardisierter und umfassender Daten (z. B. Feldbeobachtungen, Labormessungen, Fernerkundungsdaten usw.), die zur Überwachung von Pflanzengesundheit und Schädlingen und zur Entwicklung eines Frühwarnsystems beitragen;
- Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der vorgeschlagenen Methoden;
- Integration der Bürgerwissenschaft als Instrument zur Überwachung von Schädlingen, Entwicklung robuster Methoden zur Nutzung ihrer Daten für systematische Analysen und verstärkte Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Interessengruppen.
Die Projekte sollten gemeinsame Standards und gemeinsame Indikatoren für die Datenerfassung sowie Interoperabilitäts- und Metadatenstandards festlegen. Die Projekte sollten Empfehlungen ausarbeiten, wie digitale Technologien für die Früherkennung von Pflanzenschädlingen und die territoriale Überwachung optimal genutzt und ausgebaut werden können.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine Reihe von Akteuren einbeziehen, um sicherzustellen, dass Wissen und Bedürfnisse aus verschiedenen Sektoren wie Forschung, Pflanzenschutzdiensten, Land-/Forstwirtschaft, anderen relevanten Behörden und der Industrie zusammengeführt werden.
Die Projekte sollten auf den Ergebnissen einschlägiger, im Rahmen von Horizont 2020 finanzierter Projekte aufbauen. In den Projekten sollte dargelegt werden, wie die Zusammenarbeit mit anderen Vorschlägen, die im Rahmen dieses Programms ausgewählt wurden, und, falls möglich, mit anderen relevanten Themen erfolgen soll, z. B. durch gemeinsame Aktivitäten, Workshops oder gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen. In den Projekten sollten die erforderlichen Mittel für diese Aktivitäten vorgesehen werden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen. Darüber hinaus können auch andere Daten und Dienste genutzt werden. Alle In-situ-Daten, die durch im Rahmen dieser Aufforderung finanzierte Maßnahmen erhoben werden, sollten den INSPIRE-Grundsätzen entsprechen und über von der Europäischen Kommission unterstützte Open-Access-Repositories (Copernicus, GEOSS) verfügbar sein.
Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen dem FutureEO-Programm der ESA für die Landwirtschaft und der Europäischen Kommission im Bereich der Erdsystemwissenschaften. Die Antragsteller werden aufgefordert, sich in ihren Vorschlägen mit den einschlägigen ESA-Projekten und insbesondere mit den Aktivitäten des ESA Agriculture Science Clusters (agriculturesciencecluster.esa.int) abzustimmen. Gegebenenfalls werden die Herstellung von Verbindungen und die Nutzung der Informationen und Daten des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus gefördert.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Zielen der Strategien für biologische Vielfalt und vom Erzeuger zum Verbraucher wird ein erfolgreiches Projekt zum Übergang zu einer fairen, gesunden und widerstandsfähigen Land- und Forstwirtschaft beitragen, insbesondere zu dem Ziel, den Gesamtverbrauch und die Risiken chemischer Pestizide um 50 % zu verringern. Die Projekte werden die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen unterstützen.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung der Verfügbarkeit von groß angelegten und robusten Pflanzen-Scanning-Methoden zur Überwachung von Pflanzenschädlingen, zur Unterstützung der territorialen Überwachung und zur Hilfe bei der rechtzeitigen Ausrottung oder Optimierung von Eindämmungsmaßnahmen;
- Verbesserung der innovativen und kosteneffizienten Integration von Methoden, einschließlich Fernerkundung und Fallennetzen, die für die Überwachung von in der EU regulierten Pflanzenschädlingen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in anderen Bereichen und Gebieten (z. B. in Städten) zur Verfügung stehen;
- Stärkung der Kapazitäten zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung und zur Überwachung von in der EU regulierten Pflanzenschädlingen sowie zur Unterstützung der territorialen Pflanzenschutzüberwachung;
- Förderung der transdisziplinären Zusammenarbeit in den Bereichen Pflanzengesundheit, Umweltwissenschaften und Erdbeobachtung.
- Unterstützung der einschlägigen Pflanzenschutzpolitik der EU und der assoziierten Länder.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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