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Call-Eckdaten
Wissen und innovative Lösungen in der Landwirtschaft für Wasserverfügbarkeit und -qualität
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-1
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Verfügbarkeit von Wasser (einschließlich Genehmigungen, Mengenmessung und Preisgestaltung) und dessen Qualität ist eines der drängendsten Probleme, das sich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, die Nahrungsmittelproduktion einschränkt, die ökologischen Leistungen begrenzt und das Wirtschaftswachstum behindert.
Extreme Klimaereignisse (insbesondere Dürren) führen zu erhöhtem Wasserstress, der sich auf den Wasserbedarf der Landwirtschaft und anderer Nutzungen auswirkt. Gleichzeitig wird die Verfügbarkeit von Wasser selbst durch den Klimawandel beeinträchtigt, und diese Ressource wird vielerorts in der EU knapp. Die Aufteilung des Wassers auf die Nutzer wird zu einer Herausforderung. Auf die Landwirtschaft entfällt derzeit etwa ein Viertel der gesamten Wasserentnahme in der EU, was zu Spannungen und in einigen Fällen zu Konflikten führt, insbesondere bei illegaler Entnahme. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Landwirtschaft auf die Anpassung an ein neues Umfeld vorzubereiten, in dem Wasser in der Landwirtschaft nachhaltiger und effizienter genutzt wird, ohne die Verfügbarkeit von Wasser für andere Nutzer zu beeinträchtigen oder den guten Zustand der Gewässer zu untergraben.
Die Projekte sollten folgende Punkte berücksichtigen:
- Entwicklung von Instrumenten und Techniken zur Unterstützung von Landwirten, Fachplanern, politischen Entscheidungsträgern und Wasserbewirtschaftern mit wissenschaftlichen und praktischen Kenntnissen, einschließlich Beratung zu angemessenen Preisanreizen und Unterstützung bei der Wasserbewirtschaftung, um die landwirtschaftliche Wassernutzung zu optimieren, und zwar nicht nur für die Bewässerung, sondern auch für die Nutzung durch die örtliche Bevölkerung und in anderen Wirtschaftszweigen, zum Nutzen einer gesunden Umwelt.
- Entwicklung oder Verbesserung der Methodik für die Überwachung und Vorhersage der Wasserqualität und -menge für die landwirtschaftliche Nutzung auf der Grundlage von Informationen, die von Erdbeobachtungssystemen und In-situ-Messungen geliefert werden, unter Verwendung digitaler Technologien wie intelligenter (Bio-)Sensoren und künstlicher Intelligenz (KI) sowie DNA-basierter Indikatoren, die Überwachungs- und Modellierungsinstrumente zur Unterstützung von Entscheidungen in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung integrieren, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praktiken.
- Bewertung und Vorschläge zur Anpassung der Wasserinfrastrukturen für Bewässerung, landwirtschaftliche Praktiken und Landnutzung. Berücksichtigung naturbasierter Lösungen und neuester Technologien zur Bewältigung neuer Bedürfnisse und Herausforderungen wie Überschwemmungen, Dürren und/oder Versalzung. Vorgeschlagene Maßnahmen sollten die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft erhöhen, indem sie den Bedarf an Bewässerung senken und gleichzeitig die mit der Bewässerung in der Landwirtschaft verbundenen Umweltauswirkungen (z. B. Versalzung und Konzentration von Nähr- und Schadstoffen) verringern und somit den Schutz der Ökosysteme und die Erhaltung der biologischen Vielfalt verbessern.
- Entwicklung wissenschaftlicher und praktischer Ratschläge zur Verringerung der Wasserverluste in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Probleme der Landwirte in Bezug auf Wassersicherheit und -qualität.
- Technologien zur Unterstützung einer deutlichen Verringerung von Pestizidrückständen und Nährstoffen in Gewässern auf ein Niveau, das nicht mehr schädlich ist.
In den Projekten sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Die Aktivitäten sollten auf den Arbeiten im Rahmen der einschlägigen Projekte von Horizont 2020 und Horizont Europa aufbauen und mit diesen verknüpft werden, auch im Rahmen der Horizon 2020 art. 185 PRIMA-Partnerschaft. Bei Bedarf sollte eine Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft Water4all - Water security for the Planet geprüft werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit der Strategie des Europäischen Green Deals "vom Erzeuger zum Verbraucher" und dem Ziel "Null Verschmutzung", der Wasserrahmenrichtlinie und den von der Europäischen Umweltagentur (EUA) bereitgestellten Daten werden erfolgreiche Vorschläge zur Verbesserung der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung beitragen, die auf einer erhöhten Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber Dürren und Überschwemmungen beruht und gleichzeitig das gute Funktionieren des Wasserökosystems erhält, um einen guten Zustand der Gewässer zu gewährleisten.
Erwartete Ergebnisse
- Die Qualität und Sicherheit des Bewässerungswassers sowie die Verhinderung der Verschmutzung natürlicher Lebensräume, einschließlich der Minimierung der Grundwasserverschmutzung und der Sicherung der Grundwasserressourcen, und die Minimierung der Eutrophierung von Oberflächengewässern werden gewährleistet.
- Verbessertes Verständnis des aktuellen Wasser-, Düngemittel- und Pestizidbedarfs in der Landwirtschaft für verschiedene Systeme und Regionen, um die Verunreinigung von Oberflächen- und Grundwasser mit Pestiziden, Nährstoffen aus Düngemitteln und anderen Schadstoffen zu verhindern.
- Schutz der Qualität des Oberflächen- und Grundwassers vor den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels.
- Fortgeschrittenes Verständnis und Vorhersage der Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit und -qualität, die sich auf die Wasserverbrauchsmuster in der Landwirtschaft auswirken, um die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers vor den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.
- Lösungen, Wege und Strategien für die Risikobewertung, Abschwächung und Anpassung landwirtschaftlicher (Bewässerungs-)Praktiken im Falle extremer Witterungseinflüsse (Überschwemmungen, Dürre), die technische (z. B. Bodenmerkmale/Bodentypen) und sozioökonomische Parameter berücksichtigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
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