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    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Wissen und innovative Lösungen in der Landwirtschaft für Wasserverfügbarkeit und -qualität

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-1

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
28.03.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 6.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 6.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Die Verfügbarkeit von Wasser (einschließlich Genehmigungen, Mengenmessung und Preisgestaltung) und dessen Qualität ist eines der drängendsten Probleme, das sich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, die Nahrungsmittelproduktion einschränkt, die ökologischen Leistungen begrenzt und das Wirtschaftswachstum behindert.

Extreme Klimaereignisse (insbesondere Dürren) führen zu erhöhtem Wasserstress, der sich auf den Wasserbedarf der Landwirtschaft und anderer Nutzungen auswirkt. Gleichzeitig wird die Verfügbarkeit von Wasser selbst durch den Klimawandel beeinträchtigt, und diese Ressource wird vielerorts in der EU knapp. Die Aufteilung des Wassers auf die Nutzer wird zu einer Herausforderung. Auf die Landwirtschaft entfällt derzeit etwa ein Viertel der gesamten Wasserentnahme in der EU, was zu Spannungen und in einigen Fällen zu Konflikten führt, insbesondere bei illegaler Entnahme. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Landwirtschaft auf die Anpassung an ein neues Umfeld vorzubereiten, in dem Wasser in der Landwirtschaft nachhaltiger und effizienter genutzt wird, ohne die Verfügbarkeit von Wasser für andere Nutzer zu beeinträchtigen oder den guten Zustand der Gewässer zu untergraben.

Die Projekte sollten folgende Punkte berücksichtigen:

  • Entwicklung von Instrumenten und Techniken zur Unterstützung von Landwirten, Fachplanern, politischen Entscheidungsträgern und Wasserbewirtschaftern mit wissenschaftlichen und praktischen Kenntnissen, einschließlich Beratung zu angemessenen Preisanreizen und Unterstützung bei der Wasserbewirtschaftung, um die landwirtschaftliche Wassernutzung zu optimieren, und zwar nicht nur für die Bewässerung, sondern auch für die Nutzung durch die örtliche Bevölkerung und in anderen Wirtschaftszweigen, zum Nutzen einer gesunden Umwelt.
  • Entwicklung oder Verbesserung der Methodik für die Überwachung und Vorhersage der Wasserqualität und -menge für die landwirtschaftliche Nutzung auf der Grundlage von Informationen, die von Erdbeobachtungssystemen und In-situ-Messungen geliefert werden, unter Verwendung digitaler Technologien wie intelligenter (Bio-)Sensoren und künstlicher Intelligenz (KI) sowie DNA-basierter Indikatoren, die Überwachungs- und Modellierungsinstrumente zur Unterstützung von Entscheidungen in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung integrieren, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praktiken.
  • Bewertung und Vorschläge zur Anpassung der Wasserinfrastrukturen für Bewässerung, landwirtschaftliche Praktiken und Landnutzung. Berücksichtigung naturbasierter Lösungen und neuester Technologien zur Bewältigung neuer Bedürfnisse und Herausforderungen wie Überschwemmungen, Dürren und/oder Versalzung. Vorgeschlagene Maßnahmen sollten die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft erhöhen, indem sie den Bedarf an Bewässerung senken und gleichzeitig die mit der Bewässerung in der Landwirtschaft verbundenen Umweltauswirkungen (z. B. Versalzung und Konzentration von Nähr- und Schadstoffen) verringern und somit den Schutz der Ökosysteme und die Erhaltung der biologischen Vielfalt verbessern.
  • Entwicklung wissenschaftlicher und praktischer Ratschläge zur Verringerung der Wasserverluste in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Probleme der Landwirte in Bezug auf Wassersicherheit und -qualität.
  • Technologien zur Unterstützung einer deutlichen Verringerung von Pestizidrückständen und Nährstoffen in Gewässern auf ein Niveau, das nicht mehr schädlich ist.

In den Projekten sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Die Aktivitäten sollten auf den Arbeiten im Rahmen der einschlägigen Projekte von Horizont 2020 und Horizont Europa aufbauen und mit diesen verknüpft werden, auch im Rahmen der Horizon 2020 art. 185 PRIMA-Partnerschaft. Bei Bedarf sollte eine Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft Water4all - Water security for the Planet geprüft werden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Im Einklang mit der Strategie des Europäischen Green Deals "vom Erzeuger zum Verbraucher" und dem Ziel "Null Verschmutzung", der Wasserrahmenrichtlinie und den von der Europäischen Umweltagentur (EUA) bereitgestellten Daten werden erfolgreiche Vorschläge zur Verbesserung der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung beitragen, die auf einer erhöhten Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber Dürren und Überschwemmungen beruht und gleichzeitig das gute Funktionieren des Wasserökosystems erhält, um einen guten Zustand der Gewässer zu gewährleisten.

Erwartete Ergebnisse

  • Die Qualität und Sicherheit des Bewässerungswassers sowie die Verhinderung der Verschmutzung natürlicher Lebensräume, einschließlich der Minimierung der Grundwasserverschmutzung und der Sicherung der Grundwasserressourcen, und die Minimierung der Eutrophierung von Oberflächengewässern werden gewährleistet.
  • Verbessertes Verständnis des aktuellen Wasser-, Düngemittel- und Pestizidbedarfs in der Landwirtschaft für verschiedene Systeme und Regionen, um die Verunreinigung von Oberflächen- und Grundwasser mit Pestiziden, Nährstoffen aus Düngemitteln und anderen Schadstoffen zu verhindern.
  • Schutz der Qualität des Oberflächen- und Grundwassers vor den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels.
  • Fortgeschrittenes Verständnis und Vorhersage der Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit und -qualität, die sich auf die Wasserverbrauchsmuster in der Landwirtschaft auswirken, um die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers vor den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.
  • Lösungen, Wege und Strategien für die Risikobewertung, Abschwächung und Anpassung landwirtschaftlicher (Bewässerungs-)Praktiken im Falle extremer Witterungseinflüsse (Überschwemmungen, Dürre), die technische (z. B. Bodenmerkmale/Bodentypen) und sozioökonomische Parameter berücksichtigen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).


Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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