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Call-Eckdaten
Sichere und nachhaltige biobasierte Plattformchemikalien, Zusatzstoffe, Materialien oder Produkte als Alternativen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-02-2-two-stage
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Um das erwartete Ergebnis zu erreichen, sollten die Projekte folgende Aspekte beinhalten:
- Durchführung einer umfassenderen Bestandsaufnahme, einschließlich der Chancen und Herausforderungen, um vorrangige Bereiche vorzuschlagen und zu ermitteln, welche (optimierten oder neuartigen) biobasierten Lösungen (Chemikalien, Materialien) ein "solides" Potenzial als sicherere und nachhaltige Alternativen/Ersatzstoffe aufweisen. Diese "Übung"/Analyse sollte sich insbesondere, aber nicht nur, auf Bereiche erstrecken, in denen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), besorgniserregende Stoffe, persistente organische Schadstoffe oder alte Zusatzstoffe derzeit in der (End-)Verwendung sind (z. B. in den Wertschöpfungsketten von Textilien und Kunststoffen);
- Auswahl von Chemikalien/Gruppen von Chemikalien/(fortschrittlichen) Materialien/Produkten und Begründung. Anschließend Entwurf, (Prozess-)Entwicklung und Erprobung (bis zur angestrebten TRL) der gewählten biobasierten Alternativen;
- Einbindung und Bewertung der Funktionalität und der Wertschöpfungskette für alle neuartigen Lösungen, die entworfen und entwickelt werden und eine gleichwertige oder verbesserte funktionale Leistung im Vergleich zu bestehenden und festgelegten Benchmarks bieten. Die funktionale Leistung sollte zusammen mit den Vorteilen für die Sicherheit und die Umweltleistung bewertet werden.
- Einbeziehung des von der Kommission entwickelten Rahmens für Sicherheit und Nachhaltigkeit durch Technik (SSbD) zur Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Materialien.
- Beitrag mit und Entwicklung von Empfehlungen, die die Anwendung des SSbD-Rahmens weiter vorantreiben können. Insbesondere sollten Schwellenwerte zur Verfügung gestellt werden, die die Definition von Kriterien und Verbesserungen für die SSbD-Bewertungsmethoden unterstützen können, einschließlich aller Besonderheiten im Zusammenhang mit biobasierten Chemikalien und Materialien. Die Empfehlungen sollten auch die Identifizierung von Datenlücken, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Umwelt, aber auch sozioökonomische Faktoren, sowie die Prioritäten für die Datenerhebung beinhalten.
- Legen Sie relevante Daten vor, die entlang der angestrebten Wertschöpfungskette(n) generiert wurden (z. B. in Bezug auf den biobasierten Stoff/die Gruppe von chemischen Stoffen oder Materialien). Die Projekte müssen Daten, Ergebnisse und Methoden FAIR machen. Sie werden auch ermutigt, Verbindungen zu vertrauenswürdigen Repositories für Daten, Ergebnisse und Methoden herzustellen.
Gegebenenfalls sollten die Projekte Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender EU-Forschungsprojekte nutzen (einschließlich des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU) / des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU)). Dieses Thema weist wichtige Synergien und Komplementaritäten mit Horizon Europe Cluster 4-Aufforderungen (einschließlich der PPP) sowie mit laufenden Projekten auf, die berücksichtigt werden sollten.
Die Projekte sollten auch eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erfolgreiche Projekte werden sich mit den erwarteten Auswirkungen im Rahmen des Ziels "Saubere Umwelt und keine Umweltverschmutzung" befassen und im Einklang stehen mit: dem Ziel des Europäischen Green Deal, keine Umweltverschmutzung zu verursachen, der Bioökonomie-Strategie, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und den Übergangswegen für Chemikalien durch Forschung und Entwicklung im Bereich biobasierter sicherer und nachhaltiger Lösungen (SSbD) für eine Vielzahl von Anwendungen. Es wird erwartet, dass der Entwurf und die Bewertung biobasierter Lösungen über Überlegungen auf der Ebene der Verbindungen/Materialien hinausgehen und zusätzliche Überlegungen über die Endnutzung und die endgültige(n) Anwendung(en) anstellen.
Erwartete Ergebnisse
- Ermöglichung der Kreislauffähigkeit von Endprodukten, vor allem bei Anwendungen, bei denen die Wiederverwertbarkeit derzeit behindert wird oder sehr schwierig ist, insbesondere aufgrund von Sicherheitsaspekten;
- Zusätzlich zur Substitution fossiler Rohstoffe Verringerung der Abhängigkeit von oder Ersatz von schädlichen Stoffen, insbesondere in Materialien und Formulierungen, was schließlich zu sicheren (wenig human- und ökotoxischen) biobasierten Endprodukten führt und gleichzeitig die Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit insgesamt erfüllt;
- Aufbau eines Portfolios vielversprechender biobasierter Lösungen, die das Potenzial für eine Ausweitung der Produktion und eine künftige Marktakzeptanz alternativer, sicherer, kreislauffähiger und nachhaltiger biobasierter Produkte aufweisen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
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