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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich des Sports
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2023-CB
Termine
Öffnung
10.01.2023
Deadline
22.03.2023 17:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 992.990,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich des Sports in Programm- und Drittländern tätig sind, die nicht mit dem Programm assoziiert sind. Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und Maßnahmen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Aktion hat folgende Ziele:
- Ausbau der Kapazitäten von Breitensportorganisationen;
- Förderung der Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in Drittländern, die nicht an dem Programm beteiligt sind;
- Förderung der sozialen Eingliederung durch Sport;
- Förderung positiver Werte durch den Sport (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist);
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen.
Die Projekte sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Planungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind:
- Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport;
- Entwicklung von Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.).
- Integration von Migranten;
- Versöhnung nach Konflikten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihre erwartete Wirkung nachweisen durch:
- Erhöhung der Beteiligung und der Kapazitäten von Breitensportorganisationen;
- Erhöhung der Beteiligung von Frauen an sportlichen und körperlichen Aktivitäten;
- Verbesserung der sozialen Einbindung von benachteiligten Gruppen;
- Verbesserung der Fähigkeit des Sportsektors zur transnationalen Arbeit unter Berücksichtigung von Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit;
- Förderung des transnationalen Lernens und der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Entscheidungsträgern, insbesondere in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und Leistung eines Beitrags dazu;
- Verbreitung ihrer Ergebnisse auf wirksame und attraktive Weise unter Sportlern, die in Sportorganisationen tätig sind.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Antragsteller (Koordinatoren und Vollpartner) müssen:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die im Bereich des Sports tätig sind
- ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 haben.
Der Koordinator des Konsortiums muss eine nicht gewinnorientierte Organisation sein.
Solche Organisationen können z.B. sein:
- eine öffentliche Einrichtung, die für den Sport auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zuständig ist;
- eine Sportorganisation auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene;
- ein Nationales Olympisches Komitee oder ein nationaler Sportverband;
- eine Organisation, die die Bewegung "Sport für alle" vertritt;
- eine Organisation, die auf dem Gebiet der Bewegungsförderung tätig ist;
- eine Organisation, die den Sektor der aktiven Freizeitgestaltung vertritt.
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind länderübergreifend und umfassen mindestens 4 Organisationen aus mindestens 3 Ländern: Mindestens eine Organisation aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die mit dem Programm assoziiert sind, und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm der Region 1 assoziiert ist. Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die mit dem Programm assoziiert sind, kann nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
Die detaillierte Liste der Programmländer finden Sie unter dem folgenden Link.
weitere Förderkriterien
Die Aktivität muss in den Ländern der an der Aktivität beteiligten Organisationen stattfinden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die mit den Zielen der Aktion zusammenhängen.
Darüber hinaus:
- Die Aktivitäten können auch am Sitz eines Organs der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land, das das Organ beherbergt, teilnehmen.
- Aktivitäten, bei denen es um den Austausch und die Förderung von Ergebnissen geht, können auch auf einschlägigen thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell.
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