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Call-Eckdaten
Unterstützung der Einführung innovativer Methoden der Gesundheitstechnologiebewertung (HTA) und Förderung von HTA-Fachwissen in der EU
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-IND-06-01
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
31.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Gremien für die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) haben die Aufgabe, den Mehrwert neuer Gesundheitstechnologien zu bewerten und über deren Erstattung und Einsatz in einem Gesundheitssystem zu beraten. Aufgrund des raschen technologischen Fortschritts und um die Entscheidungsfindung in angemessener Weise zu unterstützen, müssen die HTA-Experten ihre Methodik regelmäßig anpassen/überarbeiten. EU-finanzierte Projekte im Bereich HTA haben zwar einige der Forschungsbedürfnisse der HTA-Gremien aufgegriffen (z. B. Analysemethoden, Verwendung von Daten aus der realen Welt, Verwendung von vom Patienten berichteten Ergebnissen), doch die Umsetzung ihrer Ergebnisse/Empfehlungen in die HTA-Arbeit bleibt begrenzt.
Ein systematischerer Dialog zwischen den HTA-Gremien und der Wissenschaft könnte der Weiterentwicklung der HTA-Methodik und des Fachwissens zugute kommen. Daher könnte diese Aktion eine ausgezeichnete Gelegenheit für diejenigen sein, die die Evidenz generieren und diejenigen, die sie nutzen, zusammenzukommen und die wichtigsten HTA-Methodenfragen zu diskutieren.
Gemäß der neu verabschiedeten Verordnung (EU) 2021/2282 muss die Koordinierungsgruppe für HTA methodische Leitlinien für gemeinsame HTA-Arbeiten (z. B. gemeinsame klinische Bewertungen, gemeinsame wissenschaftliche Konsultationen) verabschieden und diese regelmäßig überprüfen und erforderlichenfalls aktualisieren. Das Projekt könnte Beiträge zu Themen liefern, die von der Koordinierungsgruppe als wichtig für künftige Aktualisierungen/Überarbeitungen der HTA-Methodik für die gemeinsame HTA-Arbeit ermittelt wurden.
Das Thema gliedert sich in zwei Tätigkeitsbereiche, wobei die Antragsteller in ihren Einreichungen auf beide eingehen können:
- Implementierung von innovativen HTA-Methoden: Im Rahmen von EU-finanzierten Forschungsprojekten (z. B. COMED, IMPACT-HTA, HTx, GetReal, EHDEN) wurden innovative Methoden entwickelt, die auf die Bedürfnisse von HTA-Gremien zugeschnitten sind. Die Feststellung, welche dieser Methoden für den Einsatz in der Praxis geeignet sind, ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer breiteren Akzeptanz und Verbreitung. Die erfolgreiche Umsetzung innovativer Methoden in die tatsächliche HTA-Praxis wird dazu beitragen, eine zeitnahe Antwort auf HTA-Herausforderungen zu geben (z. B. Verwendung von Daten aus der realen Welt in HTA) und eine solide wissenschaftliche Ressource für die Aktualisierung der methodischen Leitlinien durch die Koordinierungsgruppe für HTA für gemeinsame Aktivitäten zu liefern, wie in der Verordnung (EU) 2021/2282 gefordert. HTA-Stellen/Agenturen, die an solchen Aktivitäten teilnehmen, werden Fachkenntnisse in diesen Methoden erwerben, die später an andere Stellen/Agenturen weitergegeben werden können, indem der im zweiten Arbeitsbereich entwickelte Schulungsrahmen genutzt wird.
- Die Förderung des HTA-Fachwissens in der EU und den assoziierten Ländern sollte durch ein Schulungsprogramm erfolgen, das auf die Bedürfnisse der HTA-Stellen zugeschnitten ist und Partnerschaftsaktivitäten zwischen HTA-Stellen/Agenturen umfassen kann, um Fachwissen zu entwickeln und den Wissensaustausch zwischen HTA-Stellen/Agenturen in der EU zu erleichtern. Das Schulungsprogramm soll zur Harmonisierung der HTA-Praktiken in der EU beitragen, was wiederum zu einer größeren Kohärenz der Gesundheitstechnologiebewertungen in der EU und den assoziierten Ländern führen wird. Daher sollte das Schulungsprogramm auch das Engagement von HTA-Experten aus den Mitgliedstaaten und den EWR-Ländern bei der Durchführung gemeinsamer HTA-Arbeiten ab Januar 2025 (d. h. ab dem Datum der Umsetzung der HTA-Verordnung) unterstützen, mit dem Ziel, hochwertige und solide gemeinsame klinische Bewertungen zu erstellen. Das Schulungsprogramm sollte alle erforderlichen Elemente für die Durchführung solider Bewertungen auf nationaler und EU-Ebene enthalten. Im Hinblick auf Letzteres sollte das Schulungsprogramm auch die Verbreitung der methodischen Leitlinien fördern, die von der Koordinierungsgruppe für HTA angenommen werden sollen (auf der Grundlage der Methodik, die im Rahmen der gemeinsamen EUnetHTA-Aktionen und des EUnetHTA21-Dienstleistungsvertrags entwickelt und feinabgestimmt wurde).
Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Identifizierung innovativer Methoden und Instrumente, insbesondere derjenigen, die in EU-finanzierten Projekten entwickelt wurden und die den Bedürfnissen der HTA-Gremien entsprechen (in verschiedenen Bereichen: Bewertung der relativen Wirksamkeit, Bewertung der Kostenwirksamkeit usw.)
- Ermittlung von Hindernissen für die Einführung dieser Methoden (und potenzieller zugehöriger Instrumente, z. B. Open-Source-Software zur Durchführung von Kostenwirksamkeitsanalysen)
- Anwendungsfälle (auf der Grundlage des von den HTA-Gremien ermittelten Bedarfs), um die Übernahme innovativer Methoden durch die HTA-Gremien zu erleichtern
- Entwicklung eines Umsetzungsplans mit unterstützenden Instrumenten und Schulungsmodulen (von Forschern, allein oder in Zusammenarbeit mit HTA-Gremien, die an HTA-Gremien/Agenturen weitergegeben werden)
- Empfehlungen für eine umfassendere Verbreitung.
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Erwartete Ergebnisse
- Identifizierung der innovativsten HTA-Methoden, die im Rahmen von EU-finanzierten Projekten entwickelt wurden, die den Bedürfnissen der HTA-Gremien entsprechen und in der Praxis eingesetzt werden können. Die Anerkennung solcher innovativer Methoden durch die HTA-Gremien würde die HTA-Methodik voranbringen und die evidenzbasierte Entscheidungsfindung sowie den Zugang der Patienten zu neuen Gesundheitstechnologien verbessern.
- Verbreitung robuster innovativer HTA-Methoden und -Instrumente, die im Rahmen von EU-finanzierten Projekten entwickelt wurden, unter den HTA-Gremien der EU.
- Harmonisierung des HTA-Fachwissens in der EU durch die Entwicklung eines Schulungsprogramms in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft. Die Schulung sollte sich mit HTA-Fachwissen im Allgemeinen sowie mit Fachwissen über gemeinsames HTA befassen, das auf EU-Ebene gemäß der Verordnung (EU) 2021/2282 auf der Grundlage der von der Koordinierungsgruppe für HTA ausgearbeiteten methodischen Leitlinien durchgeführt wird.
- Beitrag zu einer erfolgreichen Umsetzung der HTA-Verordnung sowie zum Aufbau eines zweckmäßigen und zukunftsfähigen methodischen HTA-Rahmens auf EU-Ebene.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher können Rechtspersonen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ausnahmsweise als Begünstigte oder assoziierte Einrichtungen teilnehmen und für eine Finanzierung durch die Union in Betracht kommen.
Die Projektkoordinatoren müssen Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land sein.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 6(452kB)
Kontakt
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