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Call-Eckdaten
Grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften und Unterstützung der EURES-Zusammenarbeit bei der Mobilität innerhalb der EU für EWR-Länder und Sozialpartner
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-EURES-CBP-ECP
Termine
Öffnung
21.02.2023
Deadline
03.05.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 300.000,00 und € 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die allgemeinen Ziele der Aufforderung sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitenden innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung. Das Ziel der Aufforderung ist es, den Prozess des Job-Matchings, der Vermittlung und der Einstellung auf einer fairen Basis zu erleichtern.
Call-Ziele
Die im Rahmen dieses Aufrufs geförderten Maßnahmen müssen konkret und handlungsorientiert sein und einen klaren Mehrwert bieten.
Die Antragstellenden müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.
Die Antragstellenden müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitssuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal bereitzustellen und der nationalen Koordinierungsstelle Informationen für den Programmierungs- und Berichtszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema unterstützt grenzüberschreitende Partnerschaften bei der Umsetzung der Ziele der EURES-Verordnung, der Verbesserung der Funktionsweise, des Zusammenhalts und der Integration der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte und der Förderung der freiwilligen und fairen geografischen und beruflichen Mobilität in diesen Regionen.
Erwartete Ergebnisse
Die grenzüberschreitende Partnerschaft muss auf der Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse in Bezug auf die Mobilitätsströme und die Wirtschaftstätigkeit eingerichtet werden. Insbesondere sollte sie sich mit dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der Grenzregion befassen.
Während es den grenzübergreifenden Partnerschaften nach der EURES-Verordnung freisteht, eine Reihe spezifischer Aufgaben zu definieren [wie in Artikel 27 Absatz 2 angegeben], müssen grenzübergreifende Partnerschaften, die im Rahmen dieser Aufforderung kofinanziert werden, eine Mindestanzahl von Dienstleistungen anbieten.
Grenzübergreifende Partnerschaften im Rahmen dieses Themas müssen alle diese Aktivitäten unterstützen:
- Unterstützung bei der Einstellung von Arbeitssuchenden und Arbeitgeber'innen an der Grenze durch das Personal der an der Partnerschaft beteiligten Organisationen, wie z. B.:
- Anwerbung von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innenn, zum Beispiel durch die Organisation von Einstellungsveranstaltungen
- Identifizierung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
- Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
- Abgleich von Lebensläufen und offenen Stellen.
- Bereitstellung von Beratung und Informationen, die für das von der Partnerschaft abgedeckte Gebiet relevant sind, über
- Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
- Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
- Werbung für die angebotenen Informationen und Dienstleistungen im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie.
- Überwachung von Vermittlungsergebnissen und Kundenzufriedenheit.
- Beitrag zum Pool von Stellenangeboten und Lebensläufen im EURES-Portal in Zusammenarbeit mit der NCO.
Darüber hinaus müssen die grenzüberschreitenden Partnerschaften in diesem Bereich mindestens eine der folgenden Aktivitäten unterstützen:
- Bereitstellung von Informationen und Unterstützung nach der Einstellung.
- Sammlung und Analyse von Informationen über die grenzüberschreitende Mobilität, die den aktuellen Stand der Dinge und mögliche künftige Entwicklungen abdecken.
- Entwicklung und Umsetzung eines Katalogs spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots an grenzüberschreitenden Lehrstellen und Praktika in den teilnehmenden Regionen sowie Bereitstellung von Informationen, Beratung und Unterstützung für Bewerber, die sich für solche Angebote über die Grenze hinweg bewerben möchten.
- Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch spezifische Maßnahmen, die mindestens einen der Grundsätze des Kapitels "Faire Arbeitsbedingungen" betreffen.
- Auf freiwilliger Basis und als eigenständige Aktivität oder als Querschnittsthema können grenzüberschreitende Partnerschaften Aktivitäten und Maßnahmen entwickeln, die den Prozess des grünen und digitalen Übergangs und die Transformation der europäischen industriellen Ökosysteme unterstützen, insbesondere die Umstellung und Veränderung von Arbeitsplätzen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in ihren Regionen im Rahmen des Übergangs zu einer dekarbonisierten/grünen Wirtschaft, wie im "European Green Deal" und der digitalen Strategie der EU beschrieben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
EU-Einrichtung, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem Arbeitsverwaltungen auf regionaler, lokaler und gegebenenfalls nationaler Ebene, Organisationen der Sozialpartner und gegebenenfalls andere Stakeholder aus mindestens zwei benachbarten Mitgliedstaaten angehören.
Jedes Mitglied des Konsortiums muss sich aktiv an der Durchführung der Maßnahme beteiligen und sich finanziell engagieren (indem es Kosten übernimmt). Die Art der finanziellen Beteiligung muss im Budget des Vorschlags detailliert aufgeführt werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten
- Nicht-EU-Länder:
- EWR-Länder im Sinne von Artikel 29 der ESF+-Verordnung
Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit nach dem geltenden nationalen Recht der oben genannten Länder sind ebenfalls förderfähig, sofern die diesbezüglichen Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind (Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung).
Der federführende Antragstellende des Konsortiums muss sein:
- die zuständige(n) nationale(n) EURES-Koordinierungsstelle(n), die gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 benannt wurden, oder
- das/die EURES-Mitglied(er) oder der/die EURES-Partner der beteiligten Regionen, die von ihrem nationalen Koordinierungsbüro unterstützt werden.
Um förderfähig zu sein, müssen andere Antragstellende in eine der unten aufgeführten Kategorien fallen:
- EURES-Mitglieder oder -Partner
- Sozialpartnerorganisationen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene
- Öffentliche oder private Arbeitsverwaltungen
- Organisationen des dritten Sektors
- andere relevante Stakeholder, die auf dem EU/EWR-Arbeitsmarkt tätig sind, einschließlich Europäischer Verbünde für territoriale Zusammenarbeit
Wenn es für die Erreichung der Ziele der Aktion erforderlich ist, können Rechtspersonen mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Aktionsbereich Easi gemäß Artikel 29 der ESF+-Verordnung assoziiert ist, in Ausnahmefällen als assoziierte Partner teilnehmen, ohne von der Union finanziert zu werden.
Verbundene Einrichtungen können sich an dem Konsortium beteiligen, müssen aber die gleichen Zulassungskriterien erfüllen wie alle Antragstellenden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend (bei der Einreichung Ihres Antrags wird das System Sie auffordern, die Lebensläufe unter Abschnitt 11.b hochzuladen). Solange Abschnitt 2.3 des Antragsformulars, Teil B "Projektteams, Mitarbeiter und Sachverständige" ordnungsgemäß ausgefüllt ist, ist es nicht erforderlich, Lebensläufe hochzuladen. Anstelle von Lebensläufen kann eine leere Seite hochgeladen werden).
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ESF+ EaSI strand - EURES- call document 2023ESF+ EaSI strand - EURES- call document 2023(481kB)
Kontakt
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