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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Aktivitäten zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (Thema 2)

Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds+

Call Nummer

ESF-2023-POW-UDW-02

Termine

Öffnung
21.02.2023

Deadline
03.05.2023 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 5.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

über € 350.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Hauptziel des Themas 2 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Arbeit der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit zu ergänzen und einen Mehrwert zu schaffen.

Call-Ziele

Dieser Aufruf dient der Kofinanzierung von Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten und grenzüberschreitender Projekte von Durchsetzungsbehörden und anderen relevanten Akteuren zur Verbesserung ihrer technischen Kapazitäten im Bereich der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit im Einklang mit der Vision der Plattform, nicht angemeldete in angemeldete Erwerbstätigkeit umzuwandeln, indem ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, bei dem nationale Regierungen Strategien und Maßnahmen zusammenführen und mit Sozialpartnern und anderen Interessengruppen zusammenarbeiten, um das gesamte Spektrum direkter und indirekter politischer Maßnahmen einzusetzen. Dies wird die laufende Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten weiter verbessern.

Daher zielt die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, relevante Akteure im Bereich der Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit wie Ministerien, Durchsetzungsbehörden, Sozialpartner usw. zu unterstützen. entwicklung innovativer Initiativen, die zur Verbesserung der Umsetzung, Anwendung, Kenntnis und besseren Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit beitragen, auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und so die Umwandlung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit unterstützen. Die aus diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollten auch dazu beitragen, evidenzbasiertes Wissen für eine bessere Politikgestaltung aufzubauen.

Die Europäische Säule sozialer Rechte hat Schlüsselprinzipien und -rechte für einen erneuten Prozess der Aufwärtskonvergenz in Richtung auf faire Arbeitsbedingungen festgelegt, insbesondere in den Bereichen sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Löhne, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, sozialer Dialog und Beteiligung von Arbeitnehmern usw. Das Thema 2 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll daher zur Umsetzung der Schlüsselprinzipien der Säule im Bereich der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit beitragen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • verstärkte Umsetzung, Anwendung und bessere Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit;
  • verbesserung der technischen Kapazitäten der Durchsetzungsbehörden im Bereich der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
  • verbesserte transnationale Zusammenarbeit in einer Vielzahl kritischer Fragen sowie Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten zur Verhinderung und Abschreckung vor nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit strategischen Reformen und grenzüberschreitenden Kontrollen;
  • vermehrtes Wissen über die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, das eine informierte Politikgestaltung und Strukturreformen fördern würde (Informationsaustausch, gegenseitiges Lernen, Entwicklung IT-basierter Systeme für den Informationsaustausch);
  • stärkeres gegenseitiges Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit auf nationaler und europäischer Ebene;
  • verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen im Zusammenhang mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Dimension, sowie für die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
  • förderung besserer Arbeitsbedingungen (z. B. Durchsetzung von Arbeitsrechten, Sozialversicherungsschutz, Anwendung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz) und des Übergangs von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu angemeldeter Erwerbstätigkeit;
  • förderung der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, bei dem die nationalen Regierungen Strategien und Maßnahmen zusammenführen und mit den Sozialpartnern und anderen Interessengruppen zusammenarbeiten, um das gesamte Spektrum direkter und indirekter politischer Maßnahmen einzusetzen;

Verhinderung der Verlagerung angemeldeter Arbeit in die nicht angemeldete Wirtschaft, insbesondere angesichts der neuen Herausforderungen bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, die durch die COVID-19-Pandemie und die russische Aggression in der Ukraine zutage getreten sind.

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Erwartete Ergebnisse

Die Arten von Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden können, müssen mindestens einen der nachstehend genannten Aktionsbereiche betreffen:

  • Gemeinsame Schulungskurse für an Durchsetzungstätigkeiten beteiligtes Personal: Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Schulungsprogramme zwischen Beamten der zuständigen Behörden und/oder zwischen relevanten Sozialpartnern und Interessenträgern im Rahmen eines Beitrags zur Verbesserung der Umsetzung, Anwendung, Kenntnis und besseren Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit. Aktivitäten können Schulungen umfassen, die sich auf gemeinsame Themen und Herausforderungen konzentrieren (z. b. wie man gegen Scheinselbstständigkeit vorgeht) und wie sie von verschiedenen nationalen Behörden angegangen werden, Austausch vor Ort (z. B. Landwirtschafts- und Bausektor) oder Schulungen zur Förderung der Zusammenarbeit/Verbesserung der Arbeitsbeziehungen zwischen verschiedenen nationalen und anderen EU/EWR-Durchsetzungsbehörden. Die geförderten Aktivitäten sollten zu einem Ergebnis führen; ein potenzielles Ergebnis dieser Art von Aktivitäten könnte ein Handbuch bewährter Durchsetzungspraktiken sein, die meine Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit anwenden.
  • Gemeinsame Inspektionen und Personalaustausch von Durchsetzungsbehörden: Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Austausch- und Peer-Learning-Maßnahmen zwischen Beamten der zuständigen Behörden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern und Instrumente zu entwickeln, die die Arbeit erleichtern und den Kapazitätsaufbau unterstützen. Zu den Aktivitäten können gehören: Studienbesuche bei den Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich einer Präsentation ihrer Koordinierungsarbeit zwischen den Agenturen bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auf nationaler Ebene, Austausch vor Ort – Austausch von Personal für einen begrenzten Zeitraum, um den Austausch von Informationen/bewährten Verfahren usw. zu ermöglichen.
  • Bereitstellung von technischer Hilfe und/oder Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen/Praktiken, die von der Europäischen Plattform zur Bekämpfung von UDW für andere EU/EWR-Durchsetzungsstellen festgelegt wurden, um zum Kapazitätsaufbau, zur Umsetzung bewährter Verfahren usw. beizutragen.
  • Informationsaustauschsysteme: Entwicklung grenzüberschreitender Informationsaustauschsysteme mit dem Ziel, die Verwaltungszusammenarbeit zwischen Durchsetzungsstellen zu erleichtern. Grenzüberschreitende Informationsaustauschsysteme, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden, müssen einen Mehrwert für bestehende Praktiken wie EESSI, IMI-Modul zur Entsendung von Arbeitnehmern usw. schaffen.).
  • Zusammenarbeit in Form von Informationsaustausch und gegenseitigem Lernen zwischen Durchsetzungsbehörden: Entwicklung oder Modernisierung von Online-Plattformen für die Sammlung und Verbreitung hochwertiger, benutzerfreundlicher und spezifischer Informationen, die auf die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, die Verhinderung von Scheinselbstständigkeit und die Erleichterung des Übergangs von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu formeller Erwerbstätigkeit abzielen.
  • Gemeinsame Sensibilisierungskampagnen/branchenspezifische Kampagnen / regionale grenzüberschreitende Kampagnen: Sensibilisierungskampagnen, die sich an Arbeitnehmende und/oder Arbeitgebende richten, sollten darauf abzielen, Normen, Werte und Überzeugungen in Bezug auf die Akzeptanz der Teilnahme an nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit oder Scheinselbständigkeit zu ändern, damit diese im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften stehen, über Risiken und Kosten nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu informieren, die geschlechtsspezifischen Aspekte nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu erfassen, die Vorteile der Formalisierung von Arbeit zu fördern und eine Kultur der Verpflichtung zur Erklärung zu fördern, information über die Präventionsdienste, die Arbeitgebenden/Arbeitnehmenden usw. zur Verfügung stehen. Nachrichten können über viele verschiedene Kanäle übermittelt werden, z. B. über Massenmedien (Fernsehen, Radio), soziale Medien (Nutzung neuer Medienkanäle zur Verbreitung von Nachrichten – z. B. soziale Netzwerke, Videos, Blogs, Twitter, Vlogs usw.).), Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Vorträge, Demonstrationen, Führungen, Plakate und Flugblätter.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Anträge können von einzelnen Antragstellenden oder von einem Konsortium aus mindestens 2 förderfähigen Antragstellenden (federführender Antragstellende und Mitantragstellende) (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden.

Antragstellende können mit verbundenen Einrichtungen teilnehmen (d. h. mit einem Begünstigten verbundene Einrichtungen, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die Finanzhilfe jedoch nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden). Sie erhalten einen Teil des Zuschussgeldes und müssen daher alle Ausschreibungsbedingungen erfüllen und validiert werden (genau wie die Begünstigten); Sie zählen jedoch nicht zu den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden).

Mitantragstellende können gemäß der ESF+-Verordnung auch in assoziierten Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern niedergelassen sein.

Verbundene Unternehmen müssen wie alle Antragstellende die Zulassungskriterien erfüllen.


Um förderfähig zu sein, müssen Antragstellende (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
  • in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
  • EU-Mitgliedstaaten
  • nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Um förderfähig zu sein, müssen Einzelantragstellende oder Hauptantragstellende, Mitantragstellende und verbundene Einrichtungen gemäß der ESF + -Verordnung in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern niedergelassen sein. Mitantragstellende können gemäß der ESF+-Verordnung auch in assoziierten Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern niedergelassen sein.

Organisationen der Sozialpartner ohne Rechtspersönlichkeit nach geltendem nationalem Recht sind ebenfalls förderfähig, sofern die diesbezüglichen Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind (Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung).

Einzel- oder Hauptantragstellende, Mitantragstellende und verbundene Unternehmen müssen in eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Öffentliche Vollzugsbehörden wie Arbeitsaufsichtsbehörden, Sozialversicherungsaufsichtsbehörden, Steuerbehörden, Zollbehörden, Migrationsbehörden, Ministerien, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig sind, die Polizei und die Staatsanwaltschaft oder
  • Organisationen der Sozialpartner. Sozialpartnerorganisationen auf EU-, nationaler oder regionaler Ebene, die gesetzlich oder institutionell zur Wahrnehmung von Durchsetzungsaufgaben berechtigt sind, können federführende Antragsteller sein. Andere Sozialpartnerorganisationen können Mitantragsteller sein.
  • Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich).

Alle Begünstigten, die die Finanzhilfevereinbarung mit der Kommission unterzeichnen, müssen aktiv an der Durchführung der Maßnahme beteiligt und finanziell (durch die Übernahme von Kosten) beteiligt sein. Die Art und Weise, in der sie finanziell engagiert sind, muss im Projektbudget des Vorschlags aufgeführt sein.

weitere Förderkriterien

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission kann Teil des Konsortiums sein.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):

  • Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
  • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend (bei der Einreichung Ihres Antrags wird das System Sie auffordern, die Lebensläufe unter Abschnitt 11.b hochzuladen). Solange Abschnitt 2.3 des Antragsformulars, Teil B "Projektteams, Mitarbeiter und Sachverständige" ordnungsgemäß ausgefüllt ist, ist es nicht erforderlich, Lebensläufe hochzuladen. Anstelle von Lebensläufen kann eine leere Seite hochgeladen werden).
  • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

ESF+ Programm Österreich
Website

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