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Call-Eckdaten
Umsetzung der Politik für Ökodesign, Energiekennzeichnung und Reifenkennzeichnung
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2023-PLP-ENER
Termine
Öffnung
18.04.2023
Deadline
07.09.2023 17:00
Förderquote
90 %
Budget des Calls
€ 600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 600.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Projekt zielt darauf ab, Umwelt- und Verbraucher-NGOs zu unterstützen, damit sie im Vorbereitungsprozess für Rechtsvorschriften zum Ökodesign und zur Energiekennzeichnung vertreten sind.
Call-Ziele
Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass die Ansichten europäischer Verbraucherorganisationen und nichtstaatlicher Umweltschutzorganisationen im vorbereitenden Prozess, der zu Durchführungsmaßnahmen und deren Überprüfungen im Rahmen der Rechtsvorschriften über Ökodesign und Energiekennzeichnung führt, einschließlich der Bewertung freiwilliger Vereinbarungen, sowohl in der Studienphase als auch im Ökodesign- und Energiekennzeichnungs-Konsultationsforum und gegebenenfalls in der Folgezeit gut vertreten sind. Erreicht werden soll dies insbesondere durch die Teilnahme und Mitwirkung an den Rechtsetzungsverfahren, die Gewährleistung von Transparenz, die Berücksichtigung der Interessen der Zivilgesellschaft sowie das Verständnis und die Einforderung der Interessen anderer Akteure. Die Repräsentativität von Umwelt- und Verbraucherorganisationen ist von grundlegender Bedeutung, um zu gewährleisten, dass die Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften den Interessen der Endverbraucher entsprechen, einschließlich der durchschnittlichen Nutzung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Alltag.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass das spezifische Projekt, das im Rahmen dieser Aufforderung vergeben wird, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Politik und zur Umsetzung der Rechtsvorschriften leisten wird, insbesondere im Hinblick auf
- Unterstützung der wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften über Ökodesign und Energiekennzeichnung;
- bessere Berücksichtigung der durchschnittlichen realen Nutzung von Produkten in den entsprechenden Rechtsvorschriften;
- Erhöhung der Transparenz und Förderung der Berücksichtigung der Interessen der Zivilgesellschaft in den entsprechenden Prozessen;
- Austausch und Ausbau bewährter Verfahren zwischen den einschlägigen Stakeholder
Erwartete Ergebnisse
Die Aufgaben, die im Rahmen dieser Fördervereinbarung durchgeführt werden sollen, konzentrieren sich auf zwei Bereiche:
1) Ermittlung, Ausarbeitung und Kanalisierung des Beitrags von Verbraucher- und Umwelt-NRO zu den vorbereitenden Arbeiten für Durchführungsmaßnahmen (einschließlich freiwilliger Vereinbarungen) und deren Überprüfungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie und der Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (insbesondere während der Konsultation zu den vorbereitenden Studien und im Konsultationsforum, das die aus den Studien hervorgehenden Entwürfe für Durchführungsmaßnahmen prüfen wird). Dazu gehören die Teilnahme an einschlägigen Sitzungen der Interessengruppen, am Konsultationsforum und in anderen damit verbundenen Zusammenhängen sowie die Bereitstellung der koordinierten Standpunkte von Verbraucher- und Umweltorganisationen bei diesen Sitzungen. Die Reifenkennzeichnungsverordnung wird ebenfalls von dem Projekt erfasst.
2) Sicherstellung einer maßgeschneiderten Kommunikation mit Bürger*innen, Verbraucher- und Umweltorganisationen über die Auswirkungen und den Nutzen von produktspezifischen Ökodesign- und Energiekennzeichnungs-Durchführungsmaßnahmen sowie Beratung der Europäischen Kommission hinsichtlich ihrer Kommunikationsaktivitäten in diesem Politikbereich. Zu den zu erbringenden Leistungen gehören regelmäßige Fortschrittsberichte an die Kommission über ihren Kommunikationsprozess mit lokalen, regionalen und nationalen Verbraucher- und Umweltorganisationen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Bei den Antragstellern muss es sich um eine einzelne NRO oder ein Konsortium von NRO handeln, die durch ihre Mitgliedschaft mindestens 2/3 der EU-Mitgliedstaaten abdecken und in der Lage sind, eine Vertretung im Rahmen der einschlägigen Sitzungen in verschiedenen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens zu gewährleisten.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
weitere Förderkriterien
Die Bewerber müssen über fundierte Kenntnisse der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnungen sowie der Normungstätigkeiten im Bereich der Energieeffizienz verfügen. Die Bewerber sollten auch über ein gutes Verständnis des umfassenderen Rahmens für die Nachhaltigkeit von Produkten, damit zusammenhängender bevorstehender Initiativen auf EU-Ebene und möglicher Neuerungen verfügen, die durch die Gesetzesrevisionen des Fit-for-55-Pakets im Energiebereich eingeführt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Informationen zu den Teilnehmern
- Unterstützungsschreiben der zuständigen Behörden, falls vorhanden
- sonstige Anhänge, falls vorhanden.
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
LIFE Projects addressing ad hoc Legislative and Policy Priorities (PLP) call document 2023LIFE Projects addressing ad hoc Legislative and Policy Priorities (PLP) call document 2023(744kB)
Kontakt
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