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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Europäische Filmvermittlung

Förderprogramm

Kreatives Europa - Aktionsbereich Media

Call Nummer

CREA-MEDIA-2023-FILMSALES

Termine

Öffnung
03.05.2023

Deadline
20.06.2023 17:00

Förderquote

70%

Budget des Calls

€ 5.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor ist eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA die Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinovertriebs europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle.

Call-Ziele

Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt: 

  • Unterstützung des internationalen Vertriebs und der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Werke auf allen Plattformen (z. B. Kinos, Online), die sowohl auf kleine als auch auf große Produktionen abzielen, u. a. durch koordinierte Vertriebsstrategien, die mehrere Länder abdecken, und durch die Förderung des Einsatzes von Untertitelung, Synchronisation und gegebenenfalls Audiodeskription. 
  • Die Unterstützung des europäischen Filmvertriebs soll den breiteren transnationalen Vertrieb neuerer europäischer Filme fördern und unterstützen, indem europäischen Vertriebsagenten auf der Grundlage ihrer Leistung auf dem Markt Mittel für weitere Reinvestitionen in den Erwerb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vertrieb (auch online) neuer nicht-nationaler europäischer Filme zur Verfügung gestellt werden.

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Verbesserung des transnationalen Vertriebs neuerer nicht-nationaler europäischer Filme
  • Erhöhung der Investitionen in die Produktion, den Erwerb, die Promotion, den Kino- und Online-Vertrieb nicht-nationaler europäischer Filme
  • Entwicklung von Verbindungen zwischen dem Produktions- und dem Vertriebssektor, um die Wettbewerbsposition nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern

Erwartete Ergebnisse

Es gibt zwei Phasen für die finanzierten Aktivitäten: 

  1. Die Generierung eines potenziellen Fonds, der entsprechend der Leistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt zugewiesen wird. 
  2. Die Umsetzung der Aktion - der so von jedem Unternehmen generierte potenzielle Fonds muss reinvestiert werden: 
    • Mindestgarantien oder Vorschüsse für die internationalen Vertriebsrechte an förderfähigen nicht nationalen europäischen Filmen
    • Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Werbung auf dem Markt für förderfähige nicht-nationale europäische Filme

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (Einzelbegünstigte).


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    • Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
      • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete) 
      • Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
  • ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
  • ein europäischer Vertriebsagent sein, d. h. ein europäisches Unternehmen, das als Vermittler für den Produzenten tätig ist und sich auf die kommerzielle Verwertung eines Films spezialisiert hat, indem es einen Film vermarktet und Lizenzen an Verleiher oder andere Abnehmer im Ausland vergibt 
  • vom Produzenten jedes gemeldeten Films zum Vertriebsagenten ernannt oder durch einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung unterstützt werden, um den Film in mindestens 10 Ländern zu verkaufen, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

weitere Förderkriterien

Förderfähigkeit von Filmen

Um die potenzielle Förderung zu erhalten und für Reinvestitionsmaßnahmen in Frage zu kommen, muss der Film die folgenden Förderkriterien erfüllen: 

  • Es muss sich um ein fiktionales Werk (einschließlich Animationsfilme) oder einen Dokumentarfilm mit einer Mindestdauer von 60 Minuten handeln. 
  • Er darf frühestens im Jahr 2019 urheberrechtlich geschützt sein. 
  • Er darf keine alternativen Inhalte (Opern, Konzerte, Aufführungen usw.), keine Werbung, kein pornografisches oder rassistisches Material und keine Gewaltdarstellung enthalten. 
  • Er muss mehrheitlich von einem oder mehreren Produzenten mit Sitz in den am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern produziert werden. Mindestens 50 % der Finanzierung des geschätzten Gesamtbudgets der Produktion muss aus den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern stammen, und die Produktionsfirmen müssen als solche ausgewiesen werden. Um als tatsächliche Produzenten zu gelten, müssen die Produktionsfirmen als solche ausgewiesen werden. Bei der Feststellung, wer der eigentliche Produzent ist, können auch Faktoren wie der Vorspann, das Urheberrecht im Abspann, die kreative Kontrolle, das Eigentum an den Verwertungsrechten und die Gewinnbeteiligung berücksichtigt werden; 
  • Der Film muss unter maßgeblicher Beteiligung (laut Abspann) von Fachleuten produziert worden sein, die Staatsangehörige von am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern sind bzw. dort ihren Wohnsitz haben und als solche ausgewiesen werden. Eine "maßgebliche Beteiligung" ist definiert als mehr als 50 % der Punkte auf der Grundlage der nachstehenden Tabelle, die auch die Drehorte berücksichtigt. Die Gesamtzahl kann je nach Art des Werks (Animation, Dokumentarfilm, Spielfilm) variieren. Wenn Rollen geteilt werden, werden die Punkte entsprechend aufgeteilt. Bei Punktgleichheit (d. h. wenn die Punkte für eine bestimmte Nationalität gleich sind) ist die Nationalität des Regisseurs/ der Regisseurin (oder des nachfolgenden Talents in der nachstehenden Liste) ausschlaggebend. 
  • Europäische Filme gelten als "national" in dem Land, das am Aktionsbereich MEDIA teilnimmt und dessen Staatsangehörige / Einwohner*innen den größten Anteil an der Herstellung des Films hatten. Dieses Land gilt für die Zwecke der Aktion als das Ursprungsland des Films. Außerhalb des Herkunftslandes werden sie als "Nicht-Staatsangehörige" betrachtet.

Förderfähigkeit von zahlenden Eintrittskarten 

Die potenzielle Förderung ist proportional zur Anzahl der verkauften Eintrittskarten für nicht-nationale europäische Filme in den am MEDIA-Förderschwerpunkt teilnehmenden Ländern, bis zu einer festen förderfähigen Obergrenze pro Film und angepasst für jedes Land. Um förderfähig zu sein, müssen die Eintrittskarten die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 realisiert werden; 
  • Es muss ein normaler Eintrittspreis an den jeweiligen Ausstellenden gezahlt worden sein (einschließlich etwaiger Sonderangebote oder Rabatte), wobei Eintrittskarten, für die keine Gebühr gezahlt wurde, ausdrücklich ausgeschlossen sind; 
  • Sie müssen eindeutig identifizierbar sein und von der von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörde bescheinigt werden;
  • Sie müssen von Verleihern angemeldet werden, die in dem betreffenden Land förderfähig sind; 
  • Die Filme müssen im Vertriebsland förderfähige nicht nationale europäische Filme sein; 
  • Der Film darf frühestens 2019 erstmals urheberrechtlich geschützt sein. 

Bei der Berechnung des Fonds werden nur die von den nationalen Behörden bestätigten Zulassungen berücksichtigt.

Förderfähige Aktivitäten 

Es gibt zwei Phasen mit jeweils Unterschritten für die förderfähigen Aktivitäten (Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 12-14 des Aufrufs):

  1. Generierung eines potenziellen Fonds
  2. Förderfähige Reinvestitionsaktivitäten

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

Projektlaufzeit

max. 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:

  • Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
  • Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
  • Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente:
    • PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en) aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank 
    • Angaben zur Unabhängigkeit und zu den Eigentums- und Kontrollverhältnissen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar) 
    • Liste der Filme (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar) 
    • Schritt 1 - Im Jahr 2022 erworbene und vertriebene Filme
    • Weitere Anhänge (Offizielle Box-Nachweise für den Fall, dass der Film nicht in der Creative Europe Media-Datenbank verfügbar ist)

Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website

Creative Europe Desks
Website

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