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Call-Eckdaten
Erstellung von Szenarien für Entwicklung, Training, virtuelle Tests und Validierung von CCAM-Systemen (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-02
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, eine breite Palette von Testszenarien für das Training, die Erprobung und die Validierung von CCAM-Systemen zu erstellen, wobei der Schwerpunkt auf dem städtischen und ländlichen Verkehr liegt, für den deutlich weniger Kenntnisse über relevante Szenarien vorliegen als für den Autobahnverkehr.
Call-Ziele
Höhere CCAM-Stufen erfordern Validierungsmethoden, die auf szenariobasierten physischen und virtuellen Tests beruhen und damit reale Testfahrten auf öffentlichen Straßen, Audits und Berichte über die Nutzung ergänzen. Szenariobasierte Tests sind notwendig, da herkömmliche Test- und Validierungsansätze Hunderte von Millionen von Testkilometern erfordern würden, bevor neue CCAM-Systeme oder Systemaktualisierungen eingesetzt werden können. Die Entwicklung gemeinsamer szenariobasierter Validierungsmethoden ist Gegenstand von HORIZON-CL5-2021-D6-01-02 und sollte auf den Ergebnissen des HEADSTART-Projekts basieren. Um eine breite Anwendung dieser gemeinsamen Validierungsmethoden zu ermöglichen, müssen relevante Testszenarien bereitgestellt werden. Diese Szenarien können teilweise auf der Grundlage von Expertenwissen definiert werden, das jedoch durch die Extraktion von Testszenarien aus realen Verkehrsdaten, aus Kollisionsdaten und in Zukunft auch aus fortgeschrittenen Verkehrssimulationen ergänzt werden muss.
Um die Ergebnisse zu maximieren, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen, dass sich die Hauptstakeholder im Vorfeld für die Validierungsmethoden engagieren, wie sie in HEADSTART, in einem im Rahmen von HORIZON-CL5-2021-D6-01-02 zu finanzierenden Projekt, in L3Pilot und in Hi-Drive entwickelt und eingesetzt werden, indem sie entweder erhebliche Mengen an Rohdaten oder aus diesen Daten extrahierte Szenarien unter Nutzung der automatischen Verarbeitungskette bereitstellen. Darüber hinaus sollten die Beteiligten Ressourcen bereitstellen, um sicherzustellen, dass die Szenarien in einer Weise entwickelt werden, die ihren Nutzen auch für andere Einrichtungen und ihre erfolgreiche Integration in deren künftige (virtuelle) Entwicklungs- und Testprozesse maximiert. Von den vorgeschlagenen Maßnahmen wird erwartet, dass die Szenarien in einer offen zugänglichen EU-weiten Datenbank gemeinsam genutzt werden, die durch ein im Rahmen von HORIZON-CL5-2021-D6-01-02 zu finanzierendes Projekt eingerichtet werden sollte. Die von den Interessengruppen gemeinsam genutzten Szenarien und andere Daten sowie die von nationalen und anderen EU-finanzierten Projekten zur Verfügung gestellten Daten können durch die im Rahmen dieser Maßnahme erfassten neuen Daten ergänzt werden, um einen realistischen Satz von Szenarien mit EU-weiter Abdeckung zu erhalten.
Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- KI-gestützte Werkzeuge zur Umwandlung von Verkehrsrohdaten in zuverlässige, plausibilisierte Daten sowie Werkzeuge zur automatischen Identifizierung und Extraktion von Szenarien aus diesen Daten, einschließlich der Erkennung von Grenzfällen - den relativ seltenen, aber besonders schwierigen Verkehrssituationen.
- Generierung von Szenariovariationen (ausgehend von solchen, die auf realen Verkehrsdaten beruhen, und Erstellung synthetischer Einträge in die Szenariodatenbank) mit Schwerpunkt auf der Erweiterung von ODDs (einschließlich ungünstiger Wetterbedingungen).
- Integration der oben genannten Elemente in eine automatische Verarbeitungskette mit standardisierten, offenen Schnittstellen, um die effiziente und nahtlose Nutzung von Daten aus verschiedenen Quellen zu ermöglichen. Die Verarbeitungskette sollte den FAIR-Grundsätzen entsprechen, unabhängig von Sensortechnologien, Datenanbietern und Verkehrsumgebungen sein und das Datenmanagement und die Qualitätssicherung während des gesamten Prozesses gewährleisten.
- Sicherstellung einer zuverlässigen Zusammenführung von Szenarien aus verschiedenen Datenquellen (verschiedene Projekte, verschiedene Fahrzeuge und stationäre Einheiten, verschiedene Perspektiven usw.).
- Einspeisung der resultierenden Szenarien in eine offen zugängliche dynamische Szenario-Datenbank, die für die Entwicklung, Ausbildung, virtuelle Erprobung und Typgenehmigungsvalidierung von CCAM-Systemen genutzt werden kann und die so weit wie möglich mit bestehenden nationalen Datenbanken verbunden sein oder diese integrieren sollte.
- Qualitätssicherung der Datenbank: Festlegung von Konzepten und Methoden für den Umgang mit Unsicherheiten und möglichen Fehlern, die sich bei der Bewertung ausbreiten könnten, einschließlich Algorithmen für deren Quantifizierung.
- Demonstration, Bewertung des Potenzials und Upscaling von (quasi-)stationären Sensoreinheiten zur Aufzeichnung qualitativ hochwertiger großer Verkehrsdaten in verschiedenen Umgebungen sowie unter verschiedenen Umweltbedingungen und zur Identifizierung relevanter Szenarien unter Nutzung der Verarbeitungskette. Bei der Erfassung solcher Daten aus der "Helikopter"-Perspektive - als Alternative zum Einsatz fahrzeuggestützter Sensoren - sollte der Fokus auf der kosteneffizienten Bereitstellung geeigneter Daten insbesondere in urbanen Gebieten liegen. Dazu gehört auch die Fusion von Daten aus verschiedenen Sensoren. Upscaling erfordert u.a. die Definition von Hard- und Softwareanforderungen für solche Mess- und Erfassungssysteme. Bei der Erfassung von Verkehrsdaten in städtischen Gebieten sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Folgendes abzielen:
- eine hohe geografische Abdeckung,
- eine hohe saisonale Abdeckung, einschließlich ungünstiger Umweltbedingungen (z. B. extreme Wetterbedingungen) und deren synchronisierte Aufzeichnung und
- Erfassung komplexer Verkehrsumgebungen einschließlich der Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern (z. B. Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Nutzende von Geräten zur persönlichen Mobilität).
- Bewertung verschiedener Ansätze zur Identifizierung relevanter Szenarien auf Landstraßen auf der Grundlage der entwickelten Verarbeitungskette und der auf verschiedenen Arten von Landstraßen zu erfassenden Verkehrsdaten. Dazu gehört auch die Fusion von Daten aus verschiedenen Sensoren. Bei der Erfassung von Verkehrsdaten auf Landstraßen sollten zusätzlich zu den oben genannten Aspekten der Erfassung auch Straßen mit geringer Verkehrsdichte erfasst werden.
- Untersuchung des Potenzials der Ergänzung von Szenarien, die aus realen Verkehrsdaten gewonnen werden, durch Szenarien, die aus validierten, sehr detaillierten Verkehrssimulationen gewonnen werden, einschließlich des Einsatzes von KI zur Erzeugung von Grenzfällen und anderen ungünstigen Fahrbedingungen in solchen Simulationen.
- Entwicklung eines Mechanismus für die kontinuierliche Aktualisierung der dynamischen Szenario-Datenbank, einschließlich einer Regelung für den organisatorischen Aufbau, die Leitung und die finanzielle Verwaltung der erforderlichen Tätigkeiten und Ressourcen.
Bei den Forschungsarbeiten müssen Fragen der Cybersicherheit und des Schutzes sowohl personenbezogener als auch nicht personenbezogener Daten, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung, gebührend berücksichtigt werden. Die Cybersicherheit der entwickelten Verarbeitungskette sollte für Schulungen, virtuelle Tests und die Validierung von CCAM-Systemen nachgewiesen werden.
Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen Empfehlungen für die Harmonisierung und Standardisierung ausarbeiten und in die laufenden Diskussionen über die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie im Rahmen der UNECE einfließen werden.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Validierung von CCAM-Systemen durch reale und synthetische Testszenarien, mit der größtmöglichen Abdeckung von Verkehrssituationen, denen CCAM-Systeme auf europäischen Straßen begegnen können.
- Effiziente Bereitstellung relevanter Testszenarien in einer ständig aktualisierten und daher dynamischen EU-weiten Datenbank.
- Beschleunigte KI-Entwicklung und -Training unter Nutzung der dynamischen Szenario-Datenbank.
- Verwendung der am besten geeigneten Ansätze (z.B. fahrzeugbasierte versus (quasi-)stationäre Sensoreinheiten) zur Aufzeichnung relevanter Verkehrsdaten als Grundlage für die Ableitung von Testszenarien in verschiedenen Verkehrsumgebungen entsprechend den erweiterten ODDs.
- Verpflichtung der Hauptakteure auf die Validierungsmethodik, die Szenariendatenbank und deren Nutzung sowie auf die Bereitstellung erheblicher Mengen an Rohdaten und/oder aus diesen Daten extrahierter Szenarien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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