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Call-Eckdaten
Infrastruktur-gestützte Lösungen zur Verbesserung der Kontinuität oder Erweiterung von Operational Design Domains (ODDs) (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-03
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
Call-Ziele
Operational Design Domains (ODDs) von automatisierten Fahrzeugfunktionen sind derzeit begrenzt (z. B. Autobahnen bis zu 60 km/h). Infrastrukturgestützte oder -unterstützte Lösungen können automatisierten Fahrzeugen helfen, die Begrenzung und Fragmentierung der ODDs zu überwinden. Mehrere Horizont 2020-Projekte (z. B. INFRAMIX, TransAID, MAVEN) haben vielversprechende Konzepte für die Zusammenarbeit von Infrastruktur und Fahrzeugen geliefert. Es wird erwartet, dass die Projekte, die sich mit den ersten Aufforderungen von Horizont Europa im Rahmen der CCAM-Partnerschaft befassen (insbesondere HORIZON-CL5-2021-D6-01-03 und HORIZON-CL5-2022-D6-01-01), auf diesem vielversprechenden Fundament aufbauen werden. Wege zur Verbesserung der Kontinuität oder Erweiterung der ODDs umfassen Mechanismen wie erweiterte Wahrnehmungs- und Entscheidungsdelegation, die Unterstützung von Echtzeitwissen über die Bedingungen im "elektronischen Horizont", die zentimetergenaue Genauigkeit des Ortungssignals, die Fähigkeit von CCAM-fähigen Fahrzeugen, durch Baustellen und Unfallstellen zu navigieren.
Digitale Zwillinge können die Echtzeitverfügbarkeit von Informationen verbessern, insbesondere von Informationen, die von Straßenbehörden und Straßenbetreibern stammen. Digitale Zwillinge dienen auch als Datenquelle für präskriptive Analysen und Simulationsumgebungen, um die Effizienz von (virtuellen) Tests und proaktivem Verkehrsmanagement zu verbessern. Darüber hinaus spielen die Digitalen Zwillinge eine wichtige Rolle für das Asset Management. Der Anwendungsbereich umfasst die technologischen Anforderungen, die Kohärenz mit bewährten physischen und digitalen Infrastrukturunterstützungskonzepten, die Verwendung von Digital Twins für echte Redundanz und den Betrieb bei unterschiedlichen Wetterbedingungen.
Da eine enge sektorübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist, sollte die soziale Innovation zur Unterstützung der Maßnahmen im Rahmen dieses Themas in Betracht gezogen werden, wodurch verschiedene Interessengruppen und Gemeinschaften in die Lage versetzt werden, innovative Ideen zu entwerfen, zu entwickeln und umzusetzen, die mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen in Einklang stehen.
Von den vorgeschlagenen Maßnahmen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Verbesserung der Verfügbarkeit von Echtzeitinformationen, die über die Reichweite der bordeigenen Sensoren hinausgehen, durch Entwicklung und Demonstration von System-, Daten- und Service-Architekturen für digitale Zwillinge für die Straßenverkehrsinfrastruktur.
- Beseitigung der Diskontinuität des GNSS-Positionssignals in schwierigen Straßenumgebungen wie Häuserschluchten und -dächern, Tunneln, Gebirgsregionen und nördlichen Breitengraden. Im Rahmen der Maßnahmen sollten Ansätze zur Verbesserung der Robustheit und Zuverlässigkeit der Ortungsinformationen durch lokale Ortungsdienste, Landmarken, Module, neue Verfahren und Redundanzprozesse usw. entwickelt werden.
- Entwicklung neuartiger Lösungen für das Management von und die Navigation durch Baustellen und Unfallstellen für CCAM-fähige Fahrzeuge, um solche Hochrisikobereiche für Verkehrsteilnehmer (einschließlich ungeschützter Verkehrsteilnehmer), aber auch für Straßenarbeiter und Mitarbeiter von Rettungsorganisationen wesentlich sicherer zu machen. Die Weiterentwicklung von CCAM von reinen Informationen zu Diensten mit automatisierten Aktionen erfordert die Zusammenarbeit in höheren Klassen ("agreement seeking" gemäß SAE J 3216). Es wird erwartet, dass sichere Kommunikation, Transfer-Lernen, verteilte Datenverarbeitung sowie Werkzeuge und Befähiger zur Verbesserung der Fähigkeit der Fahrzeuge, mit Infrastrukturmängeln (z. B. unzureichende Instandhaltung der Infrastruktur) fertig zu werden, in Angriff genommen werden. Darüber hinaus sollten harmonisierte lokale Verkehrsmanagementmaßnahmen an Baustellen und Unfallstellen zur Unterstützung der sicheren Navigation ergriffen werden.
Vorgeschlagene Maßnahmen sollten die infrastrukturgestützten Lösungen für die Kontinuität und/oder Erweiterung von ODD auf TRL 6/7 auf dem Weg zur (Vor-)Einführung als wichtigen Beitrag zu groß angelegten Demonstrationsmaßnahmen voranbringen. Eine EU-weite/globale Harmonisierung ist bei dieser Aktion von zentraler Bedeutung, um eine breite Einführung von Diensten im gemeinsamen Binnenmarkt zu ermöglichen und den Weg für eine koordinierte Einführung der notwendigen Infrastrukturunterstützung für CCAM zu ebnen. Potenzieller Bedarf an Normung oder Input für künftige Regulierungsmaßnahmen sollte ermittelt werden. Vorgeschlagene Maßnahmen sollten auf NAP (Nationale Zugangspunkte) und einem gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum aufbauen, um die Anpassung an den bestehenden Rahmen zu gewährleisten.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Infrastruktur-gestützte Lösungen, die die Kontinuität der Operational Design Domains (ODDs) verbessern oder erweitern.
- Entwicklung von System-, Daten- und Service-Architekturen für Digitale Zwillinge für die Straßenverkehrsinfrastruktur und Nachweis der Machbarkeit.
- Beitrag zur Standardisierung, auch von Rechts-, Vertrauens- und Datensicherheitsaspekten sowie von Geschäfts- und Governance-Modellen (einschließlich organisatorischer Prozesse und Datennutzungsrechte) für Digitale Zwillinge.
- Fortgeschrittene Zusammenarbeit der CCAM-Akteure in einer robusten und funktionssicheren Weise aus Gründen der ODD-Kontinuität/Erweiterung, Verbesserung der Bereitschaft der CCAM-Dienste und ihrer zukünftigen Erweiterbarkeit.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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