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Call-Eckdaten
Aufzeigen von Wegen zur Dekarbonisierung der bebauten Umwelt durch technologische, soziale und politische Bottom-up-Innovationen für anpassungsfähige integrierte nachhaltige Renovierungslösungen (Built4People Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-02-03
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie integrierte Konzepte entwickeln und anwenden, die zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands führen.
Call-Ziele
Um die Energieeffizienz, die Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeit der bebauten Umwelt zu verbessern, müssen integrierte Ansätze entwickelt und angewandt werden, die in der Praxis realisierbare Wege zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands durch einen lebenslangen Kohlenstoffansatz aufzeigen, einschließlich der vorübergehenden Kohlenstoffspeicherung in Bauwerken (z. B. dank Holzwerkstoffen). Dies bedeutet, dass neue Entwurfstechniken entwickelt und integriert werden müssen, die den Rückbau und die Wiederverwendung ermöglichen; neue Produkte und Komponenten, die demontiert und wiederverwendet werden können; und neue Produkte und Komponenten für Bauwerke, die wiederverwendete und recycelte Elemente und Materialien enthalten. Darüber hinaus ist es notwendig, durch einen Wertschöpfungskettenansatz die Voraussetzungen zu schaffen und zu erproben, die die Integration der oben genannten Innovationen in Planung, Entwurf, Budgetierung, Beschaffung, Baupraxis, Versicherung und damit verbundene Verwaltungs- und Regulierungsprozesse erleichtern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Demonstration eines Wertschöpfungskettenkonzepts und von Pilotprojekten zur Dekarbonisierung in mindestens zwei Demonstrationsprojekten zum Rückbau/Wiederverwendung/Bau sowie von Lieferkettenkonzepten für Renovierungen im Marktmaßstab.
- Demonstration von wenig störenden und einfacheren Bau- und Umrüstungsprozessen, die einen lebenszyklusbasierten Ansatz ermöglichen, der die Angleichung an die Rahmenindikatoren der EU-Ebene(n) fördert.
- Erprobung der (technologischen, sozialen und politischen) Rahmenbedingungen, die die Innovation fördern und die Zeit von der Forschung bis zur Vermarktung nachhaltiger Renovierungslösungen verkürzen können.
- Einrichtung und Betrieb demonstrativer regulatorischer Sandkästen, die es ermöglichen, Innovationspfade für die Dekarbonisierung von Gebäuden in einem sinnvollen Maßstab unter Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette auf lokaler Ebene einzusetzen und zu testen.
- Gegebenenfalls Sondierung der Möglichkeiten einer schnellen und kosteneffizienten Standardisierung innovativer nachhaltiger Renovierungslösungen.
- Gegebenenfalls Untersuchung von nicht standardisierten Vertragsbeziehungen innerhalb des Projektteams aus Planung, Bau und Kunde, einschließlich "as a service"-Ansätze für die gebaute Umwelt.
- Entwicklung von Lösungen, die den Markt für wiederverwendete Bauprodukte auf regionaler Ebene zur Unterstützung der Renovierungswelle ankurbeln und zu einer höheren Renovierungsrate und -tiefe beitragen können, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, insbesondere in kritischen Segmenten des Gebäudebestands wie z. B. öffentlichen Gebäuden oder Sozialwohnungen.
- Entwicklung von Designlösungen, die auf Inklusion und Zugänglichkeit abzielen und zu nachweislichen Verbesserungen des Komforts und der gesundheitlichen Aspekte führen, während gleichzeitig die Emissionen aus der bebauten Umwelt reduziert und die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel erhöht werden.
- Beitrag zu den Aktivitäten der Built4People-Partner und zum Built4People-Netzwerk von Innovationsclustern.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen (einschließlich sozialer Innovation), um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten erhöhen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für eine auf den Menschen ausgerichtete nachhaltige gebaute Umwelt" (Built4People) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Erhöhung der Anzahl innovativer Lösungen und Pakete für nachhaltiges Bauen und Renovieren.
- Erhöhte Anzahl von Optionen für Wege zur Dekarbonisierung der gebauten Umwelt hin zu Null-Emissions-Gebäuden unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette auf lokaler oder regionaler Ebene.
- Verstärktes Engagement und Beteiligung der gesamten Wertschöpfungskette an lokalen und regionalen Innovationsclustern.
- Verkürzung der Zeit von der ersten Demonstration bis zur Marktreife nachhaltiger Renovierungslösungen.
- Erhöhtes Bewusstsein und verbesserter Zugang auf lokaler oder regionaler Ebene zu Informationen über wiederverwendbare Bauprodukte und Kreislaufwirtschaft.
- Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten mit geringerem Risiko für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft.
- Verstärktes Engagement von Gemeinden, Unternehmen, lokalen und regionalen Regierungen und der erweiterten Wertschöpfungskette im Bauwesen, z. B. Materialien und Ausrüstung, Hersteller, Bauunternehmen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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