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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Neue Einrichtung zur Unterstützung von Lieferanten und Einzelhändlern bei der Einhaltung von Ökodesign und Energiekennzeichnung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2022-CET-COMPLIANCE
Termine
Öffnung
17.05.2022
Deadline
16.11.2022 17:00
Förderquote
95 %
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für energieverbrauchsrelevante Produkte finden breite Unterstützung bei Lieferanten, Einzelhändlern, Verbrauchern und Bürgern, aber die Nichteinhaltung der Anforderungen ist ein erhebliches und wachsendes Problem (z. B. erfüllen über 70 % der Produkte die Informationsanforderungen nicht). Mangelndes Bewusstsein, fehlende Kenntnisse oder mangelndes Verständnis der Rechtsvorschriften seitens der Wirtschaftsteilnehmer ist wahrscheinlich einer der Hauptgründe und nicht etwa böser Wille. Ziel dieser Aktion ist es, den Wirtschaftsbeteiligten die (vorhandenen) Ressourcen, die ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften helfen, durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und eine proaktive Beteiligung der relevanten Interessengruppen (wie unten beschrieben) näher zu bringen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Um dieses Problem anzugehen, sollte(n) die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n) eine Einrichtung schaffen, die sowohl reaktive als auch proaktive Unterstützung für die Wirtschaftsbeteiligten durch gezielte und rechtzeitige Informationen bietet, um ihr Bewusstsein, ihr Wissen und ihr Verständnis für die betreffenden Verordnungen zu verbessern. Die genaue Art der Maßnahme bleibt den Projektvorschlägen überlassen, wobei jedoch auch darauf geachtet werden sollte, dass kleine und mittlere Lieferanten und Einzelhändler (z. B. solche, die nicht in Handelsverbänden organisiert sind und/oder in abgelegenen Gebieten ansässig sind) erreicht werden, z. B. in Bezug auf regulatorische Änderungen in Bezug auf neue oder umgestaltete Energieetiketten. Die Maßnahmen sollten mindestens die folgenden Punkte umfassen und sowohl reaktiv als auch proaktiv sein:
- Sensibilisierung von Herstellern und insbesondere von Einzelhändlern für künftige, neu gestaffelte Kennzeichnungen oder andere wichtige Themen durch gezielte und rechtzeitige Kommunikations- und Schulungskampagnen, wobei die Erfahrungen früherer, verwandter H2020-Projekte zu berücksichtigen sind und, wenn möglich, darauf aufgebaut werden kann.
- Nutzung oder Anpassung bestehender technischer Anleitungen und Werbematerialien oder gegebenenfalls Erstellung neuer Materialien. Die Fazilität sollte keine Auslegungen oder andere Anleitungen erfinden oder übernehmen, sondern den Nutzern helfen, das Vorhandene zu finden (und bei Fragen, für die es keine Antworten oder Anleitungen gibt, an die zuständigen nationalen Behörden, einschließlich der Marktaufsichtsbehörden oder der Kommission, verweisen).
- Verbreitung des Wissens über verfügbare Leitlinien/Ressourcen über geeignete Kanäle (Websites, E-Mails, Webinare, Teilnahme an Konferenzen, Branchenmessen, Mailings, Branchenverbände, spezialisierte Netze usw.), auch über das EPREL, um die Einzelhändler für dessen Existenz zu sensibilisieren und ihre potenzielle Rolle als Multiplikatoren zu fördern.
- Einrichtung eines Help-Line-Dienstes für Anfragen von Wirtschaftsakteuren (die oft zu spezifisch sind, um von der Dienststelle Europe Direct der Kommission wirksam bearbeitet werden zu können). Fragen, auf die es noch keine verbindlichen oder eindeutigen Antworten gibt, können einfach als solche anerkannt und an die Behörden "weitergeleitet" werden.
Um die Angemessenheit der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten, werden die Begünstigten proaktiv mit der Kommission oder den zuständigen nationalen Behörden, einschließlich der nationalen Marktüberwachungsbehörden, in Kontakt treten.
Alle relevanten Interessengruppen (z. B. Organisationen auf europäischer und nationaler Ebene), die für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erforderlich sind, sollten einbezogen werden, darunter mindestens
- Europäische Organisationen, die relevante Wirtschaftsakteure in verschiedenen Sektoren vertreten (z. B. Lieferantenverbände, Einzelhandelsverbände), mit mindestens fünf Partnern, die durch ihre Mitgliedschaft mindestens 2/3 der EU-Mitgliedstaaten abdecken.
- Europäische Organisationen, die relevante Akteure des öffentlichen oder gemeinnützigen Sektors vertreten, mit mindestens 2 Partnern, die Verbraucher-, Umwelt-NRO- oder Marktaufsichtsorganisationen vertreten und durch ihre Mitgliedschaft mindestens 2/3 der EU-Mitgliedstaaten abdecken.
Der Zugang zu (Netzwerken von) Experten mit technischen Kenntnissen über die betreffenden Produkte, Vorschriften und Normen sowie den breiteren rechtlichen Rahmen wird erforderlich sein. Die Einrichtung müsste mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, um den Betreibern, die den Help-line-Dienst in Anspruch nehmen, rasch helfen zu können. Außerdem sind Fachkenntnisse in den Bereichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus anderen einschlägigen Projekten und Programmen aufbauen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, für die ein EU-Beitrag von bis zu 2,5 Mio. EUR beantragt wird, es ermöglichen würden, die spezifischen Ziele angemessen zu verwirklichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Die Vorschläge können von einem einzigen Antragsteller oder von Antragstellern aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten dazu führen, dass die Wirtschaftsteilnehmer die EU-Rechtsvorschriften für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung besser verstehen und einhalten.
Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der nachstehend aufgeführten Indikatoren, sofern relevant, sowie anhand anderer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:
- Anzahl der Wirtschaftsakteure, die durch Maßnahmen zur Verbesserung ihres Verständnisses neuer Rechtsakte (z. B. neue oder umgestaltete Etiketten) angesprochen und informiert wurden, mindestens 5 000 pro Million Euro EU-Finanzierung.
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige energetische Sanierungen (kumuliert, in Mio. Euro).
Diese Auswirkungen sollten während des Projekts und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Nordmazedonien (Северна Македонија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der an LIFE teilnehmenden Länder.
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Proposal page limits and layout:
Proposals must be complete and contain all the requested information and all required annexes and supporting documents:
- Application Form Part A — contains administrative information about the participants and the summarised budget for the project
- Application Form Part B — contains the technical description of the project
- Part C containing additional project data
- mandatory annexes and supporting documents:
- detailed budget table
- participant information
- optional annexes: letters of support
Page limit - Part B: 65 pages
Call-Dokumente
Call document LIFE-2022-CETCall document LIFE-2022-CET(1043kB)
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