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Call-Eckdaten
Unterstützung der IWG für den SET-Plan zum Thema Wasserstoff
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-03-08
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
10.10.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 600.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses EFR-Pilotprojekt zu grünem Wasserstoff SRIA befasst sich speziell mit der Notwendigkeit, eine kontinuierliche gegenseitige Abstimmung zwischen nationalen und regionalen Wasserstoff-F&I-Programmen zu gewährleisten.
Call-Ziele
Die im Jahr 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe "Wasserstoff" soll einen Teil der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) des EFR-Pilotprojekts "Grüner Wasserstoff" umsetzen und die Arbeiten zum Thema Wasserstoff koordinieren, die zuvor auf verschiedene IWGs des SET-Plans verteilt waren. Dieses EFR-Pilotprojekt zu grünem Wasserstoff (SRIA) befasst sich speziell mit der Notwendigkeit, eine kontinuierliche gegenseitige Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Wasserstoff-F&I-Programmen zu gewährleisten. Er fordert durch einen Bottom-up-Ansatz mehr Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder, was auch mehr finanzielles und politisches Engagement bedeutet. Sie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit und die Synergien zwischen den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern zu maximieren und Unstimmigkeiten, Überschneidungen und eine Aufsplitterung der Maßnahmen zu vermeiden. Die Aktivitäten der Wasserstoff-IWG bauen auf dem SRIA auf und reichen von der Unterstützung der Entwicklung von Wasserstofftechnologien bis zur Förderung der Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der SET-Plan-Länder, um deren aktive Beteiligung sicherzustellen. Die Unterstützungsmaßnahme soll die Arbeit der IWG Wasserstoff erleichtern, indem sie ihren Auftrag genauer definiert, die Ausarbeitung des Umsetzungsplans (IP) für Wasserstoff unterstützt und Synergien mit anderen IWGs, Bereichen und Zielen des SET-Plans sicherstellt, wobei sich die Aktivitäten auf Folgendes konzentrieren:
- Organisatorische Unterstützung der Arbeitsgruppe für die Umsetzung des Wasserstoffplans.
- Analyse des ERA-Pilotprojekts zu grünem Wasserstoff (SRIA) und Ermittlung der Maßnahmen, die von der IWG im IP übernommen werden sollen.
- Vorschläge zur Weiterentwicklung der von der SRIA initiierten Arbeiten in den für den SET-Plan relevanten Teilen.
- Koordinierung mit anderen IWGs des SET-Plans, um die Komplementarität der Maßnahmen zu gewährleisten.
- Koordinierung mit anderen Initiativen/Projekten und Herstellung von Verbindungen zu Foren von Interessengruppen.
- Erleichterung des Austauschs zwischen Mitgliedstaaten und Interessenvertretern über bewährte Verfahren und gewonnene Erfahrungen.
- Verbreitungs- und Vernetzungsaktivitäten mit anderen bestehenden ETIPs und IWGs (z. B. gemeinsame Workshops, thematische Konferenzen, Webinarreihen, regelmäßiger Austausch usw.).
- Entwicklung und Umsetzung von robusten Ansätzen für die Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Risikobewertungen (einschließlich Umweltrisiken) und Entwurf und Umsetzung von Lösungen sowie Maßnahmen zur Einbindung der Gesellschaft in der EU und den assoziierten Ländern.
- Organisation und Verwaltung von Dokumenten und Dateien mit Einspeisung der relevanten Ergebnisse dieser CSA in das SET-Plan-Informationssystem (SETIS).
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Organisatorische, logistische und sekretariatsmäßige Unterstützung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des SET-Plans für Wasserstoff.
- Reibungslose Umsetzung durch Unterstützung der Maßnahmen des SET-Plans für Wasserstoff in den kommenden Jahren, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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