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Call-Eckdaten
Komponenten und Schnittstellen für AC- und DC-seitige Schutzsysteme - AC- und DC-Netz: Komponenten und Systeme zur Netzoptimierung
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-03-06
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
10.10.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Strategien für den Schutz der Wechsel- und Gleichstromseite entwickeln und deren funktionales Design bereitstellen.
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Aktivitäten unter (1) und die praktische Demonstration unter (2) wie unten beschrieben durchführen:
1. Entwicklung von F&I-Aktivitäten, -Methoden und -Instrumenten für mindestens zwei der Unterthemen in A (a, b oder c) und B. Diese können untereinander und/oder mit anderen, die für jedes Unterthema relevant sind, entwickelt/ergänzt werden:
A) Schutz:
a. Methodik zur Bewertung des zulässigen vorübergehenden Verlusts der übertragenen Leistung im Falle eines Gleichstromfehlers:
- AC-DC-Transientenstabilität bei vorübergehender und teilweiser Unterbrechung der übertragenen DC-Leistung im Falle eines DC-Fehlers.
- Auswirkung einer vorübergehenden Unterbrechung der Blindleistungsversorgung (Blockierung des Stromrichters).
- Im Falle eines MVDC/HVDC-angeschlossenen Off-Shore-Windparks: Koordinierung der Steuerungsmaßnahmen von MVDC/HVDC und Windturbinen.
- Antizipation neuer Systemdynamiken aufgrund einer hohen PEID-Durchdringung.
- Auswirkungen von teilselektiven und nichtselektiven gegenüber vollselektiven DC-Fehlerbehebungsstrategien.
- Empfehlungen für die AC-DC-Systemauslegung und die DC-Schutzauslegung.
b. Interoperabler MVDC/HVDC-Netzschutz mit mehreren Anbietern
- Verbesserte Methoden für die Bestimmung der funktionalen Anforderungen an den Gleichstromnetzschutz auf technische und herstellerneutrale Weise.
- Standardisierte Validierungstests zur Entschärfung von Interoperabilitätsproblemen.
- Spezifikation von Schutzkomponenten und Hilfsgrößen.
- DC-Umspannwerk Kommunikationsarchitektur und -protokolle (z.B. IEC 61850 für DC).
- Schutzsystem-Simulationsmodelle und Informationsaustausch.
c. HVDC-Netzschutzstrategien und -auslegung
- Methoden für den Schutz von gemischten (OHL/Kabel, bipolare/monopolare) Gleichstromnetzen.
- Methoden zur optimalen Bestimmung des optimalen MVDC/HVDC-Netzschutzsystems, einschließlich kombinierter selektiver, nicht-selektiver und teilweiser Schutzsysteme innerhalb desselben Gleichstromnetzes.
- Entwicklung von konvertergestütztem MVDC/HVDC-Netzschutz.
- Entwurf und Optimierung von Gleichstromstationen unter dem Gesichtspunkt des Schutzes.
- AC- und DC-seitiger Schutzsystem-Funktionsentwurf für vollselektive, nichtselektive und teilselektive Fehlerbehebungsstrategien, einschließlich des Anschlusses an AC-Systeme mit geringer Trägheit
B) Engpässe in AC- oder DC-Netzen:
- Simulation, Analyse, Design, Entwicklung, Test und Demonstration von fortschrittlichen leistungselektronischen Geräten, die an bestimmten Punkten im Netz eingesetzt werden, um die Leitungen oder Kabel zu entlasten.
- Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zu anderen Lösungen (z. B. Einsatz von Gleichstromsystemen usw.) auf Systemebene und über die gesamte Lebensdauer der Geräte.
2. Demonstration, Test und Validierung der in (1) entwickelten Maßnahmen in mindestens zwei Pilotprojekten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
A. Schutz:
- AC- und DC-seitige Schutzstrategien und Vorbereitung ihres funktionalen Designs, um die Planung der optimalen Netzarchitektur zu unterstützen und Projektausschreibungen vorzubereiten.
- Methodik zur Bewertung des zulässigen vorübergehenden Verlusts der übertragenen Leistung im Falle eines Gleichstromfehlers.
- Interoperable herstellerübergreifende MVDC/HVDC-Netzschutzstrategien und -entwurf.
- AC- und DC-seitiger Schutzsystem-Funktionsentwurf für vollständig selektive, nicht-selektive und teilweise selektive Fehlerbehebungsstrategien, einschließlich der Verbindung zu AC-Systemen mit geringer Trägheit.
B. Engpässe in AC- oder DC-Netzen:
- Innovative Technologien auf der Grundlage der Leistungselektronik, die in geeigneter Weise im Netz platziert werden, um Engpässen aufgrund der Einspeisung dezentraler Energie in ein zentralisiertes Elektrizitätssystem zu begegnen.
- Optimierung der Leistungsflüsse durch Verlagerung der Leistungsübertragung von belasteten auf weniger belastete Leitungen.
- Vermeidung von Netzverstärkungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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