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Call-Eckdaten
Afrika-EU CO-FUND Aktion
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-01-09
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
16.01.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In Anbetracht der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Post-Cotonou-Abkommens sowie des erneuerten Ziels, die derzeitigen Formen der Zusammenarbeit zu einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Afrika und Europa weiterzuentwickeln, muss die derzeitige Forschungs- und Innovationszusammenarbeit zwischen Europa und Afrika im Bereich der erneuerbaren Energien weiter gestärkt und ausgebaut werden.
Call-Ziele
Die Maßnahme sollte zur Umsetzung der strategischen und gemeinsamen Aktionspläne für Forschung und Innovation beitragen, die im Rahmen von Pilar 1 des Projekts LEAP-RE, www.leap-re.eu, durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass die geförderten Aktivitäten das breite Spektrum der in LEAP-RE genannten Elemente und Technologien abdecken, insbesondere die sechs mehrjährigen Fahrpläne, und dass sie eine ausgewogene Palette von Forschungsprojekten, Demonstrationsprojekten und Technologietransferprojekten umfassen. Die Einbeziehung eines breiten Spektrums von MS/AC und afrikanischen Partner*innen wird als Vorteil angesehen.
Der Vorschlag sollte die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten laufenden EU-finanzierten Projekten für projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen vorsehen. Synergieeffekte sind auch mit den Projekten zu berücksichtigen, die bis Ende 2022 über das Gemeinsame Unternehmen Clean Hydrogen HORIZON-JTI-CLEANH2-2022-05-05? finanziert werden sollen. "Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Afrika im Bereich Wasserstoff". Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein Arbeitspaket und/oder eine Aufgabe vorsehen, die sich mit der Bündelung von Aktivitäten befasst, und die entsprechenden Ressourcen vorsehen. Die Bündelungsaktivitäten sollten auch ein gemeinsames Aktivitätenprogramm mit Schwerpunkt auf Kommunikation (Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen), Verbreitung und Nutzung in Betracht ziehen und umsetzen.
Es wird erwartet, dass im Rahmen der Aktion jährlich gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen organisiert werden und dass ausreichend Zeit für die Durchführung und den Abschluss der kofinanzierten Projekte vorgesehen wird.
Der Vorschlag sollte auch die Durchführung der Kooperationsmaßnahme Klimawandel und nachhaltige Energie im Rahmen des hochrangigen politischen Dialogs zwischen der AU und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Stärkung der gemeinsamen EU-AU-Klimapartnerschaft und der Partnerschaft für nachhaltige Energie, mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Sichtbarkeit der EU-Wissenschaftsdiplomatie in Afrika.
- Beschleunigung der Verwirklichung der Ziele des Pariser Abkommens auf dem afrikanischen Kontinent.
- Entwicklung von Technologien für ein nachhaltiges Energiesystem, das den Bedürfnissen der verschiedenen Teile der Gesellschaft, der verschiedenen geografischen Gebiete (Stadt und Land) und der verschiedenen Wirtschaftssektoren gerecht wird.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Es müssen mindestens 40 % der Partner aus Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union stammen.
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen gewähren. Die finanzielle Unterstützung, die die Teilnehmer Dritten gewähren, ist eine der Hauptaktivitäten dieser Maßnahme, damit die Partnerschaft ihre Ziele erreichen kann. Daher findet der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR keine Anwendung.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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