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Call-Eckdaten
Technologien/Lösungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im verarbeitenden Gewerbe (Partnerschaft Made in Europe)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-05
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 36.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das verarbeitende Gewerbe spielt eine Schlüsselrolle bei der Erreichung des doppelten Übergangsziels, indem es die Kreislaufwirtschaft fördert, die Dekarbonisierung erleichtert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigert. Ein breites Spektrum an digitalen Technologien und technischen Werkzeugen kann eingesetzt werden, um die systemische Kreislauffähigkeit der europäischen Hersteller zu erreichen.
Call-Ziele
Die Zusammenführung und gemeinsame Nutzung von Daten zwischen den Sektoren und über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg sowie die Verwendung externer Umweltverträglichkeitsdaten, wie z. B. Ökobilanzdaten, würden das Recycling und die Wiederaufarbeitung durch die Modellierung und Überwachung des Lebenszyklus von Produkten und Komponenten erleichtern. Eine solche Zusammenführung von Daten würde einen besseren Einblick in den ökologischen Fußabdruck, einschließlich des CO2-Fußabdrucks, von Produkten und Bauteilen ermöglichen. Um dies zu erreichen, muss Vertrauen geschaffen werden, indem der Datenaustausch und die Interoperabilität zwischen den einzelnen Branchen und Beteiligten gewährleistet werden, wobei auch Aspekte wie Datenqualität, Cybersicherheit, Zuverlässigkeit und Zugänglichkeit berücksichtigt werden müssen. Das bevorstehende Sustainable Product Framework (SPI), das als Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 2.0 für 2020 angekündigt wurde, schlägt den Digitalen Produktpass vor, um produktbezogene Informationen elektronisch zu registrieren, zu verarbeiten und zwischen Unternehmen der Lieferkette, Behörden und Verbrauchern auszutauschen; daher sollten die Hersteller auf seine Umsetzung vorbereitet sein.
Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft erfordert eine neue Denkweise und neues Fachwissen. Alle technologischen Verbesserungen des Herstellungsprozesses sollten immer auch den menschlichen Aspekt unterstützen, um diese Verbesserungen durch die Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte in der Produktion zu übernehmen. Die Arbeitskräfte sollten in die Umsetzung von Kreislaufkonzepten und neuen Fertigungstechnologien einbezogen werden.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Entwicklung neuer Ansätze der künstlichen Intelligenz zur Vorhersage der Umweltauswirkungen, auch unter Berücksichtigung der Menge und des Zustands der Produkte nach ihrer Verwendung;
- Entwicklung innovativer Simulations- und Modellierungssoftware oder Aufbau auf bestehenden Lösungen zur Förderung neuer Fertigungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine effizientere und nachhaltigere Produktgestaltung. Dieser Optimierungsprozess sollte die verschiedenen Schritte der Wertschöpfungskette berücksichtigen, wobei der Schwerpunkt auf den Umweltauswirkungen liegt. Zusätzliche ökologische Auswirkungen, die sich aus der Verwendung der Modellierungs- oder Simulationssoftware ergeben, sollten berücksichtigt werden;
- Entwicklung digitaler Plattformen/Werkzeuge auf der Grundlage bestehender Interoperabilitätsarchitekturen (wie z. B. der Asset Administration Shell), die es den Herstellern ermöglichen, die Initiative des digitalen Produktpasses umzusetzen. Die Vorschläge sollten sich auf die Erfassung relevanter Daten, die Material- und Produktverfolgung und -rückverfolgung sowie auf Zertifizierungsprotokolle für sichere wiederverwendete Materialien und Komponenten zwischen den Sektoren konzentrieren;
- Verstärkte Einbeziehung der Menschen in die Entwicklung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft und neuer Technologien.
Es können Verbindungen zu relevanten Fällen aus dem CSA-Projekt HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-39 hergestellt werden.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Japan, Südkorea, den USA, Kanada und Australien.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Die Vorschläge sollten einschlägige internationale Normen und Aktivitäten berücksichtigen, die im Rahmen des Programms "Digitales Europa" unterstützt werden, z. B. auf dem Gebiet der Manufacturing Data Spaces.
Die Forschung muss auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte auf der Grundlage bestehender Ontologien und Metadaten und durch die Umsetzung der FAIR-Datengrundsätze gewährleistet werden.
Alle Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Die Zusammenarbeit mit dem EIT Manufacturing wird gefördert, insbesondere bei der Entwicklung von Fähigkeiten.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft Made in Europe umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die verarbeitende Industrie sollte von den folgenden Ergebnissen profitieren:
- Bewertung der Umweltauswirkungen ihrer Produkte, einschließlich des Produktflusses nach ihrer Verwendung, um Produkt- und Rohstoffabfälle mit Hilfe digitaler Technologien zu reduzieren;
- Erzielung einer beträchtlichen Nettoreduzierung der Umweltauswirkungen durch den Einsatz innovativer Modellierungs- und Simulationssoftware, die eine Überwachung von Transport und Herstellung ermöglicht und letztlich die Dekarbonisierung der Fertigungsindustrie vorantreibt;
- Erleichterung der Entwicklung und Einführung digitaler Werkzeuge/Plattformen wie des digitalen Produktpasses der EU, um die Rückverfolgbarkeit und Charakterisierung von Materialien und Produkten (z. B. in analytischen Forschungsinfrastrukturen) zu verbessern, einschließlich des ökologischen Fußabdrucks und der Qualität;
- Beseitigung von Hindernissen bei der Einführung digitaler Instrumente auf dem Markt und Stärkung der Arbeitskräfte durch neue Fähigkeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in der Allgemeinen Anlage A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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